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Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen

Begonnen von Dragon, 24. November 2020, 12:14:50

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Ottokar

Unter 10. steht eine Rechtsfolgenbelehrung, die zudem in der Form unzulässig ist (schrieb ich bereits).
Eine Teilnahmepflicht müsste unter 5. stehen, da steht aber nichts.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

#301
ZitatUnter 10. steht eine Rechtsfolgenbelehrung, die zudem in der Form unzulässig ist (schrieb ich bereits).
Eine Teilnahmepflicht müsste unter 5. stehen, da steht aber nichts.
Sorry dann habe ich es übersehen!
Dann kann man sagen es war von mir also nicht falsch heute die EinV zu unterzeichnen+abschicken richtig?
außer die 5 Bewerbung schreiben können sie nicht mehr verlangen.  Ich muss leider absagen ausdrucken ,aber bekomme keine Kostenerstattung aus der reine E -Mail Bewerbung erstattet.