LSG: Hartz IV-Empfänger muss 48.000 Euro wegen falscher Angaben zurückzahlen

Begonnen von Meck, 29. November 2017, 09:24:01

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Meck

Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass ein 69-jähriger Mann wegen falscher Angaben Hartz IV-Leistungen für mehr als sieben Jahre in Höhe von knapp 48.000 Euro zurückzahlen muss.

Der Kläger wohnt zusammen mit seinen erwachsenen Kindern und deren Familien auf einer Hofstelle im Landkreis Verden. Die beiden Töchter des Klägers leben mit ihren Familien im Haupthaus und einem ausgebauten Wirtschaftsgebäude, während der Kläger ursprünglich zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn in einer Einliegerwohnung des Haupthauses wohnte. Beim Jobcenter gab der Mann an, mietfrei bei seiner Tochter im Nebengebäude zu wohnen und alleinstehend zu sein. Er erhielt daraufhin ab Dezember 2005 Hartz IV-Leistungen. Im Mai 2013 erhielt das Jobcenter durch einen Hinweis des Schwiegersohns Kenntnis davon, dass der Kläger tatsächlich nicht bei seiner Tochter lebe, sondern durchgängig bei seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn gewohnt haben solle. (AZ: L 13 AS 37/15)


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LG Meck :bye: