SG-Berlin: Hartz-IV: Gebührenerstattung für Islam- und Arabischunterricht?

Begonnen von Gast44116, 21. Januar 2019, 08:21:10

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Gast44116

Die im Leistungsbezug (Hartz-IV) stehenden Schüler nahmen am außerschulischen Arabischunterricht und Islamunterricht teil, bei dem monatliche Gebühren zwischen 10 und 25 Euro anfielen. Die Kostenübernahme wurde vom Jobcenter abgelehnt - deshalb landete der Fall vor dem Sozialgericht Berlin


https://www.rechtsindex.de/sozialrecht/6318-hartz-iv-gebuehrenerstattung-fuer-islam-und-arabischunterricht

Die Entscheidung
Das Sozialgericht Berlin hat in seinem Urteil (Az. S 155 AS 7716/15) entschieden, dass Schüler, die im Leistungsbezug der Jobcenter stehen, keinen Anspruch auf Teilhabeleistungen für außerschulischen Sprach- und Religionsunterricht haben. Dies gilt für Unterricht gleich welcher Sprache und Religion.

Derartige Angebote dienen nicht der vom Gesetz geförderten kulturellen Bildung. Das Gesetz fördere zwar für Leistungsberechtigte unter 18 Jahren die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft - jedoch nur in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit. Sprach- und Religionsunterricht fänden in der Gesetzesbegründung hingegen keine Erwähnung.

Der Unterricht in arabischer Sprache und islamischer Religion sei auch nicht dem Bereich "Geselligkeit" zuzuordnen. Das Erlebnis in der Gruppe und die damit verbundene soziale Interaktion stehe nicht im Mittelpunkt der Aktivität selbst. Die Gruppen würden auch für jeden Kurs neu zusammengestellt.

Rechtsgrundlage:
§ 28 Abs. 7 Satz 1 SGB II

Gericht:
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 12.12.2018 - S 155 AS 7716/15