BAG: Urteil zu Schichtarbeit - Mindestlohn gilt auch in der Nacht

Begonnen von Meck, 20. September 2017, 17:05:28

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Meck

Mehr als zweieinhalb Jahre nach Einführung des Mindestlohns hat das Bundesarbeitsgericht die Position Tausender Schichtarbeiter gestärkt: Auch für Nachtzuschläge gilt der Mindestlohn als untere Basis. Und die Richter gingen noch einen Schritt weiter: Genau so gelte das für die Vergütung von Feiertagen (Aktenzeichen 10 AZR 171/16).

Das aktuelle Urteil leuchtet abermals einen wichtigen Teil der Mindestlohnpraxis aus und ist die vierte Entscheidung der Bundesarbeitsrichter zu dem Gesetz. Die wichtigsten Fragen und Antworten.


-->> http://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-fuer-nachtzuschlaege-gilt-mindestlohn-a-1168891.html

-->> https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=10%20AZR%20171/16
LG Meck :bye: