Nachzahlung richtig angeben nach oeg

Begonnen von Sophiagirl, 01. September 2022, 21:24:19

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sophiagirl

Moin,

da es meinen damaligen Beitrag ja nicht mehr gibt nun diesen neuen,

Gestern habe ich vor dem Sozialgericht GDS 40 nach OEG erstritten nun bekomme ich eine Nachzahlung von ca. 4000 € plus minus Zinsen und vermutlich noch eine Zahlung wegen Überlangem Verfahrens.

Klar noch ist Widerspruchszeit aber vom Sozialamt war nicht mal jemand zu dem Termin erschienen.

Also was muss ich hier wie beachten? Weil es ja an und für sich nicht anrechenbar sowieso ist, aber die Zinsen doch oder irgendwie sowas?

Liebe Grüße

Sylvergirl

Ottokar

Mit OEG meinst du das Opferentschädigungsgesetz?
Dann wird das Verfahren vor dem SG einen GdB (nicht GdS) von 40 im Ergebnis haben.
Die Nachzahlung ist wofür?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sophiagirl

Moin,

ja, genau. Grad der Schädigungsfolgen (GDS) so sagte die Richterin von mir aus auch GDB.

Die Grundrente, die ist dort gibt bei 30 sind es nun 165 € und bei 40 sind es so ca. 220 € und die Nachzahlung gibt es seit 2016 rückwirkend also die Differenz von ca. 60 € im Monat.

Liebe Grüße

Ottokar

Sorry, ich hatte den GdS lt. VersMedV mit dem Grad der Schädigung lt. Opferentschädigungsgesetz verwechselt, heißt gleich, ist aber was ganz Anderes.

Da die Grundrente lt. § 11a Abs. 1 Nr. 2 SGB II anrechenfrei ist, ist auch die Nachzahlung derselben anrechenfrei.
Auch eine Entschädigung wegen überlangem Verfahren ist anrechenfrei (BSG v. 11.11.2021, Az. B 14 AS 15/20 R).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sophiagirl