Überprüfungsantrag lohnt auch bei "unangemessenen" Unterkunftskosten

Begonnen von Gast47798, 03. November 2019, 13:33:21

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Gast47798

Hallo,
Quelle: https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-sozialgericht-kassiert-unzulaessige-methodik-fuer-berechnung-der-kaltmieten
habe in einem Überprüfungsantrag für den Zeitraum 01.01.2018 bis Heute als Begründung

Unzulässige Mietobergrenzen
Urteil zu den Klagen AZ: S 29 AS 4533/17 zu Kaarst (Rhein-Kreis Neuss), AZ: S Az: 29 AS 1037/18 zu Neuss (Rhein-Kreis Neuss), Az: S 29 AS 3925/16 zu Remscheid sowie AZ: S 29 AS 3566/16.

angegeben und Erfolg gehabt. Bekomme nun den vollen AlG2 Satz und die Miete vollständig überwiesen sowie eine Nachzahlung von 01.01.1018 bis Heute.

PS: Übrigens kann ich von einem Anwalt berichten der mir ausdrücklich gesagt hat das alle Sanktionen unzulässig sind und erstritten werden können.


oldhoefi

Zitat von: Gast47798 am 03. November 2019, 13:33:21Übrigens kann ich von einem Anwalt berichten der mir ausdrücklich gesagt hat das alle Sanktionen unzulässig sind und erstritten werden können.

BVerfG – 1 BvL 7/16 - Urteilsverkündung am 05.11.2019

--> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Termine/DE/2019/Sanktionen%20UV.html

dazugehöriger Thread --> https://hartz.info/index.php?topic=91657.msg1369181#msg1369181