Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) wirksam zum 01.07. und 01.08.2019

Begonnen von oldhoefi, 11. Juli 2019, 03:16:12

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coolio

Zitat von: Orakel am 07. August 2019, 19:33:07Langsam wird's mir hier wirklich zu blöd!
Danke -  Selbsterkenntnis ist der erste Weg ....

oldhoefi

Zur Information.

MEINE eröffneten Threads stellen keine Grundlagen für Shreddereien und Bashing dar.

Wer seine Rechthaberei um jeden Preis pflegen will, soll sich in den OT-Bereich verlagern.

Ansonsten werde ich von meinem Recht als TE Gebrauch machen und diesen Thread schließen lassen.

Gast47635

Oh je, es war in keinster Weise meine Absicht, dass hier wegen meiner eigentlichen harmlosen Frage (dachte ich zumindest) ein riesiger Streit ausbricht!
Es geht mir tatsächlich um die anteiligen Fahrtkosten, die laut diesem Gesetz jetzt wegfallen sollen, und dass das auch für Sekundarstufe II (ab 11. Klasse) gilt. Bis zur 10. Klasse werden die Fahrkosten komplett übernommen. Also für Leistungsberechtigte (in meinem Fall Wohngeld).
Bitte nicht streiten 😉!

coolio


Gast47635

also Eingangsbeitrag - vorletzter Schwerpunkt!?
Ja, genau :ok:

coolio

Dann musst Du nur noch rausfinden, WO bei Dir beantragen.
Sollte in einem der Links zu finden sein.

Orakel

#36
Zitat von: Gast47635 am 07. August 2019, 20:08:25
Es geht mir tatsächlich um die anteiligen Fahrtkosten, die laut diesem Gesetz jetzt wegfallen sollen, und dass das auch für Sekundarstufe II (ab 11. Klasse) gilt. Bis zur 10. Klasse werden die Fahrkosten komplett übernommen. Also für Leistungsberechtigte (in meinem Fall Wohngeld).

Es wäre hilfreich gewesen, wenn du das in deinem ersten Beitrag erwähnt hättest. Dann wären meine Antworten auch anders ausgefallen. Sei es drum ...

Unter diesen Voraussetzungen macht natürlich ein Antrag bei der Schulbehörde keinen Sinn, er würde unter Berufung auf § 114 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NSchG abgelehnt werden, sofern nicht andere Voraussetzungen vorliegen.

Dein nächster Weg führt dich also doch zum Jobcenter. Dort beantragst du die Übernahme der Kosten unter Berufung auf § 28 Abs. 4 nF SGB II iVm § 114 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NSchG. Voraussetzung ist natürlich, das dein Kind bereits die 11. Klasse besucht oder die Kommune die Kosten - aus welchen Gründen auch immer - bis zur 10. Klasse nicht oder nicht vollständig übernimmt.

Zitat von: Gast47635 am 07. August 2019, 20:08:25
Es geht mir tatsächlich um die anteiligen Fahrtkosten ...

Welche anteiligen Kosten?
Wie alt ist das Kind bzw. welche Klasse besucht es?
Besucht das Kind die nächstgelegene Schule?
Liegen Ausnahmen/Beschränkungen nach § 114 Abs. 3 NSchG vor?

Im Übrigen ist das Starke-Familien-Gesetz ein Artikelgesetz, mit dem mehrere Gesetze novelliert wurden. Rechtsgrundlage sind also grundsätzlich die geänderten Rechtsnormen in den  entsprechenden Gesetzen; hier dem SGB II.

Gast47635

Nach den Sommerferien besucht das Kind die 11. Klasse/ Berufsfachschule.
Ich habe dieses Gesetz dahingehend verstanden, das ab dem 01.08.2019 die Fahrtkosten komplett übernommen werden. Darüber wollte ich mich beim Landkreis, der ist für die Schülerbeförderung zuständig, informieren. Und dort wurde mir dann mitgeteilt, das man zwar von dem Gesetzentwurf wisse, dies aber längst noch nicht für alle Länder gelte. Deswegen bin ich halt verwirrt.

Orakel

Zitat von: Gast47635 am 07. August 2019, 21:22:36
Ich habe dieses Gesetz dahingehend verstanden, das ab dem 01.08.2019 die Fahrtkosten komplett übernommen werden.

:ok:  Richtig verstanden! Rechtsgrundlage ist aber nicht das Starke-Familien-Gesetz, sondern die geänderte Fassung des § 28 Abs. 4 SGB II - und die gilt bundesweit.

Zitat von: Gast47635 am 07. August 2019, 21:22:36
... das man zwar von dem Gesetzentwurf wisse ...

Das Gesetz befindet sich schon lange nicht mehr im Entwurfsstadium, siehe Eingangsbeitrag von @oldhoefi. Das Gesetz ist seit dem 01.08.2019 in Kraft - in allen Bundesländern wie das bei Bundesgesetzen nun mal so üblich ist.

Also nicht abwimmeln lassen! Ruhig und sachlich bleiben; gegebenenfalls zur Teamleitung oder zur Geschäftsführung gehen.

Viel Erfolg!  :smile:

Tante Edit sagt: Alternativ könntest du natürlich auch nachweislich einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. Damit umgehst du Diskussionen. Soll dir das Jobcenter doch schriftlich geben, dass dort zwar der Gesetzentwurf bekannt ist, der aber nicht für Niedersachsen gilt.  :zwinker:

Gast47635

Ich werde mal nächste Woche den Schulbeginn abwarten. Vielleicht weiß man in der Schule ja schon mehr. Den Tip mit dem formlosen Antrag finde ich sehr gut und wird, falls ich in der Schule auch nicht weiter komme, sofort in die Tat umgesetzt. Bin jedenfalls beruhigt, dass ich dieses Gesetz jetzt doch richtig verstanden habe. Vielen Dank für die Mühe und Geduld, weil ich meine spezielle Situation zu Anfang leider nicht so verständlich erklärt hatte.

Orakel

Geduld ist mein zweiter Vorname.   :zwinker:

Ich kann es nur nicht leiden, wenn einige Mitglieder dieses Forums zu Höchstform auflaufen und dumme Sprüche klopfen, wenn sie nur meinen Benutzernamen lesen. Das erschwert gezielte Nachfragen und gezielte Antworten. Das Thema hätte auf der ersten oder zweiten Seite durch sein können ...

Zitat von: Gast47635 am 07. August 2019, 23:04:21
Ich werde mal nächste Woche den Schulbeginn abwarten. Vielleicht weiß man in der Schule ja schon mehr.

:sehrgut:

Gast47635

Kleines Update:
War heute auf der Gemeinde (wegen einer anderen Sache) und habe spaßeshalber mal nachgefragt, ob dort bereits Infos über das neue Teilhabe-Gesetz vorliegen. Die Mitarbeiterin war sehr engagiert, hat sogar telefonisch Rücksprache mit dem Landkreis gehalten und die Antwort hatte es in sich: Schüler, die die Sekundarstufe II (z.B. BFS) besuchen und keinen Realschulabschluss haben (also Hauptschul -oder Abgangszeugnis), bekommen die Fahrtkosten mit ÖPNV zu 100% erstattet! Ab dem Realschulabschluss ist man selbst für die Fahrkosten (ohne Erstattungsanspruch) verantwortlich! ➡️es wird also davon ausgegangen, dass man, wenn man einen höheren Abschluss hat, automatisch auch finanziell besser gestellt ist?? Ich fasse es nicht 🤔... Und kann und will mir auch nicht vorstellen, dass diese Aussage so richtig sein kann...


gloegg

Ist es nicht auch so - jedenfalls in Nordrhein-Westfalen - dass ein gewisser Schulweg (ich meine, beim Gymnasium sind es 3,5 km) erst überschritten sein muss, damit überhaupt ein Anspruch auf Fahrtkostenübernahme besteht? Wenn ja, dann würde über BuT ausschließlich der nicht übernommene Eigenanteil gedeckt, richtig?

Gast47635

Ja, das ist in Niedersachsen auch so, das stimmt. Trifft bei uns aber zu. Der Weg bis zur nächstgelegenen Berufsfachschule, von unserem Wohnort aus, beträgt 26 km!
Ja, seit dem 01. August ist es so! Dachte ich jedenfalls :weisnich:
Bei uns fängt morgen die Schule wieder an. Ich bin echt gespannt, ob dann, was dieses neue Gesetz betrifft, dann erstmal das Chaos ausbricht, weil anscheinend noch niemand so genau weiß, wie es jetzt anzuwenden ist. Ich glaube, es wird einige Zeit dauern, bis es sich "eingependelt" hat. Aber wenn wirklich Schulabschlüsse darüber bestimmen, ob jemand finanziell unterstützt wird oder nicht, dann finde ich das sehr ungerecht.

nasenspray

Gibt es jetzt schon Erfahrungswerte, die Schülerbeförderungskosten betreffend?
Ich habe gestern den Bescheid vom Landratsamt für die 12t-Klässlerin bekommen mit 20 Euro Eigenanteil pro Monat und heute das ausgefüllte Bildungs- und Teilhabeformular für die Schülerbeförderungskosten ans Jobcenter gesandt. Bisher musste ich dann trotzdem noch 5 Euro pro Monat zuzahlen.