BSG: Erledigterklärung gegenüber Sozialgericht gilt nicht für LSG

Begonnen von Meck, 28. Februar 2017, 13:04:49

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Meck

Erklärt ein Rechtsanwalt ein Verfahren irrtümlich unter Verwechslung des Aktenzeichens für erledigt, ist das Verfahren mit diesem Aktenzeichen nicht zwangsläufig beendet. Das Gericht muss bei sichtbaren Zweifeln zurückfragen, urteilte am Donnerstag, 23. Februar 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 2/16 R). Danach hat die irrtümliche Erklärung zudem keine Auswirkungen, wenn der Streit bereits in der nachfolgenden Instanz anhängig ist.

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verwechslung-der-aktenzeichen-geht-glimpflich-aus.php
LG Meck :bye: