Keine EGV, dennoch Sanktion?

Begonnen von SuperKai, 04. Februar 2021, 17:09:15

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

a_good_heart

Zitat von: SuperKai am 28. Mai 2021, 21:29:31Wo genau ist dieser Paragraph? Oder habe ich den übersehen? Kannst du den mal verlinken vielleicht? Würde mich interessieren!

Wird wohl so ein ganz geheimer Mobcenter-Spezial-Paragraph sein. So geheim, dass man ihn nicht sehen kann ... :cool:

Für mich ist das keine Ladung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III (oder steht das irgendwo???), der man nachkommen muss. Daher würde ich diesen Schrieb einfach ignorieren und abwarten wie die Bande reagiert.
Wenn der Wisch zudem nicht per förmlicher Zustellung (gelber Brief) kam, müssen die dir sowieso erst mal den Zugang nachweisen ... 
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Fettnäpfchen

SuperKai

:weisnich: einfach mal meine Gedanken dazu:

Also ich hätte bei einem JC das ohne rechtliche Grundlage sanktioniert durchaus bedenken das so ein Gespräch irgendetwas bringt. Ganz besonders nach dem Du auch noch Recht bekommen hast.
Was das Gespräch mit dir bringen soll erschließt sich mir nicht im geringsten. Und wenn die Vermittlungsfachkraft und der Teamleiter mit der Bitte um Unterstützung an die Rechtskraft herantritt dann sollte diese wohl eher den Teamleiter und den SB schulen da durch den Abhilfebescheid wohl klar ist das der Fehler nicht auf deiner Seite sondern auf JC Seite gemacht wurde.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

SuperKai

Hallo an alle! :smile:

@a_good_heard
Ja in der Rechtsfolgebelehrung steht dieser Paragraph :smile:
Und er kam auch per gelbem Brief...

@Fettnäpfchen
Dass das Jobcenter sich auf seiner fachlichen Ebene so langsam als absolut unfähig heraus stellt wird mir auch immer klarer, speziell dieses Jobcenter. Ich habe in der ganze Zeit, in der ich da bin keine einzige EGV erhalten, die keine Rechtswidrigkeit aufweist.
Aber danke für den Beitrag, bestätigt meine Überlegungen vollkommen. :smile:

SuperKai

Hallo Leute! :smile:

Okay, ich war heute bei dem Gespräch.
Wie erwartet, die Sachbearbeitering, der Chef vom Jobcenter und die Frau der Rechtsabteilung waren anwesend.
Haben auf mich eingeredet, aber interessanterweise nicht so sehr "Druckmachend" wie erwartet.
Zusammengefasst: Ich soll unbedingt eine Maßnahme machen.
Frage ist jetzt:
1. "Muss" ich tatsächlich eine Maßnahme machen?
2. Kann eine Maßnahme in eine EGV eingearbeitet werden? Ich frage das, weil ich hier im Forum an ein paar Stellen gelesen habe, dass eine Maßnahme NICHT in eine EGV gehört.
Vielen lieben Dank schon mal für die Antworten! :smile:

LG SuperKai

Fettnäpfchen

SuperKai

Zitat von: SuperKai am 14. Juni 2021, 22:02:021. "Muss" ich tatsächlich eine Maßnahme machen?
Ob du eine Maßnahme machen musst ist eine gute Frage. Wenn es eine ist die dich weiterbringt und den geltenden Richtlinien entspricht kannst du wenig dagegen machen.
Bei Maßnahmen ist es ähnlich wie bei EinV`s :
Zitat von: SuperKai am 29. Mai 2021, 18:28:17Dass das Jobcenter sich auf seiner fachlichen Ebene so langsam als absolut unfähig heraus stellt wird mir auch immer klarer, speziell dieses Jobcenter. Ich habe in der ganze Zeit, in der ich da bin keine einzige EGV erhalten, die keine Rechtswidrigkeit aufweist.

Hier mal das wichtigste dazu > Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

SuperKai

Hallo an Alle!

@Fettnäpfchen
Vielen Dank für die Verlinkung! Ich werd mich da mal schlau machen.
Bei mir ist diese Maßnahme eher als Couching ausgelegt.
Mir wurde auch angeraten, dass ich mich im Vorfeld bei den Leuten vom Couching melde; wird bei einer solchen Meldung pre Mail oder Telephon eigentlich schon eine Art Verpflichtung eingegangen?
Wird das schon irgendwie verrechnet? Es wurde mir gesagt, dass soetwas für das Jobcenter sehr teuer wäre? Bzw. zählt dieses "Mich mal Melden bei denen" schon rechtlich als eine Zusage dazu?

Danke schon einmal! :smile:



BigMama

 :lachen: You made my day. Couching  :lol:
Du meinst Coaching.  :zwinker:
Was hast du denn bisher schriftlich zu diesem Coaching?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

SuperKai

Coaching ist so gar nicht meine Materie, dafür habe ich kein Hintergrundwissen.
Allerdings würde ICH mir da entmündigt vorkommen. Dementsprechend aggressiv wäre meine Reaktion, ähnliches hatte ich schon als Maßnahme machen sollen wegen Tagesablauf mit wie spült man kocht man kauft man ein und lauter..... so Schwachsinn.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

SuperKai

Hallo an Alle!

@BigMama
Oh ja, "Coaching!", Verzeihung, wirklich ein (unterbewusster) Schreibfehler :grins:

Schriftlich hatte ich dazu noch garnichts, nur eine Stelle bzw. ein "Coach", bei dem ich mich melden sollte.

@Fettnäpfchen
Es soll so ein individuelles Coaching sein, schlimm fand ich nur, dass sich dieser Coach schon bei mir per Mail gemeldet hatte, was ja absolut gegen den Datenschutz verstößt. Auf dieser Ebene sind wir dann schon angekommen. Sehr suspekt...

Danke für eure Beiträge! Ich hab jetzt nächsten Monat noch mal einen Termin im JC, mal sehen, was dann passiert, ich berichte dann einfach wieder hier darüber.

SuperKai

Hallo Leute! :smile:

Ich bin's mal wieder, war gestern beim meinem Termin und das kam dabei heraus:
Ich war bei meiner SB, sie hat mir eine EGV ausgedruckt, ich sollte unterschreiben.
Hatte ihr dann gesagt, dass ich ja wohl eine Prüffrist von 2 Wochen hätte.
Das hat sie plötzlich verneint! (Obwohl sie bei dem Treffen davor, als ich das erwähnte, mir absolut Recht gegeben hat mit den 2 Wochen?)
Sie meinte, dass ich das nicht hätte, kein Recht darauf.
Ich sagte, dass ich das doch hätte! Dann ist sie etwas eingeknickt, und gab mir doch Recht, nach dem Motto: "Na gut, dann gewähre ich Ihnen die 2 Wochen mal ausnahmsweise.", als wäre das in ihrer Gunst. Danach hat sie dann noch erwähnt, dass sie mir auch JETZT direkt schon einen Verwaltungsakt reindrücken könnte...
Ich habe dann die EGV mitgenommen, ich lade sie mal hier hoch, natürlich alles unkenntlich gemacht.

Meine Fragen jetzt:

1. Ich habe doch immer eine 2 wöchige Prüffrist, oder?

2. Kann sie DIREKT einen VA abschließen?

3. In der EGV steht bei Maßnahmenbeginn, der gestrige Tag. Ich habe das geschwärzt. Da ich gestern aber nicht unterschrieben habe, verfällt doch das Datum, richtig?
Also ist dadurch die EGV ungültig?

4. Wieder eine Maßnahme in der EGV. Ich habe so oft hier gelesen, dass eine Maßnahme nicht in die EGV gehört... Richtig?

Die EGV wurde von der SB im vorraus unterschrieben.
Ich soll sie Ihr dann schicken, in 2 Wochen.

Vielen Dank an alle, die sich das hier durchlesen!
Und auch schon einmal großen Dank an die Antworten!!

Freu mich von euch zu hören!

Liebe Grüße

SuperKai


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

BigMama

Diese EGV dient einzig dazu, eine Rechtsgrundlage zur Verhängung einer Sanktion zu schaffen, falls du nicht an der Maßnahme teilnimmst.

Es fehlen sämtliche Regelungen zu den Ermessensleistungen aus dem Vermittlungsbudget, wie Bewerbungskostenerstattung, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, evtl. Fahrkosten bei Arbeitsaufnahme; ggfls auch Einstiegsgeld als Fördermittel.

Wenn in der EGV keine Seite fehlt oder ich nicht etwas übersehen habe, dann besteht deine Pflicht an der Teilnahme an dieser Maßnahme. Ob diese Maßnahme einen Sinn für dich hat und dich irgendwie weiterbringt kann ich nicht sagen. Dies hätte dein AV aber mindestens im Gespräch begründen müssen, insbesondere wieso genau dies Maßnahme das passgenaue arbeitsmarktpolitische Instrument ist, dass dich am ehesten in Arbeit bringt und welche Vermittlungshemmnisse damit beseitigt werden sollen.

Offenbar handelt es sich um eine Maßnahme mit fortlaufendem Einstieg. Somit düfte es eine eingekauften Maßnahme des JC sein, bei dem die Plätze besetzt werden müssen weil sie schon bezahlt sind/werden. Wieso dir hierfür keine gesonderte Zuweisung ausgehändigt wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht hat das technische Gründe. Es handelt sich sicherlich um eine Optionskommune. Die kochen oftmals ihr eigenes Süppchen. Das erklärt natürlich auch den stümperhaften Versuch, dich Anfang des Fadens zu sanktionieren.

Fazit:
Ich würde diese EGV in der Form nicht unterschreiben und Gegenvorschläge einreichen evtl. auch einen bestimmten Qualifizierungswunsch, der dich in deinem beruflichen Vorankommen unterstützt und dir hilft schnellstmöglich wieder in Lohn und Brot zu kommen. Zudem würde ich auf eine konkrete Regelung hinsichtlich der Ermessensleistungen aus dem VB bestehen und auch, wenn du das möchtest, auf die Aufnahme des Einstiegsgeld.

1. Du hast das Recht die EGV mitzunehmen und zu prüfen. Eine gesetzliche Frist von 14 Tagen gibt es nicht. Jedoch wird allgemein diese Frist als angemessen betrachtet.
2. Ja, wenn es zu keine Einigung kommt oder wenn es zweckdienlich ist um zeitnah eine Integration zu erreichen.
3. Eine Verpflichtung die mit einem Datum in der Vergangenheit beginnt, kann vor dir nicht erfüllt werden, da Zeitreisen noch nicht möglich sind. Das Datum kann damit keine Gültigkeit haben. Jedoch habe ich im Text gelesen, dass er Beginn auf den Folgetag der Unterschrift der EGV fällt.
4. Es ist durch aus rechtlich möglich die Teilnahme mit in eine EGV zu packen. Der rechtlich saubere Weg wäre jedoch eine gesonderte Zuweisung.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

SuperKai

Zur Maßnahme hast du ja schon einen Link bekommen was sein darf und was nicht.

Zu Frage 2
wenn du damit eine EinV/VA meinst dann nein, auch nicht wenn bloß eine Maßnahme drin steht.

Ansonsten ist die EinV alles andere als das was eine EinV sein sollte!
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) und zusätzlich noch zur Info:
Eingliederungsvereinbarung (EinV) ändern, aufheben, anpassen, ersetzen

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

SuperKai

Hallo Leute!

Vielen vielen Dank für die Antworten!!!

@BigMama
Wieso erstellt das Jobcenter denn extra eine EGV, die dazu da ist mir eine Sanktion aufzudrücken?
Ich werde auf keinen Fall die Sanktion unterschreiben und dann einen Gegenvorschlag einreichen, mit deinen genannten Punkten.
Vielen Dank dafür!

@Fettnäpfchen
Danke für die Verlinkungen! Ich werd mir alles noch mal richtig und in Ruhe druchlesen, dann alles verwenden, was ich da finden kann.
Vielen lieben Dank!

Wieso stellt sich das Jobcenter allgemein eigentlich so als "Feind" dar?  Sie lügen zwar, dass sie das Beste für dich wollen, dabei wollen die nur, dass du bei denen wieder raus bist, egal wie. Du könntest danach das schlimmste Berufsleben führen, Hauptsache kein Bezug mehr? Man verwendet schon mehr Energie darauf gegen diese Feindseligkeit vorzugehen, allein mental, als sich tatsächlich um seine Zukunft zu kümmern... Nur mal so ein Gedanke.

Gut, ich kümmer mich dann, falls es noch Probleme gibt melde ich mich noch einmal! Sowieso informiere ich hier alle, was dabei heraus kam.
Danke, Danke, Danke!!! Noch ein mal an Alle! Und noch ein schönes Wochenende!
:smile:

Liebe Grüße

SuperKai

Fettnäpfchen

Tja wer weiß schon warum und ist ja nicht überall so.
Denke mal wegen internen Anweisungen und wegen keine Ahnung und das alles durcheinander. Und wenn Ahnung da wäre fehlt vllt. die Lust seine Arbneit gewissenhaft zu machen aber das ist ja in der Zwischenzeit fast überall so und zieht sich ebenso durch sämtl. Bevölkerungsschichten.

Dir auch noch einen schönen Restsonntag
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

SuperKai

Hallo Leute!

@BigMama:
Du hast geschrieben: "Es fehlen sämtliche Regelungen zu den Ermessensleistungen aus dem Vermittlungsbudget", in der EGv steht aber:
"Das JobCenter verspflichtet sich, die notwendigen Kosten für die Teilnahme an der folgenden Maßnahme [...] zu übernehmen.
Frage: Ist das das nicht?

Danke noch mal! Ich bin grade echt verunsichert!

@Fettnäpfchen
Ja, so geht dann alles vor die Hunde...
Wird toll sein sich da einzugliedern.

Liebe Grüße

SuperKai