Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen

Begonnen von Dragon, 24. November 2020, 12:14:50

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sheherazade

Zitat von: BigMama am 14. Oktober 2021, 15:49:40Bei der Vorgeschichte des TE wäre es sicherlich sinnvoll mal über Qualifizierungsmöglichkeiten und Interessen und Vorlieben zu reden. Sollte eigentlich selbstverständlich sein für einen Arbeitsvermittler.
Und dafür braucht es nunmal auch Bewerbungsunterlagen. Die TE auch nicht mitnehmen möchte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

#256
Zitat
Zitat von Sheherazade
Und dafür braucht es nunmal auch Bewerbungsunterlagen. Die TE auch nicht mitnehmen möchte.
Bringe ich Unterlagen mit wird mich die SA auf jeden Fall in einne Kurs Rein zwingen, das versucht man doch seit jahren. Ich hatte früher so oft nach Echte Qualifizierungsmöglichkeiten gefragt aber man sagt es gibt nur Bewerbungskurse,1€ jobs mehr nicht basta.

Habe oft mit dem SA geredet brauche richtige weiterbildung für meine Branche, SA sagt nein geht nicht zahl das selber.

Bewerbungskurse,Maßnahmen haben mir nie zu einen Job Verholfen eher das gegenteil Firmen sagten mir Deutlich die Qualifizierung aus diesen Kursen sind Wertlos.

Was ich Brauche ist ein Echter Job damit ich meine Mutter Finz unterstützen kann.

Update: 16:40
Puh brauchte min 3 stunden bis man endlich die Hotline erreicht. Man sagte mir ich komme an den Tag rein"aber soll vorort bei dem JC bevor ich rein gehe Bescheid sagen das ich kein 3G haben will.

Falls sie mich doch nicht rein lassen besorge ich mir eine Bestätigung das ich zum Termin erschienen bin aber nicht rein gelassen wurde falls es Passiert.


Dragon

Was meint ihr wird z.b bei dem Termin am Dienstag sein?
Ich Tippe wie immer das eine EGV Seiten der SA  kommt, mich sofort zur Unterschrift nötigen+ dem Kurs bei der DDA aufdrücken...

Dragon

#258
Hallo Leute

Es gibt was neues: hatte heute bei dem Termin im Jobcenter sofort die EGV bekommen. Sagte ihr ich will es erst mal überprüfen+ mitnehmen. habe beide EGV hier liegen.

Kann wer hier von von den Experten bitte die neuen EGV(beide) genauer ansehen? ob ich da gegen wie immer widersprechen kann.

Erstens:
Meine SA wollte das ich sofort die EGV (Vorort )unterschreibe, ohne das es mit mir besprochen war. hier Paar Punkte aus der EGV.

Zweitens (3).Punkt
Soll mich auf Helfertätigkeiten im Verkauf Bewerben obwohl ich eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel habe als mit Schwerpunkt Weiße Ware, Braune Ware+Multimedia,Computer (Hardware/Software) mit Sehr guten PC Kenntnissen in Hardware/Software Bereich. Dazu noch eine IHK Sakundeprüfung im Bewachungsgewerbe 34a. Ich bewerbe mich auch so auf mehre bereiche im Einzelhandel hauptsache weg von dem drecks job. leider nicht easy
Drittens (4).Punkt
Meine SA hat heute bei dem Termin nicht eine meine Der Absagen angeschaut. eher wie ich unten im dem Thema sagte es liege an mir.
Habe hier 60-64 ausgedruckte Absagen die ich so nicht bezahlt bekomme, bleibe jetzt auf den kosten sitzen nicht wenig Geld was ich für das ausdrucken im internetcafe mit der Zeit hatte. leider geben sie dir keine Quittung für je 20cent pro ausdruck.

Viertens (5).Punkt
Steht wieder das ich 5 Bewerbungen im Monat schreiben soll !aber das meine JC die kosten für Schriftliche Bewerbung bezahlt ,Die Unternehmen verlangen heute zum Großten teil ausschließlich Bewerbungen per E- Mail oder direkt über ihre Webseiten.

Als wir mit der Medizinische Maske" dort vor der Tür standen,sahen wir es steht eine FFP2 Maskenpflicht !wovon meine Mutter+ Ich nicht wussten. In der Einladung stand nichts davon nur mit FFP2 darf man rein. Angeblich ist das neu dort bei dem JC..

Weiß einer was dazu ob es stimmt????

Wichtig zum Flyer 3.Punkt
Man hat uns zwar je 1x FFP2 Maske geben, aber damit war Natürlich das Amten etwas schwer für uns beide. Dazu wie in der Jobcenter Einladung Seite.3 Hygiene und Abstandsregeln stand nichts das eine FFP2 Maskenpflicht besteht.

Was noch ich noch erwähnen sollte:
Da Meine Mutter und ich nicht Geimpft wollten wir auch keine 3G Kriterien dort, der Termin fand im Ihren Zimmer statt! Meine neue SA wollte erst meine Mutter nicht als Begleitperson zum Termin rein lassen,ich bestehe darauf.

