BGH: Elternunterhalt und Schenkung

Begonnen von oldhoefi, 11. Juli 2019, 04:12:44

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oldhoefi

Elternunterhalt und Schenkung: Wann muss eine Schenkung zurückgefordert werden?

Eine ganz gute Zusammenfassung zur Thematik: Sozialhilfebedürftigkeit und Schenkungen, bzw. was passiert wenn ein Elternteil in ein Pflegeheim kommt und die Rente bzw. das Vermögen nicht zur Zahlung der Pflegeheimkosten ausreichen, so dass Sozialhilfe beantragt werden muss.

Zur Problematik gab es vom Bundesgerichtshof einen Beschluss. Darin hat der BGH weitere Klarheit in Sachen Elternunterhalt geschaffen.

Bei Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs kann selbst genutztes angemessenes Immobilien-Vermögen nach wie vor verschenkt werden, ohne dass, im Falle einer Inanspruchnahme auf Elternunterhalt, die Schenkung wegen Verarmung des Schenkers zurückzufordern wäre.

näheres --> https://www.anwalt.de/rechtstipps/elternunterhalt-und-schenkung-wann-muss-eine-schenkung-zurueckgefordert-werden_155108.html

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter aus 05/2019)

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.02.2019 – XII ZB 364/18

Volltext --> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=93366&pos=0&anz=1