Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

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Ottokar

Da die Vermögensprüfung weiterhin ausgesetzt ist, gibt es diesbezüglich keinen Prüfanlass.
Und mir ist kein Fall bekannt, in welchem sich die Antragsberaeitung deshalb verlängert hat, weil der Antragsteller nicht gleich ungefragt Kontoauszüge mitgesendet hat. Allerdings sind mir etliche Fälle bekannt, in denen das JC die Leistung bewiligt und parallel dazu Kontoauszüge forderte.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Sophiagirl

Moin,

Vermögensprufung ist ausgesetzt aber ich muss mich für 0.10 Cent Einnahme rechtfertigen? Und deshalb unter anderem legt mein Fall seit 5 Monaten beim Sozialgericht.

Liebe Grüße


Yavanna

Vermögen ist nicht gleich Einkommen, aber 10 ct sind lächerlich

CCR

Zitat von: Yavanna am 21. Oktober 2021, 15:26:11
Vermögen ist nicht gleich Einkommen, aber 10 ct sind lächerlich
10 ct Zinsen im Monat schliesst da schon wieder auf ein großes Geldvermögen.  :grins:

lecram

Zitat von: Ottokar am 21. Oktober 2021, 11:46:55
Und mir ist kein Fall bekannt, in welchem sich die Antragsberaeitung deshalb verlängert hat, weil der Antragsteller nicht gleich ungefragt Kontoauszüge mitgesendet hat. Allerdings sind mir etliche Fälle bekannt, in denen das JC die Leistung bewiligt und parallel dazu Kontoauszüge forderte.

Kann ich so nicht bestätigen. Hab damals fast zwei Monate gewartet, da man bei mir in zwei Schreiben auf jeweils weitere Kontoauszüge pochte. Mitunter von Konten, die längst aufgelöst waren  oder es gar nicht gab (Debit-Kreditkarte zum angegebenen Girokonto, also ohne eigenes Abrechnungskonto).

Dass Anträge bewilligt und die Kontoauszüge nachgereicht werden können und sollen, steht aber auch so in den Arbeitsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit. Darauf hatte ich dann in meinem zweiten Brief auch mal dezent hingewiesen.

Gast32644

Ich habe jetzt nicht die bisherigen 28 Seiten Beiträge durchgelesen, aber die ganze Sache ist doch ein Witz.

Ist ja erst 3 Jahre her, dass ich H4 bekommen habe und jetzt hab ich den neuen "vereinfachten Antrag" online gestellt und prompt per Post zurückbekommen, weil meine Unterschrift fehlen würde. Ich hab ja beim Antragausfüllen noch überlegt, ob ich eine digitale Unterschrift per copy und paste einfügen soll, aber gedacht, das müsste man nicht. Echt jetzt?

Und dann habe ich noch die Anlage EK zugeschickt bekommen und man wolle noch die Kontoauszüge der letzten 2 Monate, eine Kopie vom Perso, eine Kopie der Krankenkassenkarte und noch wissen, ob ich derzeit Wohngeld bekomme. Also von den Kontoauszügen und dem anderen Kram stand nix in der Onlinegeschichte, sonst hätte ich das gleich mitgeliefert.

Das ist typisch deutsch - erst eine Möglichkeit zur "vereinfachten" Antragstellung und dann einen Rattenschwanz von Anfragen hinterherschicken...

Weggeschmissen vor Lachen hab ich mich dann aber bei dem Satz auf dem Brief von wegen Mitarbeitspflicht usw. und dass ich doch die Unterlagen spätestens am 07.11.2021 eingereicht haben müsste. Ähm, ich hab den Brief erst am 02.11.2021 im Briefkasten gehabt und der 07.11.2021 ist ein Sonntag.

Wenn die auch mal so schnell wären, wie sie von anderen fordern...  :cool:

strega

Guten Morgen  :bye:

Ich habe da ein generelles Verständnisproblem und habe auf den bisherigen Seiten nicht wirklich eine Antwort gefunden.

Damit man meine Frage(n) versteht, muss ich auch hier nochmal kurz ausholen:

AU->Krankengeld-> ALG1 -> Anspruch verfallen
Entscheidung über Erwerbsminderungsrente steht noch aus, LTA wurden bewilligt, aber nur dem Grunde nach,hier steht
ca ein bis zwei Monate auch noch eine Entscheidung aus.

Ich habe angegeben, dass ich:
a) ALG1 bezogen habe
b) kein weiteres oder einmaliges Einkommen habe (eigentlich sollte sich das aus meiner Vita ergeben)
c) Die Frage mit dem nennenswerten Vermögen wahrheitsgemäß mit Nein angekreuzt.


Jetzt zum Kernpunkt:

1) Die SB meckert über meinen Umsatzbericht,sagt er wäre nicht rechtsgültig, fragt mich aber über haargenau Einzahlungen und Auszahlungen VOR Antragsstellungen aus.

Soweit ich informiert bin ist alles vor Antragsstellung Vermögen. Da momentan die Vermögensprüfung ausgesetzt ist und diese Daten doch unerheblich sind, warum werde ich nach dem "Wieso,weshalb,warum und wie oft" gefragt wenn es doch egal wie, unerheblich ist?

2) Die SB fragt nach Dokumenten die Sie a) entweder schon hat oder b) mit ordentlich lesen nicht fragen müsste

Ich fühle mich etwas verhöhnt? Was macht die da? Ich habe keinen blassen Schimmer auf was sie hinaus will.
Es werden einfach Löcher in den Bauch gefragt immer schön mit Hinweis auf die Mitwirkungspflicht.

3) Sie fragt nach Kontoauszügen für Kreditkarten die von meinem Girokonto abgebucht wurden und PayPal.

Ich verstehe nicht, wenn ich die schicke, dann habe ich doch mein Vermögen offen gelegt?
Wo ist denn da die Aussetzung der Vermögensauskunft?

4)Sie spricht auch immer von Einzahlungen und Abbuchungen im zB Juli(?) und mir scheint, sie möchte auf das Vermögen hinaus.


5) Wenn ich Fragen gestellt bekomme, die ich eigentlich schon beantwortet habe, kann ich dann darauf verweisen und habe
damit meiner Mitwirkungspflicht genüge getan?


Ja, viel zum Lesen, ich bin nur "leicht" überfordert.


Vielen Dank an Alle die sich die Mühe gemacht haben, meinen langen Text zu lesen.  :ok:

blaumeise

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:28LTA wurden bewilligt
Was heißt LTA?

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:281) Die SB meckert über meinen Umsatzbericht,sagt er wäre nicht rechtsgültig, fragt mich aber über haargenau Einzahlungen und Auszahlungen VOR Antragsstellungen aus.
Du bist offenbar selbständig. Dann musst du eine EKS mit den vorläufigen Angaben ausfüllen oder die vereinfachte Ausgabe davon. Die gibt es online. Weitere Angaben, selbst wenn die SB das verlangt, sind nicht nötig. Allenfalls eine Begründung, warum jetzt auf einmal - falls das so ist - alle Einnahmen wegfallen, wenn doch die letzten Monate vor Antragstellung noch genügend Einnahmen da waren. Das könnte man anhand der Kontoauszüge sehen.

Das JC hat das Recht, die Kontoauszüge der letzten drei Monate einzusehen: https://hartz.info/index.php?topic=1844.0 Dabei geht es um den Nachweis von Einnahmen, nicht um den Nachweis, ob du Vermögen hast.

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:282) Die SB fragt nach Dokumenten die Sie a) entweder schon hat oder b) mit ordentlich lesen nicht fragen müsste
Eine doppelte Datenerhebung ist unzulässig. Außerdem gilt § 65 SGB I: http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51875.htm Grenzen der Mitwirkung. Einfach mal durchlesen, da findest du die passenden Argumente für dich.

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:283) Sie fragt nach Kontoauszügen für Kreditkarten die von meinem Girokonto abgebucht wurden und PayPal.
Siehe Antwort oben. Kontoauszüge musst du einreichen für alle Konten.

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:284)Sie spricht auch immer von Einzahlungen und Abbuchungen im zB Juli(?) und mir scheint, sie möchte auf das Vermögen hinaus.
Für welchen Zeitraum hat sie die Kontoauszüge grundsätzlich verlangt? Für die letzten drei Monate oder sechs Monate? Juli geht sie m. E. nichts an, es sei denn, sie kann es begründen.

