SG Saarland: Kostenübernahmeanspruch für Abiturfeier

Begonnen von oldhoefi, 04. Februar 2017, 02:06:32

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oldhoefi

Kostenübernahmeanspruch für Abiturfeier

Ein Urteil des SG für das Saarland, wonach die Kosten für die Abiturfeier in Höhe von 100 EUR in extensiver Auslegung des § 28 Abs. 1 und Abs. 2 SGB II (ein- und mehrtägige Klassenfahrten) zu übernehmen sind.

Auch dieses Urteil ist richtungweisend, weil es sich mit dem Übernahmeanspruch notwendiger Schul- und Ausbildungskosten auseinandersetzt und durch weite Auslegung Lösungen schafft.

Sozialgericht Saarland, Urteil vom 11.01.2017 – AZ: S 12 AS 421/14

Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Saarland-11.1.2017.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 22.01.2017)

harry4

Huhu @oldhoefi,

kann man das auch rückwirkend einfordern?  :scratch: