Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) wirksam zum 01.07. und 01.08.2019

Begonnen von oldhoefi, 11. Juli 2019, 03:16:12

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oldhoefi

Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) wirksam zum 01.07. und 01.08.2019

Zum 01. August 2019 werden die Änderungen zum ,,Starke Familiengesetz" wirksam. Es sind durchaus eine Reihe konkreter Veränderungen darin enthalten.

Dann gibt es eine Reihe durchaus positiver Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket.

Die wesentlichsten:
- keine gesonderte Beantragung der BuT-Leistungen (bis auf Nachhilfe)
- Erhöhung des Schulstarterpakets von 100 € auf 150 €
- Kostenloses Mittagessen ohne Eigenanteil
- Lernförderung auch dann, wenn Versetzung nicht gefährdet ist
- Schulfahrtkosten ohne Eigenanteil
- Erhöhung der Teilhabeleistungen auf pauschal 15 € oder im Einzelfall höhere Kosten

Das sind durchaus einige konkrete Neuerungen.

Gesetzestext nach Gesetzesblatt --> https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2019/StaFamG.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 05/2019)

Gast47635

Hallo,
ich habe angenommen, dass das neue Starke-Familien-Fesetz bundesweit beschlossene Sache ist. Habe mich heute beim zuständigen Landkreis wegen der Schülerbeförderung erkundigen wollen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass dieses Gesetz ja länderabhängig sei und für Niedersachsen (in meinem Fall Heidekreis) keineswegs gelte. Wie ich denn darauf kommen würde...? Über mein Argument, das es jawohl überall in den Medien verbreitet wird, wurde nur gesagt, dass viel in der Zeitung stünde, was gar nicht so ist und dass zumindest bis zum heutigen Tage keinerlei Informationen von der zuständigen Landesbehörde über irgendwelche Änderungen eingegangen sind. Bin jetzt etwas verwundert, weil ich diesem Gesetzestext nicht entnehmen kann, das es eine Sache der einzelnen Bundesländer ist, wie z.B. die Schülerbeförderung geregelt ist. Weiß da zufällig jemand mehr?

Orakel

Schülerbeförderung war und ist Ländersache. Näheres findest du im Schulgesetz deines Bundeslandes. Ansprechpartner ist die Schulbehörde - nicht das Jobcenter.

Für Sachsen-Anhalt gilt zB § 71 SchulG LSA, eine entsprechende Regelung findest du auch im Schulgesetz deines Bundeslandes.

Gast47571

@Bianca 29, schau mal hier :
Weitere Informationen bietet das zentrale Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Dort können sich Familien zu den Themen Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe und anderen Leistungen für Familien informieren. Zusätzlich können sie über die Postleitzahlensuche Ansprechpartner vor Ort finden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/familien-mit-kleinen-einkommen-besser-unterstuetzen/137472

Ich konnte auch nichts erkennen, das es den Bundesländern übertragen wurde. Das sorgt auch bestimmt nicht für Bürokratieabbau, wie versprochen.

Gast47635


Orakel

Zitat von: Gast47571 am 07. August 2019, 17:25:45
Dort können sich Familien zu den Themen Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe und anderen Leistungen für Familien informieren.

Schülerbeförderung hat aber nichts mit Leistungen nach dem SGB II zu tun, nichts mit Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe und anderen Leistungen!

Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Daher ist Ansprechpartner einzig und allein die Schulbehörde.

Gast47571

@Orakel, es wurde nach dem Starke- Familien- Gesetz gefragt, nicht nach SGB II!
Vllt. ist @Bianca 29 ja so lieb und gibt Rückmeldung was ihr beim Familienportal erklärt wird!

Orakel

Es wurde nach Schülerbeförderung gefragt und die ist eben gerade nicht im Starke-Familien-Gesetz geregelt!

Gast47571

Zitat von: Orakel am 07. August 2019, 17:38:46Es wurde nach Schülerbeförderung gefragt und die ist eben gerade nicht im Starke-Familien-Gesetz geregelt!

Hat du die Threadüberschrift gelesen?


Gast47571


NevAda

Zitat von: Gast47571 am 07. August 2019, 17:40:43
Hat du die Threadüberschrift gelesen?
TE interessiert sich offensichtlich für Schülerbeförderung. Wie sich nun herausstellte, nahm sie irrtümlich an, dass dies in dem Gesetz aus der Titelüberschrift geregelt sei.
@Orakel wies sie auf den Irrtum hin und ihr den weiteren Weg. Was hast Du gemacht? (Suchtest Du nicht nach Belegen für Dein AUSSCHLIESSLICHES Shreddern? Lies hier!)

Gast47571

Die Kosten für ÖPNV-Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler werden übernommen.

Zu finden in dem von mir gesetzen Link!

Orakel

Zitat von: Gast47635 am 07. August 2019, 16:52:35
... in meinem Fall Heidekreis ...

Dann gilt § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ...

Wenn es dir allein um die Schülerbeförderung geht, dann kannst du das Starke-Familien-Gesetz beruhigt zur Seite legen; es hilft dir nicht weiter.

Zitat von: Gast47571 am 07. August 2019, 17:51:50
Die Kosten für ÖPNV-Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler werden übernommen.

Aber nicht vom Jobcenter!!! Halte deine Finger still, verdammt noch mal!   :teuflisch:  Deine schwachsinnigen Beiträge braucht kein Mensch, insbesondere nicht die TE!

The Witch

Zitat von: Orakel am 07. August 2019, 17:34:08Schülerbeförderung hat aber nichts mit Leistungen nach dem SGB II zu tun, nichts mit Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe und anderen Leistungen!

Nicht ganz. Es gibt Bundesländer, in denen Eigenanteile bezahlt werden müssen. Und der § 28 SGB II wurde dahingehend geändert, dass diese Eigenanteile jetzt vollständig durch Leistungen für BuT übernommen werden.