Keine EGV, dennoch Sanktion?

Begonnen von SuperKai, 04. Februar 2021, 17:09:15

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SuperKai

Hallo Leute! :smile:

Okay, ich habe folgenden Brief an das JobCenter gesendet:

"Sehr geehrte xxx,

leider kann ich die Eingliederungsvereinbarung, welche mir von Ihnen am (Datum) zugesendet wurde aus folgenden Gründen nicht unterschreiben.
Die Gründe:
Zielberufe sind im Rahmen der in § 15 Abs. 1 SGB II vorgeschriebenen Potenzialanalyse zu ermitteln. Erst im Anschluss kann ein Coaching nach § 16 SGB II angeschlossen werden.
Erst Potenzialanalyse, dann Bewerbung und Coaching, das ist die gesetzliche geregelte Reihenfolge.

Kosten für Bewerbung, Reisekosten und Pendelfahrten "können" erstattet werden.
Reisekosten "können" erstattet werden.
Kosten für Pendefahrten "können" gefördert werden.
Das ist keine verbindliche Leistungsvereinbarung.

Zitat: "Es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die beruflichen Standarts entsprechen."
Das ist unklar definiert: Was sind berufliche Standarts?

Der Satz: "Erhalten Sie Stellenangebote durch das Jobcenter..." gehört nicht in eine Eingliederungsvereinbahrung. Es handelt sich hierbei um eine Belehrung über Pflichten, die bereits gesetzlich verankerte sind.

"Ich ... stimme zu, dass ... meine Daten ... an den Stellenabieter übermittelt werden." Das gehört da nicht in eine Eingliederungsvereinbarung. Eine Schweigepflichtentbindung hat in einer Eingliederungsvereinbarung nichts zu suchen. Außerdem verstößt diese gegen die Anforderungen an eine solche lt. DSGVO.

"Vorstellungsgespräche" Das gehört da nicht in eine Eingliederungsvereinbarung. Es handelt sich hierbei um eine Belehrung über bereits gesetzlich verankerte Pflichten.

"Maßnahme bei einem AG (Praktikum)" Das gehört da nicht in eine Eingliederungsvereinbarung! Es handelt sich hierbei um eine Belehrung über bereits gesetzlich verankerte Pflichten.

Die Pflicht, sich auf Jobangebote des Maßnahmeträgers bewerben zu müssen, ist unzulässig, da der Maßnahmeträger hinsichtlich solcher Jobangebote nicht den Prüfpflichten des SGB II unterliegt, die wiederum Voraussetzung für Sanktionen sind.
Das JobCenter hat nicht das Recht von ihm ungeprüfte Jobangebote ohne Sanktionsandrohung zu versenden.
Mit dieser Pflicht in der Eingliederungsvereinbarung wird somit eine unzulässige Sanktionsmöglichkeit geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx"

Ich hatte das meiste etwas abgeändert, sodass sich aber der Inhalt nicht ändert!

Heute war ein Brief (gelb) im Briefkasten, in dem mir die EGV als Verwaltungsakt zugesendet wurde.
Ich lade den Brief mal hier hoch.

(Anhang)

Also ich verstehe es nicht, grob zusammengefasst sagt das JobCenter: Meine Einwände wären nicht gültig. Es geht gleichzeitg auf verschiedene Einwäden auch gar nicht ein.
Habe ich einen Fehler gemacht bei den Formulierungen? Bei allen anderen Briefen gab es keine Probleme dahingehend.
Ansonsten bleibt das JobCenter bei seinen "Fehlern", von wegen "Reisekosten "können" erstattet werden." usw.

Ich denke, dass ich Widerspruch einlegen muss, eben wegen diesen Rechtswidrigkeiten in dem VA, richtig?

Versuchen die das jetzt einfach durch zu zwingen? Ich verstehs leider wirklich nicht...

Schon ein mal vielen vielen Dank, dass ihr euch das durchlest!
Vielen lieben Dank für die Hilfe! :smile:

Liebe Grüße

SuperKai


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

SuperKai

Hallo Leute! :smile:

Vielleicht ganz grundsätzlich mal meine Idee:
Ich würde dann genau dieses Schreiben (mein Brief ans Jobcenter) genau so als Begründung für einen Widerspruch einreichen.
Richtig?

Liebe Grüße :smile:

SuperKai

Ottokar

Zitat von: SuperKai am 14. August 2021, 18:36:45Also ich verstehe es nicht, grob zusammengefasst sagt das JobCenter: Meine Einwände wären nicht gültig.
Und was verstehst du daran nicht?
Das JC will deine Einwände nicht anerkennen, was nicht verwundert. Das JC ist halt stur und vermutlich hinsichtlich der Inhalte und Formulierungen einer EinV auch nicht hinreichend kompetent, um eigene Fehler zu erkennen und abzustellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass deine Einwände unberechtigt sind. Spätestens wenn du gerichtlich gegen eine Sanktion oder verweigerte Kostenerstattung vorgehst, müssen diese berücksichtigt werden.

Zitat von: SuperKai am 18. August 2021, 23:01:37Ich würde dann genau dieses Schreiben (mein Brief ans Jobcenter) genau so als Begründung für einen Widerspruch einreichen.
Richtig?
Kannst du so machen.
Allerdings bleibt die EinV weiterhin in Vollzug, d.h. wenn du deine darin festgelegten Pflichten nicht erfüllst, wird das JC eine Sanktion erlassen.
Zwar könnte man beim JC beantragen, den Vollzug bis zur Entscheidung über den Widerspruch auszusetzen, doch wird das JC dem aus den gleichen Gründen nicht entsprechen, aus denen es deine Einwände gegen die EinV zurückgewiesen hat.
Man könnte auch beim Sozialgericht beantragen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches anzuordnen und den Vollzug bis zur Entscheidung über den Widerspruch aufzuheben, jedoch wird auch das SG diese (vorauseilende Verhinderung möglicher Sanktionen) aller Warscheinlichkeit nach verweigern und darauf verweisen, dass man ja gegebenenfalls gegen eine Sanktion vorgehen kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


SuperKai

Hallo an alle! :smile:

@Ottokar
Vielen vielen Dank für die Antwort!
Das mit dem "nicht verstehen" ist meiner vielleicht grundsätzliche Naivität geschuldet, dass doch gerade Leute, die bei einem Amt bzw. für den Staat arbeiten besonders kompetent seien und über viel Fachwissen verfügen...
Scheinbar sehr naive gedacht

Und ich denke, dass ich meine Einwände direkt an das Sozialgericht schreiben werde, und dann mal sehen, was die schreiben.
Gleichzeitig werde ich auch der Vollständigkeit halber auch das JobCenter um Aufschub bitten.

Ich werde euch dann hier im Forum informieren, was dabei heraus kam.
Vielen lieben Dank nochmal an Alle, besonders an Ottokar, wie immer eine sehr klärende und helfende Antowort!

SuperKai

Hallo Leute! :smile:

Lange nichts von mir hören lassen, es ist aber auch was das JC angeht nichts großartiges passiert.
Bis auf diese Woche, da kam doch tatsächlich nach wiederholtem Hinweis auf die rechswidrigen Punkte in der EGV bzw. des VA (meinerseits gegenüber dem JC) ein Sanktionsbescheid...

Ich lade das mal hier hoch. (Bilder)
(Auf einer 3ten Seite war noch eine Rechtsbehelfsbelehrung.)

Ich werde nun hingehen und dem JC einen Widerspruch per Post schicken, in dem ich (dann zum dritten Mal) auf die rechswidrigen Punkte in der EGV bzw. des VA hinweise.

Ich schätze, dass das Ganze wieder vor dem Kreisrechtsausschuss landen wird. Diesen werde ich dann wohl den gleichen Brief (zum vierten mal) zuschicken. Und dann mal abwarten was kommt.

Das ist das richtige Vorgehen, richtig?

Die Punkte, die ich dem JC als rechtswidrig beschrieben habe, sind genau die Punkte, die Ottokar hier als rechtswidrig und/oder nicht in eine EGV gehörend beschrieben hat.
Noch einmal vielen vielen Dank dafür an Ottokar!!

Ich werde euch dann weiterhin informieren, was da jetzt passiert.

Liebe Grüße!

SuperKai

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

SuperKai

Hallo liebes Forum!

