Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen

Begonnen von Dragon, 24. November 2020, 12:14:50

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Dragon

So es gibt Neuigkeiten rund dem JC + dem SG (siehe Anhang)
Vorher sind 2x Briefe Habe den 15.06.2021 um ca.14:00 Uhr gekommen.

1x den Jobcenter Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren Briefdatum der 07.06.2021
Briefumschlag hat 10.06.02021


Bedeutet das das ich gewonnen habe???
Lese beim JC schreiben =ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege im vollen Umfang entsprochen.

1x Sozialgericht schreiben 08.06.2021 Seite.1- 3  mit Datum 08.06.2021
Briefumschlag 10.06.2021


Bei dem Zweiten von den SG sind 3 Seiten. Auf der ersten Seite steht : Es wird gebeten,hierzu binnen 3 Tagen Stellung nehmen!

Ottokar bitte die 2x Briefe nochmal überprüfen!
Ob ich mit den Widerspruch gegen das JC gewonnen habe . Dazu das Rechtzeitig für das SG das nötige schreiben erstellen.

Bitte @Ottokar wie immer so weit den Brief erstellen das ich nur noch das Datum +meine Daten,Aktennummer eintragen sollte"damit wir keine zeit verlieren
die 3 Tage frist einhalten.

PS: Heißt das jetzt ich bin von der Kursteilnahme bereit? oder ist das jetzt noch offen wegen dem was mir heute mit dem Telefonat

Das Fertige Schreiben musste in 2x Facher Ausführung dem Sozialgericht übersandt werden war doch richtig???

Danke im voraus für das erstellen des nötigen Schriftstücks.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Gast50384

Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 15:10:10Bedeutet das das ich gewonnen habe???
JA, du musst nicht an der Maßnahme teilnehmen

Dragon

Danke Grenzer  :sehrgut:

Zitat
Zitat Harry
Nochmal, du hast das Recht einen Vertrag vor Unterschrift zu prüfen.
Wer unterschreibt schon einen Blanco-Vertrag ohne den Inhalt zu kennen.
Du solltest dich nach dem richten was der @ Ottokar sagt.
Natürlich mache ich das was Ottokar sagt.

Der MT kann mir gar nichts vorschreiben.

blaumeise

Sind dir Kosten im Widerspruchsverfahren entstanden, Dragon? Weil, das JC schreibt, dass diese Kosten nicht notwendig waren. Grundsätzlich steht dir nämlich die Kostenerstattung zu, so was wie Porto, Einschreibgebühren, Kopierkosten usw., falls welche entstanden sind.

Dragon

#214
Hallo blauemeise

ZitatSind dir Kosten im Widerspruchsverfahren entstanden, Dragon? Weil, das JC schreibt, dass diese Kosten nicht notwendig waren. Grundsätzlich steht dir nämlich die Kostenerstattung zu, so was wie Porto, Einschreibgebühren, Kopierkosten usw., falls welche entstanden sind.
Ja Hatte Kosten!!!

Ich bin aber am Überlegen lieber keine Kostenerstattung beantragen= aus dem folgend Grund!!
Um so noch keine Schlafende Hunde wecken" damit meine Behörde/SA noch auf den Gedanken kommt,mir in dem Moment noch eine auswischt (Rache)"so nochmal die Gleiche Zuweisung für den Kurs schickt.
Ich Lasse es lieber mit der Kostenerstattung wäre wohl am besten.
Bin frohe ohne eine Sanktion heraus gekommen sein^^
Es waren zwar nicht so hohe kosten :glaub also ich muss mal die Quittungen überprüfen insgesamt 30€!
Leider gibt der Copyshop bei der kleinen Summe keine Quittung für die Faxe! Kosten pro Fax =50cent
hatte glaub 3x Faxe verschickt also 1,50€
Es kommen noch die Versandkosten dazu (Post). Ich muss  die Quittungen alle kosten zusammenrechnen.

