Sozialhilfe und Hartz IV: Zinszahlung vergessen, heißt nicht Nichtzahlen

Begonnen von selbiger, 27. September 2019, 06:50:25

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selbiger

Wenn ein Sozialamt auf gerichtliche Anordnung Leistungen nachzahlt, sind diese zu verzinsen. Wird dies vergessen, heißt dies nicht, dass die Behörde eine Verzinsung ablehnt, wie hierzu das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 17. Juni 2019 entschied (Az.: L 20 SO 479/17). Danach kann ein Sozialhilfeempfänger keinen Kostenersatz für einen Rechtsanwalt beanspruchen, den er für seinen Widerspruch gegen die vermeintliche Ablehnung beigezogen hatte.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialhilfe-und-hartz-iv-zahlung-vergessen-heisst-nicht-nichtzahlen
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.