Erst ein mal noch ein frohes neues Jahr, hoffe ihr hattet alle eine gute Weihnachtszeit, trotz Corona.
Es war ein Brief im Briefkasten, vom Jobcenter, dessen Inhalt mich ehrlich gesagt sehr verwirrt.
Ich habe ihn mal hier hochgeladen. (Anhang: n1;n2)

Also, Folgendes dazu:

Ich bin nirgendwo immatrikuliert! Und das weiß das JobCenter auch ganz genau!
Und was soll "Ausbildungsart der Promotion" überhaupt bedeuten?
Ich promoviere auch nicht, nur mal nebenbei, auch das weiß das JC.
Dann:
Ich habe schon mit jemandem über dieses Schreiben gesprochen, der sich etwas auskennt. Er meinte, dass soetwas wie eine "Negativ"-Bescheinigung garnicht existieren würde...
Abgesehen davon werde ich nicht von irgendwem gefördert, auch nicht in Bezug auf eine Ausbildung, weil ich nämlich in keiner Ausbildung bin, auch das weiß das JC.
Kein Bafög, nichts, ich bekomme nur Hartz4.

Mir wurde nahe gelegt, dass das ein "Trick" des Jobcenters sei, mich da irgendwie jetzt aus dem Bezug hinaus zu zwingen.
Ich sollte daher gegen dieses Schreiben direkt Widerspruch einlegen, und mit Klage beim Sozialgericht drohen.

Meine Frage ist jetzt, wie ich vorgehen soll.
Was soll ich dem JobCenter genau schreiben? Und können die mir wirklich das Geld streichen?
Ich kann nichts erbringen, was garnicht existiert bzw. in dessen Situation ich gar nicht bin.

Vielen Dank für eure Hilfe! :smile:

Liebe Grüße

SuperKai


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

BigMama

Hier handelt es sich ganz bestimmt um ein Missverständnis.
Ruf morgen an und frag nach.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Ich würde dem JC folgendes schreiben:

Ihre Datenerhebung vom ...

Anrede,

da ich weder studiere, noch dies beabsichtige, bin ich nirgendwo immatrikuliert. Ebensowenig habe ich Bafög beantragt.
Die geforderten Daten kann ich somit nicht erbringen, da es diese schlicht nicht gibt.
Zudem fehlt - mangels Immatrikulation und Studium - jeder Anlass für diese Datenerhebung, womit sie unzulässig ist.
Um eine Eskalation in dieser Sache zu verhindern, rege ich an, dass Sie ihre Unterlagen prüfen.
MfG
...
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


SuperKai

@BigMama
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich hoffe es, aber ich denke es nicht. Ich denke schon, dass sich da wirklich etwas "hinten herum" anbahnt. Leider muss ich durch das vorherherige Verhalten des JC im Allgemeinen von so etwas ausgehen...

@Ottokar
Vielen vielen Dank Ottokar, für die Antwort und auch für die Formulierung!
Ich werde das so dem JC zukommen lassen.

Weiterhin werde ich euch dann hier informieren, was daraus wurde!
Noch ein mal vielen Dank, auch für die schnellen Antworten!!

Liebe Grüße :smile:

SuperKai

SuperKai

Hallo Leute! :smile:

Gute Nachrichten, mir wurde per E-mail mitgeteilt, dass das mir zugesente Schreiben, in dem die Aufforderungen zu u.a. dem "Negativ"-Schreiben, hinlänglich wäre.
Damit hätte sich die Sache erledigt.
Vielen vielen Dank noch einmal für die Hilfe!

Liebe Grüße :smile:

SuperKai

SuperKai

Hallo liebes Forum!

Ich wollte nur mitteilen, dass die ganze Sache mit der letzten EGV und dem VA vor dem Kreisrechtsausschuss behandelt wurde, und mir Recht gegeben wurde!
Wie bereits in den vorherigen Beiträgen erwähnt, war alles, was mir hier nahegelegt wurde und geschrieben wurde, im Sinne der rechtswidrigen Inhalte der EGV/VA, absolut korrekt. Deswegen war die EGV bzw. der VA rechtswidrig und ungültig. Die Sanktion war somit auch rechtswidrig, das Geld wurde mir zurückerstattet.
Vielen vielen Dank an Alle, die mir hier geholfen haben! :smile:

Ganz liebe Grüße und nochmals vielen vielen Dank!

SuperKai

Fettnäpfchen

SuperKai

Danke für die Rückantwort.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

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