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Arbeitgeber hat gekündigt ....drohen Hartz4 Sanktionen

Begonnen von chuckyman, 11. Oktober 2021, 18:48:19

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chuckyman

Hallo ....

habe mich abgemeldet von den Leistungen Hartz4 und habe 6 Tage gearbeitet

.... bei der Arbeit habe ich mich verhoben, so dass ich Rückenschmerzen bekommen habe, danach wollte ich zum Arzt.

Der Arbeitgeber hat sofort die fristlose Kündigung ausgesprochen, und mir per Einschreiben zukommen lassen.

Das Amt möchte jetzt von mir eine Stellungnahmen, und ich weiß nicht so genau, was ich da rein schreiben soll.  :nea:
Der Arbeitgeber hat in seinen Kündigungsschreiben keine Gründe angegeben oder genannt ...

..kann ich bei der Stellungnahme auch so schreiben ... das mir keine Gründe bekannt sind, oder muss ich den Sachverhalt wirklich schildern ?
...und drohen mir jetzt Hartz4 Sanktionen ?

Danke schon mal für eure Tipps und wie Ihr es machen würde.

Grüße Bruce

BigMama

Schreib es so wie es war. Du warst doch sicher danach beim Arzt. Lass dir hierüber ein Attest ausstellen und leg das der Stellungnahme bei.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

crazy

Bist Du zum Arzt gegangen? Dann hast Du ja einen Nachweis fürs JC.
Wenn Du dich verhoben hast und deshalb nicht mehr arbeiten konntest kann das JC Dir daraus keinen Strick drehen(RW)

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Verycold

Eine fristlose Kündigung muss auch in der Probezeit begründet sein... Sonst gilt sie nicht als fristlos.

Very

Meph1977

Ich hoffe du bist zum Durchgangsarzt das ist ein Versicherungsfall der Berufsgenossenschaft.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.