Die Sa trug selber eine OP Maske aber sitze hinter mit der einer Trennscheibe.

Laut dem Hygieneflyer hätte der Termin Zeitlich Beschränkt sein sollen was er nicht war.
Waren bestimmt 30min bei der SA mit der FFP2 Maske was nicht leicht ist, Sie fing sofort an es liegt an mir warum ich kein Job finde ich müsste am besten wie immer Kurse machen. Als bin ich unfähig einen Job finden.

Sie Fragte mich ob ich eine Ausbildung habe ! natürlich als Kaufmann im Einzelhandel+ die Sachkundeprüfung mit 34a.

Wie soll man jetzt so in Germany massenhaft die Firmenpleiten noch bevorstehen einen Job finden?.

PS: Dazu gab sie mir eine Frist ich muss bis Ende des Jahres unbedingt einen job finden, sonst will man mich sofort in einen Kurs,Maßnahme stecken.


Falls mir noch was einfällt melde ich mich.Sorry falls ich mich undeutlich ausdrücke.



[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Delfinanne

Darf ich fragen, wo du wohnst (gerne per PN, wenn du es nicht offen schreiben möchtest). Ich arbeite seit 6 Jahren im Einzelhandel und kenne in dem Bereich 1. eine gute Stellenbörse und 2. 3 gute Arbeitgeber, die auf 450,€, Teilzeit und ggf. Vollzeit einstellen
Carpe diem! ich lebe jetzt, ich lebe heute und ich geniesse in vollen Zügen

Dragon

Hallo delfinanne

Suche am besten Vollzeit oder wenigsten mehr 450€ Job unterstütze meine Mutter  etwas finz.würde ihr gerne mehr helfen.

Bin mich etwas off ausruhen hatte unruhige Nacht. Sehe hier aber öfters rein

Dragon

Morgen

Was mache ich jetzt wegen meiner neuen EGV (#258)die ich nicht unterschrieben hatte?kann ich da gegen die EGV jetzt widersprechen?Damit keine EGV-VA kommt. Damit ich weiß was ich falls eine EGV-VA ins Haus flattert Widersprechen kann.

Brauchen dann bitte einen erstellten Widerspruch mit den richtigen § für das JC.

Ottokar

Warum die EinV zwei Mal?




Zur EinV

zu 4.
Die ersten 3 Absätze sind unzulässig, hierbei handelt es sich bereits um gesetzlich verankerte Pflichten des JC, die gemäß § 15 SGB II i.V.m. §§ 53 und 55 SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen.
Im 4. Absatz (Bewerbungskostenerstattung) regelt das JC eine zulässige Ermessensleistung.

zu 5.
Im 1. Absatz wird eine zulässige Eigenbemühung vereinbart und im 2. Absatz eine zulässige Nachweispflicht.
Die restlichen Absätze 3 bis 5 beinhaltetn bereits gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten und dürfen gemäß § 15 SGB II i.V.m. §§ 53 und 55 SGB X nicht Inhalt einer EinV sein.

zu 6.
Die Regelung zur Fortschreibung genügt nicht den vom BSG getellten Anforderungen und steht im Widerspruch zu § 15 SGB II.
Danach muss eine EinV "ohne wenn und aber" nach spätestens 6 Monaten fortgeschgrieben werden. Die vom JC hier getroffene Einschränkung "bei Bedarf" ist unzulässig, denn sie würde gesetzwidrig dazu führen, dass auch nach Ablauf von 6 Monaten die EinV nicht forgeschrieben wird, solange das JC dafür keinen "Bedarf" sieht. Eine derartige Gestaltungsfreiheit billigt das Gesetz dem JC jedoch nicht zu.

zu 10.
Diese RFB genügt nicht den Anforderungen an eine solche. Der Hinweis auf eine andere Quelle ist nicht zulässig.




Fazit
Außer 5 Eigenbemühungen regelt diese EinV keine Pflichten.
Als äquivalente Gegenleistung wird eine Bewerbungskostenerstattung zugesichert, die auf schr. Bewerbungen beschränkt ist, was zulässig ist.
Das Fehlen einer Reisekostenerstattung für Vorstellungsgespräche stellt eine einseitige unangemessene Benachteiligung dar, die imho die EinV rechtswidrig macht.
Da diese EinV sich auf Eigenbemühungen beschränkt, ist sie zudem wegen Normenmissbrauch rechtswidrig. Das macht erst mal nichts, würde aber bei einer Sanktion wegen Pflichtenverstoß dazu führen, dass diese von einem Gericht für rechtswidrig erklärt würde.
Gegen eine EinV als Vertrag kann man keinen Widerspruch einlegen, zumal dieser Vertrag ja gar nicht zustande kam.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

Hallo Ottokar

ZitatWarum die EinV zwei Mal?
Es waren 2x EGV! Habe noch keine EinV bekommen aber die könnte noch kommen da ich die EGV am Dienstag 19.10.21 zur Ansicht mit genommen hatte.
Was mache ich jetzt abwarten bis die EinV kommt oder sofort das ihr mir einen Widerspruch erstellt da gegen?

