Unterhaltspflichten werden mit vererbt

Begonnen von selbiger, 05. März 2020, 11:20:36

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

selbiger

Wenn ein unterhaltspflichtiger Vater stirbt, bestehen die Ansprüche von Mutter und Kindern gegen die Erben fort. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Montag, 17. Juni 2019, veröffentlichten Beschluss bekräftigt und dabei gleichzeitig die Berechnung konkretisiert (Az.: XII ZB 357/18).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/unterhaltspflichten-werden-mit-vererbt


also dieses urteil ist meines erachtens aber gewaltig und sowas von ungerecht..!!warum sollen andere für den unterhalt aufkommen die nicht an der zeugung dieser beteiligt waren..??
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Gast45217

"sie können ihre Haftung aber auf die Höhe der Erbschaft begrenzen."

Genau. Wenn Vermögen da ist, müssen zuerst die Schulden davon Getilgt werden. Den Rest können danach vererbt werden.
Es geht nur um das Erbe.
Finde ich Logisch udn kann es nachvollziehen.

Ronald BW

Ich hätte es besser gefunden wenn bei Annahme des Erbes
die Unterhaltspflicht vollumfänglich auch über die Höhe des Erbes greift

Gast45217

Zitat von: Ronald BW am 18. März 2020, 02:11:44
Ich hätte es besser gefunden wenn bei Annahme des Erbes
die Unterhaltspflicht vollumfänglich auch über die Höhe des Erbes greift
Das wiederum hätte ich nicht für gut befunden. Darüber hinaus wäre dies sehr unfair für dritte.
DIe Entscheidung oben ist gut, richtig, nachvollziehbar und Gesellschaftlich anerkannt.

Ronald BW


Ein Erbe antreten beinhaltet für mich auch immer alle Pflichten des Erblassers zu übernehmen
Und da dieser Erblasser es nun mal gut gefunden hat Kinder zu zeugen sind die Pflichten dieser Minderjährigen gegenüber nun mal Teil der Erbmasse
Das monetär zu begrenzen finde ich zumindest fragwürdig und kann ich nicht nachvollziehen
Eine Fürsorgepflicht ist ja keine Handelsware die nach belieben Geldwert gestaltet werden kann
Bei Nichtgefallen das der Allgemeinheit zu überlassen finde ich schäbig

Und wer sich die Moral nicht leisten kann hat immer das Recht das Erbe auszuschlagen