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:285) Wenn ich Fragen gestellt bekomme, die ich eigentlich schon beantwortet habe, kann ich dann darauf verweisen und habe
damit meiner Mitwirkungspflicht genüge getan?
Ja, siehe Antwort oben, doppelte Datenerhebeung und Grenzen der Mitwirkung.

strega



Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Was heißt LTA?
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = Berufliche Reha = Umschulung oder Eingliederungshilfe als Beispiel




Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Du bist offenbar selbständig. Dann musst du eine EKS mit den vorläufigen Angaben ausfüllen oder die vereinfachte Ausgabe davon.
Nein, bin ich nicht. Ich arbeite nicht es ist unklar wie hoch mein Leistungsvermögen ist und ich werde zwischen zwei Abteilungen bei der Rentenversicherung seit Anfang diesen Jahres hin und her geschoben.
Ich habe Krankengeld bezogen, dann ALG1, das nun leider ausgelaufen ist.

Da stellt sich meiner Meinung nach gar nicht die Frage ob noch Einkommen geprüft werden muss...
Anlage EK wurde auch ausgefüllt nur werde ich da eben aktuell von der SB genau Sachen gefragt, die ich schon ausgefüllt habe:
Ob ich regelmäßige oder / einmalige Einkünfte habe -> Nein

Sie fragt aber trotzdem nochmal und mir fehlt da eine Begründung, weil ich nicht verstehe warum sie fragt.

Alles was vor ALG2 ist und somit zum Vermögen gehört sollte doch aktuell unerheblich sein und auch generell weil alles was VOR Antrag gemacht wurde eben zu Vermögen zählt und es da ja auch Freigrenzen gibt, oder bin ich auf dem Holzweg?




Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Eine doppelte Datenerhebung ist unzulässig. Außerdem gilt § 65 SGB I: http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51875.htm Grenzen der Mitwirkung. Einfach mal durchlesen, da findest du die passenden Argumente für dich.

:clever: Dankeschön.




Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Siehe Antwort oben. Kontoauszüge musst du einreichen für alle Konten.
Ich habe kein Einkommen,sonst hätte ich ja kein ALG1 bekommen oder es wäre dort gestanden.
Das habe ich nachgewiesen.
Wenn ich also alles angegeben habe und auch unterschrieben habe, warum muss ich dann Kreditkartenauszüge schicken, die fett im Minus sind und PayPal Auszüge?
Da ist doch der ganze vereinfachte Antrag ad absurdum geführt.

Was sind das nur für Zustände, 2014 war das nicht so kompliziert. Und man hatte auch nicht das Gefühl man müsse einen Offenbarungseid leisten.
Weil in der Anlage EK steht ja auch, wenn ich Einkommen habe, muss ich es belegen.
Da ich aber außer dem ausgelaufenen ALG1 nichts hatte, muss ich doch (meiner Logik nach) nicht noch nachweisen dass ich nichts habe.

Die Fragen , so wie Sie gestellt sind, lassen mich dann auch zu der Frage kommen für was ich überhaupt etwas ausfülle, wenn die SB offenbar machen kann was sie will und mein Antrag nicht das Papier meiner Aussagen wert ist... 





Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Für welchen Zeitraum hat sie die Kontoauszüge grundsätzlich verlangt? Für die letzten drei Monate oder sechs Monate? Juli geht sie m. E. nichts an, es sei denn, sie kann es begründen.

3 Monate.
Nein nichts aber ich zitiere mal einer vieler Fragen von der SB:

"Einzahlung am 13.7: Woher stammt dieses Geld? Warum haben Sie dieses Geld erhalten? Zu welchem Zwecken sollte dieses Geld dienen? Ist künftig weiterhin mit Einzahlungen zu rechnen?


Ja, der ganze Brief besteht aus solchen Fragen und Fettschrift, nur Fettschrift. Habe noch nie so einen Brief erhalten.





Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 11:07:42
Ja, siehe Antwort oben, doppelte Datenerhebeung und Grenzen der Mitwirkung.
Danke :)

Fettnäpfchen

Zitat von: strega am 09. November 2021, 11:43:40Ja, der ganze Brief besteht aus solchen Fragen und Fettschrift, nur Fettschrift. Habe noch nie so einen Brief erhalten.
Ich dachte das hat sich erledigt. Im anderen Thema hast du das am 06.11. geschrieben.
Zitat von: Re: Korrekturschreiben/Nachkorrektur bei unwissentlich falsch ausgefülltem Antrag?
Die Sache scheint sich geklärt zu haben, ich muss lediglich noch einen Nachweis über die gezahlte Miete erbringen. 

Wann genau war denn die Antragstellung? dann kann man schauen ob die Nachfragen erlaubt sind. Ein Antrag geht in der Regel auf den Monatsersten zurück.

Zitat von: strega am 09. November 2021, 11:43:40Alles was vor ALG2 ist und somit zum Vermögen gehört sollte doch aktuell unerheblich sein und auch generell weil alles was VOR Antrag gemacht wurde eben zu Vermögen zählt und es da ja auch Freigrenzen gibt, oder bin ich auf dem Holzweg?
Nein das bist du nicht, außer das Zuflußprinzip kommt zum greifen. Deswegen die obere Frage an Dich.

MfG FN

Zitat von: strega am 09. November 2021, 10:29:28Ich verstehe nicht, wenn ich die schicke, dann habe ich doch mein Vermögen offen gelegt?
Wo ist denn da die Aussetzung der Vermögensauskunft?
Keineswegs
sondern damit zeigst du auf ob du Einkommen hast/hattest und die Einkommensprüfung ist nicht wie die Vermögensprüfung ausgesetzt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gast32644

Mein Hartz4 Antrag ist jetzt durch und wurde ebenfalls nur auf 6 Monate bewilligt. Eine entsprechende und tiefere Begründung fehlt. Da steht nur "Sie geben an, dass Sie kein erhebliches Vermögen besitzen. Eine Vermögensprüfung wird deswegen gemäß § 67 Absatz 2 SGB II für 6 Monate ausgesetzt. Ihre Leistungen können allerdings nur für 6 Monate bewilligt werden."

Dann steht da allerdings noch, dass ein WBA erst dann bewilligt werden kann, wenn auch alle Formulare inkl. Vermögensnachweis eingereicht werden.

Dafür dass ich nur 2 Jahre vom JC weg war... Da hab ich in der Zeit 5 Erbschaften gemacht und 3x 1 Million im Lotte gewonnen   :grins:

Andy1989

Hi.
Bin neu hier im Forum und hab mir jetzt natürlich nicht alle Beiträge durchgelesen.

Aber mir wurde dieses Jahr das AlG2 auch nur für 6 Monate bewilligt. Die letzten Jahre wurde mir ALG2 jeweils immer für ein Jahr bewilligt.
Habt ihr eine Ahnung woran es liegen könnte?

Es stand weder eine Begründung dabei, noch das es eine vorläufige Bewilligung wäre oder sonst was.

Hab aber zeitgleich einen Brief erhalten, dass ich Nachweise bringen soll warum die Heizkosten um 2 Euro gestiegen sind.
Dass war aber anscheinend nur ein Schreibfehler von mir.
Könnte es vllt daran liegen=

Fettnäpfchen

Zitat von: Andy1989 am 21. November 2021, 09:18:14Hab aber zeitgleich einen Brief erhalten, dass ich Nachweise bringen soll warum die Heizkosten um 2 Euro gestiegen sind.
Dass war aber anscheinend nur ein Schreibfehler von mir.
Könnte es vllt daran liegen=
Wenn es keine Änderung gab dann wird das daran liegen, nichts desto trotz solltest du das dem JC nachweislich schriftlich mitteilen sonst wird es noch arbeitsaufwendiger dass aus der Welt zu schaffen. Hier auch auf eine schriftliche Rückantwort vom JC bestehen.

Zitat von: Andy1989 am 21. November 2021, 09:18:14
Aber mir wurde dieses Jahr das AlG2 auch nur für 6 Monate bewilligt. Die letzten Jahre wurde mir ALG2 jeweils immer für ein Jahr bewilligt.
Lies dir das mal durch:
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket
ZitatNachträge

Nichtbeachtung der neuen Rechtsvorschriften durch Jobcenter (02.04.2020)
(weiterlesen...)

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andy1989

Ich hab den jobcenter bereits schriftlich mitgeteilt, dass dies lediglich ein Schreibfehler meinerseits war.

Allerdings werde ich aus dem Gesetzestext nicht schlau.
Auf meinem Bescheid stand nichts davon, dass es es nur eine vorläufige Bewilligung ist.
Oder inwiefern hat das jobcenter die neuen Rechtsvorschriften nicht beachtet?

Fettnäpfchen

Andy1989

Zitat von: Andy1989 am 21. November 2021, 13:16:38Auf meinem Bescheid stand nichts davon, dass es es nur eine vorläufige Bewilligung ist.
Oder inwiefern hat das jobcenter die neuen Rechtsvorschriften nicht beachtet?
Hättest du alles gelesen, soviel ist das ja nicht, wenn du zu deinem Recht kommen willst.
Zitat von: aus dem selben LinkDie Bewilligung erfolgt für ein Jahr, bei vorläufiger Bewilligung für sechs Monate (§ 67 Abs. 4 SGB II).

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.