Du hast längst mit bekommen was für ein Drecksladen mein JC ist.

Ich brauche noch das schreiben für das SG =#210 wo ich mich binnen 3 Tagen schriftlich äußern soll.

Eine kurze frage von mir : 14:21 Uhr
Was bedeutet den der Text = SG die zweite Seite?

Hierzu wird mitgeteilt, dass dem Widerspruch gegen die Maßnahme vom 06.05.21 mit dem Heutigen Datum abgeholfen wurde, da die Zuweisung versehentlich in Vollzeit erfolgte. das vorliegende verfahren dürfte nunmehr erledigt haben. um eine entsparende Erledigdungserklärung wird gebeten.


Bezieht es sich auf die SG 3 Tagesfrist mit der schriftlichen Stellungnahme?

Ottokar

Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 13:20:22Ich sprach gerade Telefonisch mit der Dame um 12:29 Uhr aus dem ersten Termin. Von 1.Juni
Warum (zum Henker) telefonierst du mit denen???
Wer bei sowas telefoniert, der verliert, merke dies!

Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 13:20:22Es handelt sich jetzt nicht um einen Maßnahmevertrag! Sondern jetzt angeblich um eine DSGVO
für den MT.
DSGVO? Was soll denn dieser Blödsinn? Die DSGVO ist eine Verordnung, die innerhalb der EU gilt.
Egal wie man das nennt, zur Teilnahme an einer Maßnahme ist keine vertragliche Vereinbarung zwischen Maßnahmebetrieb und Teilnehmer erforderlich.

Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 15:10:101x den Jobcenter Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren Briefdatum der 07.06.2021
Briefumschlag hat 10.06.02021

Bedeutet das das ich gewonnen habe???
Wenn das der Widerspruch zum Zuweisungsbescheid war, ist die Maßnahmezuweisung damit hinfällig und somit auch deine Teilnahme.
Was das Widerspruchsverfahren betrifft, kannst du direkt beim JC eine Erstattung deiner Kosten beantragen.

Zitat von: Dragon am 15. Juni 2021, 15:10:101x Sozialgericht schreiben 08.06.2021 Seite.1- 3  mit Datum 08.06.2021
Briefumschlag 10.06.2021

Bei dem Zweiten von den SG sind 3 Seiten. Auf der ersten Seite steht : Es wird gebeten,hierzu binnen 3 Tagen Stellung nehmen!
Wenn du vom JC für die Klage Porto usw. erstattet haben willst, teile dem SG schriftlich mit:
Zitat
Absender

Sozialgericht

du ./. JC, Az ...

Den Schriftsatz des Antragsgegners vom 07.06.2021 habe ich erhalten.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Aufhebung des Zuweisungsbescheides erkläre ich das Verfahren in der Hauptsache für erledigt und beantrage eine Entscheidung über die Kosten.
ansonsten:
...
ZitatAufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Aufhebung des Zuweisungsbescheides erkläre ich das Verfahren für vollumfänglich erledigt.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

#216
hallo Ottokar

Danke nochmal für das neue schreiben :sehrgut:

ich hatte heute im Beitrag #214 erwähnt! warum ich wohl besser auf die kosten am besten verzichte damit wir keine schlafenden Hunde wecken" bin ja froh wenn die Zuweisung jetzt vom Tisch ist.

Zitat
Zitat von Ototkar
Zitat1x den Jobcenter Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren Briefdatum der 07.06.2021
Briefumschlag hat 10.06.02021

Bedeutet das das ich gewonnen habe???

Wenn das der Widerspruch zum Zuweisungsbescheid war, ist die Maßnahmezuweisung damit hinfällig und somit auch deine Teilnahme.
Was das Widerspruchsverfahren betrifft, kannst du direkt beim JC eine separate Erstattung deiner Kosten beantragen.
Ich weiß es ja nicht ! so weit wie ich beide Briefe verstanden habe,meinte das SG(Seite.2) =( meinen Widerspruch vom 16.05.2021) ! Dazu ist die Maßnahme vom Tisch.. du dir alle 2x Briefe durch gelesen?
Wichtig ist Seite.3 vom SG.
wenn ja dann muss ich nicht hin, meine das ich Teilnahme los bin.

Zitat
Zitat von Mir
Eine kurze frage von mir : 14:21 Uhr
Was bedeutet den der Text = SG die zweite Seite?

Hierzu wird mitgeteilt, dass dem Widerspruch gegen die Maßnahme vom 06.05.21 mit dem Heutigen Datum abgeholfen wurde, da die Zuweisung versehentlich in Vollzeit erfolgte. das vorliegende verfahren dürfte nunmehr erledigt haben. um eine entsparende Erledigdungserklärung wird gebeten.
Hast du das gelesen was im Brief stand?


Update:16:22 Uhr
ich fasse alles zusammen was ich bis jetzt aud beiden Briefen Verstehe
1.laut dem 1x Brief von dem JC steht ich habe recht bekommen. (meinen Widerspruch vom 16.05.202) für die zuweisung vom vom 7.Mai
2. Das Sozialgericht hat meiner Klage Recht geben" damit ist die Zuweisung vom Tisch und ich muss nicht zum Kurs gehen.
3.Heißt das auch keine Zuweisung in Teilzeit ???

Zitat
Absender

Sozialgericht

du ./. JC, Az ..

Den Schriftsatz des Antragsgegners vom 07.06.2021 habe ich erhalten.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Aufhebung des Zuweisungsbescheides erkläre ich das Verfahren für vollumfänglich erledigt.
Ich werde jetzt das Schreiben  mit meinen Daten,AZ erstellen! um es dann noch Heute mit der Post abschicken. warte aber noch was du sagst.


mousekiller

Ich stimme @Ottokar zu, seine Formulierungen sind korrekt.

Die Maßnahme ist vom Tisch, denn wie das JC in seiner Begründung schreibt: "wurde irrtümlich eine Vollzeitmaßnahme".

Das heißt, ich gehe davon aus, dass Dir demnächst eine Teilzeitmaßnahme angeboten werden könnte.

Wenn Du Deine Aufwendungen nicht ersetzt haben möchtest, ist auch das von Dir verwendete untere Zitat so korrekt.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Dragon

Hallo Mousekiller

ZitatDie Maßnahme ist vom Tisch, denn wie das JC in seiner Begründung schreibt: "wurde irrtümlich eine Vollzeitmaßnahme".
Gut dann weiß ich jetzt bescheid!
ZitatDas heißt, ich gehe davon aus, dass Dir demnächst eine Teilzeitmaßnahme angeboten werden könnte.
Hoffen wir nicht das wäre nicht gut! bitte jetzt die Daumen drücken das es nicht passiert :grins:

ZitatWenn Du Deine Aufwendungen nicht ersetzt haben möchtest, ist auch das von Dir verwendete untere Zitat so korrekt.
Ich lasse es damit weil du siehst selber wie das JC am Rad dreht.

Gut ich mache mich jetzt ran den Brief fertig machen" um in gleich zur Post bringen als Einschreiben einwurf versenden..

Thx Mousekiller für die Info :ok:




Dragon

Guten Nabend

Kurzes Status Update von mir:

Der Brief für das Sozialgericht:wurde von mir mit der Post um 17:34 Uhr ( Einschreiben → Einwurf )versendet.

Falls es was neues gibt melde ich mich natürlich hier sofort.

