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Ratgeber Verhütung - Wer hat Anspruch auf Kostenerstattung? *UPDATE*

Begonnen von Wolf27, 08. Januar 2009, 00:54:36

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Wolf27



Ratgeber Verhütung - Wer hat Anspruch auf Kostenerstattung?
* Nicht nur für Frauen lesenswert! *

Wichtig! Änderung der Rechtslage:

Aufgrund des Urteils des BSG vom 15.11.2012 (Az.: B 8 SO 6/11 R) besteht die u. g. Möglichkeit der Kostenerstattung nicht mehr. Die Sozialämter werden sich in Zukunft auf das Urteil berufen und die Anträge ablehnen.
Aus dem Urteil:

Zitat von: BSG Az.: B 8 SO 6/11 RDie Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung, dass vom Amt verordnete empfängnisverhütende Mittel nur bis zum 20. Lebensjahr finanziert werden (§ 24a SGB V), begrenzt in gleicher Weise die Hilfen zur Gesundheit im Sozialhilferecht (SGB XII); die Kosten dafür werden vom Regelsatz als Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts im Verfahren B 8 SO 6/11 R am 15. November 2012 entschieden [...]

LG Wolf





Familienplanung darf nicht an den Kosten scheitern. Doch immer wieder werden Frauen ungewollt schwanger, weil sie sich teure Verhütungsmittel vom kargen ALG-II-Satz einfach nicht leisten können. Bei vielen SB stößt man bei der Frage nach Unterstützung entweder auf taube Ohren, auf Unwissen über die Gesetzeslage oder sogar auf absolutes Unverständnis.

Früher wurde diese Frage im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Dort sucht man jetzt jedoch vergeblich, da dies nun im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) zu finden ist. Denn nach wie vor werden auch für ALG-II-Empfänger im Alter von über 20 Jahren die Kosten für Verhütungsmittel übernommen. Sie müssen nur schriftlich* beantragt werden.

WICHTIG: Der Antrag muß beim Sozialamt gestellt werden! Die ARGEn sind dafür nicht zuständig.

Geregelt wird dies im § 49 SGB_XII: Hilfe zur Familienplanung:

"Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind."

Für Frauen unter 20 Jahren gilt: Bis zum 20. Geburtstag übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel.

©Wolf27



*Formulierungshilfe findet ihr im Bereich "Beispiele für Anträge":
Verhütung: Antrag & Widerspruch zu Kostenübernahme gemäß § 49 SGB_XII (Sozialamt)




Update 14.01.2013
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? ⚔️😈

PS: Ich schreie nicht, sondern schreibe 'fett', damit ich es besser lesen kann. 😉