Keine EGV, dennoch Sanktion?

Begonnen von SuperKai, 04. Februar 2021, 17:09:15

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DerSofti

Falls es zur Sanktion kommt, sag bitte hier auch Bescheid. Ich wüßte da nämlich noch was.
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

SuperKai

Hallo Freunde aus dem Forum,

also, ich habe das hier in der Post erhalten!

Darin ist vor allem das Schreiben der SB enthalten, die Folgendes gegen meinen Widerspruch aussagt. (Bilder!)
(Ich lade es mal hoch, dass es jeder sehen kann. Habe natürlich alles, was auf mich verweist geschwärzt.)

Ein paar Anmerkungen, die ich so nicht stehen lassen kann:

Es ist weiterhin die Situation:

1. Ich habe keine EGV/VA per Post (oder auf irgend einem Weg) erhalten (Vor der Sankition)! Nur direkt plötzlich den Sanktionsbescheid!

2. Ich habe keine E-mails von der SB erhalten bzw. nur vereinzelt. Auf jede dieser Mails habe ich geantwortet.

3. Ich studiere natürlich nicht nebenbei weiter. Keine Ahnung woher diese Vermutung kommt.

4. Ich habe in keiner Mail nur irgendwie angedeutet, dass ich ALG2 Leistungen ohne Gegenleistung erhalten will... ganz ehrlich, diese Aussage grenzt an Dreistigkeit!

5. Ich habe mich bei verschiedenen Jobs beworben bzw. angefragt, worauf ausschließlich absagen kamen bzw. durch Corona sowieso nichts lief. (Diese Bemühungen habe ich nicht dem Jobcenter mitgeteilt. Scheinbar muss ich das auch nicht! Jedenfalls nicht ohne EGV.) Es waren sowieso hautpsächlich Telefonate.

6. Die Verweigerung ist ein absoluter Vorwurf!

7. Das mit der Post hier ist tatsächlich eine kleine Katastrophe. Ich habe mal 6 Monate auf ein Pakte gewartet, das kam an, als ich es schon vergessen hatte... Allein Heute habe ich einen Brief erhalten für das Haus, 2 Häuser weiter die Straße hoch. Ich hatte bei dem Postmann angerufen, mich beschwert, der meinte nur, dass er sich darum kümmert. Scheint nicht viel passiert zu sein.

8. Ich habe keine Maßnahme direkt abgelehnt, da ich keine Maßnahme ablehnen konnte. Diese war im VA enthalten, der bei der Sanktion dabei war. Ich hatte die SB aber darauf aufmerksam gemacht, dass eine Maßnahme nicht in eine EGV gehört (bzw. in einen VA). Darauf wurde dann auch nicht wirklich reagiert. Alle Infos über die Maßnahme habe ich auch erst durch den VA erhalten.

9. Ich hätte nur dann reagiert, wenn Geld gekürzt wird: Ja, auf die Sanktion habe ich reagiert. Danke.

Also der ganze Brief ist sehr vorwurfsvoll geschrieben und viele Sachen darin sind so formuliert bzw. ausgelegt, dass sie so nicht stimmen.

Meine Frage ist jetzt:
Wie reagiere ich darauf? Kommen die damit durch? Ich muss natürlich auf rechtlicher Ebene argumentieren.
Wäre wirklich nett, wenn man mir hier helfen könnte, weil ich mich damit nicht besonders auskenne.

Was antworte ich denen am besten? Mal abgesehen von:

Ich hatte ewig nichts vom Jobcenter gehört, und plötzlich Sanktion. Habe keine EGV / VA per Post erhalten. Das müsste das JC auch nachweisen, aber die schreiben ja schon, dass sie das nicht können. Die EGV / VA wäre sowieso rechtswidrig gewesen. E-mail Verkehr bzw. Telefon bzw. gesprochenes Wort zählen anscheinend sowieso nicht? Darüber hinaus habe ich mich beworben, habe Bemühungen geleistet, diese aber nicht nachgewiesen bzw. ohne EGV musste ich das nicht.

Vielen, vielen Dank für die Hilfe! :smile:

SuperKai


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Fettnäpfchen

Zitat von: SuperKai am 22. Februar 2021, 21:22:53Wäre wirklich nett, wenn man mir hier helfen könnte, weil ich mich damit nicht besonders auskenne.
Dafür bin ich nicht geeignet und habe selber schon schlechte Erfahrungen mit dem Richter des SG gemacht.
Die Stellungsnahme meines JC war genauso verlogen und der Richter hat sich nicht dafür interessiert was ich geschrieben habe, also beim Prozess, nach mehrmaliger Aufforderung meinerseits doch endlich mal damit aufzuhören mit der "Anzahl der Bewerbung" zu argumentieren da dies NICHT Gegenstand meiner Klageschrift ist....sondern.....
wie gesagt mehrmals und hat nicht interessiert, sogar der Urteilsspruch beinhaltete im Prinzip Teile des vom JC verfassten Lügengebildes sprich deren Stellungsnahme.

Ob es hilft dem SG das Anschreiben des JC zu zerpflücken und auf sämtl. Unwahrheiten hinzuweisen  :weisnich:
Ob es mehr hilft eine eigen Stellungsnahme dazu abzugeben was ja in etwa dem Inhalt des Widerspruches entspricht... :weisnich:
Ein Mischung von beidem   :weisnich:

Gut das hier noch wissende User mit dabei sind vllt. haben die Ratschläge die passen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Orakel

Das Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Entscheidung heißt Berufung  - nicht Belehrung des Gerichts!

DerSofti

Das auf Seite 3 liest sich ja wie bei der Mafia, ein Angebot was man nicht ablehnen kann. Die Sanktion wird zurückgenommen, wenn er das macht, was die SB ihn befiehlt. Offenbar haben die beim Mobcenter zuviel Der Pate geschaut.

Also lad deinen Sanktionsbescheid bei Helena Steinhaus ihrer Webseite hoch www.Sanktionsfrei.de - die gleichen dir den Schaden aus und sorgen auch für einen Anwalt.

Das deckt sich übrigens auch mit dem Tweet von Sanktionsfrei e.V. vor paar Tagen, daß bei Frau Steinhaus immer mal wieder trotz Corona Sanktionen bei ihr eintrudeln.

Ich bin fassungslos, wie man heutzutage immernoch das Existenzminimum kürzen darf und damit Menschen in Gefahr bringt.
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

SuperKai

Hallo Leute,

vielen Dank für eure Antworten!
Danke trotzdem FN :smile:
Ja ich denke, dass ich mich in Brief-Form dahingehend äußern muss.
Ich werde wohl den Widerspruch ergänzen und dann nur allgemein auf die Fehlerhaftigkeit des Schreibens der SB hinweisen.
Hoffe das reicht aus.
Ansonsten könnte man in Berufung gehen? @Orakel
@Softi, Danke!
Ja gell, ich frag mich auch wieso eigentlich eine doch direkt mit dem Staat verbundene "Behörde" wie das JC bzw. dessen "Rechts"abteilung so direkt gegen das Recht arbeitet.
Wieso macht man denn dann noch Gesetze?
Ich werd mir aber das mal ansehen mit der Seite von Helena Steinhaus!
Hast du (oder sonst jemand) gute Erfahrungen damit?

Vielen Dank an alle!

SuperKai


mousekiller

Falls du vorhast, den Brief des SB gerichtlich zu zerpflücken, würde ich folgendes vorschlagen:

Zitat im Brief des SB: ...

Gegenargument: ...

Beweis: ...

Als Beweis eignen sich sämtliche schriftlichen Nachweise am besten. Du schreibst dann: Beweis: Schreiben oder Email vom (Datum) als Anlage (numerieren und durchzählen).
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

blaumeise

Da du keine EinV zugeschickt bekommen hast und das JC schriftlich bestätigt, dass die Zustellungsurkunde tatsächlich nicht an sie zurückgeschickt worden ist, hast du alle Mittel in der Hand, um gegen die Sanktion vorzugehen.

Grundsätzlich empfehle ich dir aber, dem JC künftig insoweit entgegenzukommen, dass du eine Kommunikation ermöglichst. Und zwar nicht nur dann, wenn dir gerade danach ist. Das verbessert das Klima ganz erheblich.

SuperKai

Hallo Leute!

Erst einmal gute Nachrichten! Die Sanktion wurde zurückgezogen bzw. aufgehoben! :smile:
Der Hauptgrund war natürlich, dass ich keine EGV erhalten hatte... und darauf eine Sanktion folgte.
Vielen vielen Dank an euch alle für die tolle Hilfe! Ohne eure Informationen hier hätte ich das nicht so sicher rübergebracht! Hat mich für mich auch starkt abgesichert! Danke danke!!

Es kam mit dem Bescheid dahingehend jedoch auch noch ein zweiter Brief, in dem ich zu einer Art Informations-Veranstaltung eingeladen werden, im Jobcenter selbst, in Bezug auf die Rechtssituation? Ich hab's mal hier hochgeladen, anonymisiert natürlich.

Wollte nur mal von euch wissen, was ihr darüber denkt und was die damit jetzt vor haben?
Glaubt ihr ich sitz dann da wirklich nur mit jemandem aus der Rechtsabteilung, der mir was erzählt, oder sitzt dann da auch meine Sachbearbeiterin und der Chef vom Jobcenter mit dabei?
Besser gefragt: Ist das jetzt wieder so ein Versuch mich intern noch fertig zu machen, weil die den Rechtsstreit verloren haben?
Mache mir ein wenig sorgen, wie man erkennen kann.

Es war auch eine Rechtsfolgebelehrung dabei.

Danke schon einmal für eure Beiträge und Meinungen! :smile:

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Gast50384

Zitat von: SuperKai am 27. Mai 2021, 18:36:16Ist das jetzt wieder so ein Versuch mich intern noch fertig zu machen, weil die den Rechtsstreit verloren haben?
Da sitzen dir mehrere Leute gegenüber um deine Bedenken mit immer neuen Argumenten auszuhebeln, wenn du selbst dich nicht sehr gut auskennst.
Ich persönlich würde da einen versierten RA mitnehmen.
Ein privater Beistand als Zeuge wäre mir zu unsicher.

BigMama

Zitat von: Gast50384 am 28. Mai 2021, 12:51:45Ich persönlich würde da einen versierten RA mitnehmen.
Das möchte ich gerne mal sehen, dass sich ein RA die Zeit nimmt um an einem Beratungsgespräch teilzunehmen. Zudem stellt sich die Frage, wer das bezahlt.

Ein Beistand aus dem Bekanntenkreis ist durchaus ausreichend um an diesem Termin teilzunehmen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

a_good_heart

Bei diesem Laber-Termin mit dem Rechtsverdreher vom Mobcenter dürfte es sich gar nicht um einen gültigen Meldegrund handeln ... :zwinker: 
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

BigMama

Zitat von: a_good_heart am 28. Mai 2021, 19:23:10Bei diesem Laber-Termin mit dem Rechtsverdreher vom Mobcenter dürfte es sich gar nicht um einen gültigen Meldegrund handeln ... :zwinker: 
Und wieso nicht? Hast du mal einen Blick in den von mir genannten Paragrafen geworfen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

NevAda

Zitat von: SuperKai am 27. Mai 2021, 18:36:16Ist das jetzt wieder so ein Versuch mich intern noch fertig zu machen, weil die den Rechtsstreit verloren haben?
Was genau könnte Dich denn "fertig machen"? Im schlimmsten Fall: "Ich habe nicht den Eindruck, dass mich ein fortdauerndes Gespräch mit Ihnen weiterbringt, danke für Ihre Zeit. Auf Wiedersehen."

SuperKai

Hallo Leute!

Vielen vielen Dank für die Antworten!

@Grenzer
Ja ich dachte auch erst an soetwas, aber dann dachte ich, dass ich da sowieso nur sitze, mir etwas anhöre und dann wieder gehe. Ich denke nicht, dass ich da etwas zu unterschreiben hätte und selbst wenn, würde ich das natürlich nicht tun.
@BigMama
Wo genau ist dieser Paragraph? Oder habe ich den übersehen? Kannst du den mal verlinken vielleicht? Würde mich interessieren!
@NevAda
Ja an soetwas dachte ich auch.
Ich denke mal, dass ich mich da hin setze und die mir irgendetwas einreden wollen. Aber alles "Eingeredete" ist doch dann auch wieder nur zu überprüfen, richtig? Also wird der Prozess doch nur weiter verlängert...

Ich hatte mich nur mal grundsätzlich absichern wollen, ob die mir wirklich etwas können bei so einem Termin, oder ob das nur wieder reines unter Druck setzen ist...

Danke noch einmal an alle! Ich werde euch dann hier über die Ergebnisse informieren!