Wünsche euch allen noch einen schönen Abend bis Morgen :bye:

Dragon

Hallo Ottokar

Es gibt wieder einen neuen Brief Seiten dem MT mit eine neue Einladung =wo folgendes auch steht 2.Einladung Siehe PDF Anhang)
Der Termin: 22.06.2021 (Dienstag)
09:00  Uhr
Briefdatum: der 17.06.2021
Briefumschlag Datum: 17.06.2021

Was soll dieser Quatsch +Mist mit dem MT :wand: die Frau von der Daa hat sie nicht mehr alle" Das ist schon richtiges Mobbing durch dem MT langsam wird es immer verrückter was meint ihr.

Die Idioten geben echt keine ruhe wie man es sieht durch die Briefe mit der Einladung. bei den läuft es gewaltig schief´ein drecksverein
Wieviele einladungen wollen sei noch mir schicken hää???

Ich Habe doch das SG Urteil wegen dem Kurs das man nicht hin muss.

30min off bis naher


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

mousekiller

Schreib eine E-Mail mit Übermittlungs- und Lesebestätigung, dass das JC die Zuweisung aufgehoben hat und Du die Teilnahme somit als obsolet ansiehst.

NICHT telefonieren. Du kannst am Montag natürlich auch ein Fax senden, dann allerdings nur mit qualifizierten Sendebericht.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Gast50147

Zitat von: mousekiller am 19. Juni 2021, 16:31:30dass das JC die Zuweisung aufgehoben hat und Du die Teilnahme somit als obsolet ansiehst.
Aufpassen bitte. In der 2. Einladung steht nicht bis wieviel Uhr am Tag der Kurs geht. Nicht dass der Kurs jetzt plötzlich von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr geht.
Zuweisung 1 wurde zurückgenommen wegen fehlerhafter Vollzeit.

Dragon

#223
Hallo Mousekiller

ZitatSchreib eine E-Mail mit Übermittlungs- und Lesebestätigung, dass das JC die Zuweisung aufgehoben hat und Du die Teilnahme somit als obsolet ansiehst.
NICHT telefonieren. Du kannst am Montag natürlich auch ein Fax senden, dann allerdings nur mit qualifizierten Sendebericht.

Das scheint wohl am besten zu sein"aber erst abwarten was z.b Ottokar dazu sagte vielleicht kann er mir ein gutes Schreiben erstellen damit MT endlich ruhe gibt.
Zitatein Fax senden, dann allerdings nur mit qualifizierten Sendebericht.
Was meinst du genau damit? Im Copyshop wo es versende steht auf dem Sendebericht folgendes:
Oben Rechts :
Zeit:
S-NR:

unten Folgendes:
Datum/Uhrzeit wann es verschickt wurde
Fax-NR/Name wohin es geht
Ü-Dauer 00:00:054
Seiten z.b 02
Übertragung  → OK
Modus: Standard
     ECM

Mehr nicht.

Hallo Harry
Zitat
Zitat von Harry
Aufpassen bitte. In der 2. Einladung steht nicht bis wie viel Uhr am Tag der Kurs geht. Nicht dass der Kurs jetzt plötzlich von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr geht.
Zuweisung 1 wurde zurückgenommen wegen fehlerhafter Vollzeit.
Laut der (neuen)2. Einladung geht es immer noch um dem Termin von dem 1.Juni wo ich nicht erschienen bin=siehe neue PDF im Anhang.
Der doch jetzt erstmal für mich vom Tisch sein sollte laut dem SG Urteil oder nicht.?

Update:17:13 Uhrzeit

Die 1.Einladung stammt von dem 14.06.21 Siehe  #182
Die neue 2.Einladung jetzt für den 22.06.21 Siehe #220


Es ist auch nach dem SG Urteil keine Weitere Zuweisung seitdem dem JC mehr bekommen.

PS. Deswegen wollte ich gerne wissen was Ottokar zu dem neuen Brief mit der Einladung dazu sagt.



Gast50147

Was die 1. Zuweisung betrifft hat @ ottokar doch lles ausführlich geschrieben.
Dann würde ich dem MT nur mitteilen, dass das SG die Zuweisung aufgehoben hat.