ZitatGegen eine EinV als Vertrag kann man keinen Widerspruch einlegen, zumal dieser Vertrag ja gar nicht zustande kam.
Die beiden EGV hatte ich zur in Ruhe überprüfen mit genommen,meine neue SA wollte im JC das ich die EGV dort unterschreibe, sagte ihr wie ich schon erwähnte möchte das in ruhe zuhuase anschauen.

Das ich die EinV noch bekomme können wir uns sicher sein.

Ottokar

Zitat von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:19:37Es waren 2x EGV!
Ich vermute mal, die SB hat dir beide Exemplare der selben EinV mitgegeben.

Zitat von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:19:37Was mache ich jetzt abwarten bis die EinV kommt oder sofort das ihr mir einen Widerspruch erstellt da gegen?
Ich hatte bereits geschrieben, dass man gegen eine EinV als Vertrag keinen Widerspruch einlegen kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

Zitat
Zitat von Ottokar
Ich vermute mal, die SB hat dir beide Exemplare der selben EinV mitgegeben.
Ja hat sie habe sie im #258 hochgeladen.

Zitat
Zitat von Ottokar
Ich hatte bereits geschrieben, dass man gegen eine EinV als Vertrag keinen Widerspruch einlegen kann.
Was mache ich jetzt ? Die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt wird bestimmt noch mir ins Haus flattern...

Ottokar

Unterschreiben, oder der SB mitteilen, was sie ändern soll.
Sofern die EinV als VA erlassen wird, kann man dann dagegen Widerspruch einlegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

Zitat
Zitat Ottokar
oder der SB mitteilen, was sie ändern soll.
Sofern die EinV als VA erlassen wird, kann man dann dagegen Widerspruch einlegen.
Hm wenn ich sie unterschreibe kann mich das JC doch in nutzlose Kurse stecken.Ich glaube kaum das meine SA+JC das machen wird, meine Behörde hat noch nie auf so was eingelassen.

Das versucht meine Behörde doch seit jahren wie bei der DAA.
Habe ich sonst keine möglichkeit ohne unterschreiben davon kommen?

Zitat
Zitat von Dragon
Laut dem Hygieneflyer hätte der Termin Zeitlich Beschränkt sein sollen was er nicht war.
Waren bestimmt 30min bei der SA mit der FFP2 Maske was nicht leicht ist, Sie fing sofort an es liegt an mir warum ich kein Job finde ich müsste am besten wie immer Kurse machen. Als bin ich unfähig einen Job finden.
Bestes Beipspiel ist das

Wie du vielleicht noch weißt genau das ghleiche hatten wir doch dieses Jahr als mein JC versuchte genau das gleiche mit der einV-VA+DAA

Ottokar

Zitat von: Dragon am 22. Oktober 2021, 15:31:16wenn ich sie unterschreibe kann mich das JC doch in nutzlose Kurse stecken.
Das kann das JC nicht, denn in der EinV wird keine Kursteilnahme vereinbart.
Abgesehen davon erfolgt die Zuweisung in eine Maßnahme mittels separatem Verwaltungsakt und hat mit einer EinV absolut nichts zu tun.
Eine EinV ist keine Voraussetzung für eine Maßnahmezuweisung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

#269
Zitat
Zitat Ottokar
Das kann das JC nicht, denn in der EinV wird keine Kursteilnahme vereinbart.
Abgesehen davon erfolgt die Zuweisung in eine Maßnahme mittels separatem Verwaltungsakt und hat mit einer EinV absolut nichts zu tun.
So weit wie ich dich im #262 verstanden habe ist ist die EinV Rechtswidrig,also muss ich sie nicht unterschreiben richtig?

Zitateine Maßnahmezuweisung.
Mein Problem ist nicht das es an der Bewerbung an sich liegt ,sondern wegen der langen Intensiven Pflege der Eltern,(mehr als 10= Jahren)+Wie ich auch im #258 sagte schreibe ich sehr viele Bewerbungen. Leider hagelt esseit Monaten absagen" angeblich hat man den Job an bessere Vergeben!ich sehe aber das genau die Stellenangebote über Monate offen sind (Einzelhandel).

Also was sollte ich jetzt machen abwarten bis die EinV-VA kommt oder was ?

Dazu gab mir meine SA am Dienstag (Mündlich) eine Frist bis ende 2021= muss Arbeit finden oder sie steckt sofort in einen Kurs . Meine Mutter war als Beistand mit, erst wollte man sie nicht rein lassen ich bestand aber darauf.

PS: habe jetzt 67 Absagen von 72 laufenden (E- Mail Bewerbungen). Bin diesen monat über 12 Bewerbungen am schreiben. leider bekomme ich keine kostenerstattung obwohl ich sie ausdrucken musste.

HM Ich weiß jetzt noch weniger was ich wegen der EinV machen soll.
:weisnich: :scratch: