Keine EGV, dennoch Sanktion?

Begonnen von SuperKai, 04. Februar 2021, 17:09:15

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BigMama

Nein, mit diesem Passus ist nur die Übernahme der Kosten gemeinst, die im Rahmen dieser Maßnahme anfallen. Bewirbst du dich eigenständig auf eine interessante Stelle die dich interessiert, dann kannst du diese Kosten nicht beim JC geltend machen. Üblicherweise werden 5 Euro pauschal pro Bewerbung auf i.d.R. versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erstattet. Auch die Kostenerstattung zu einem evtl. daraus resultierenden Vorstellungsgespräch werden dann nicht erstattet, da es hierzu keine Regelung in der EGV gibt. Die EGV dient unter anderem gerade dazu, Ermessensleistungen konkret für dich festzulegen.
Hier könnte auch beispielsweise eine Regelung zu einem Eingliederungszuschuss enthalten sein, den ein Arbeitgeber erhalten könnte, wenn er dich einstellt, da du evtl. schon lange arbeitslos bist, gesundheitlich angeschlagen, einen zerpflückten Lebenslauf hast, gewisse Qualifikationen fehlen die für die Stelle notwendig sind u.v.m.

Ich habe mir nochmal ein paar ältere Beiträge in diesem Faden angesehen. Handelt es sich bei dieser Maßnahme um ein Einzelcoaching? Welche Infos hast du darüber? Gibt es einen Flyer oder sonstige nähere Angaben?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

SuperKai

@BigMama

Okay, danke für die Information, bin wirklich ein bisschen durcheinander, aber danke, das hilft mir sehr!

Ja es ist ein Einzelcoaching.
Ich habe gar keine Informationen darüber. Der "Coach" sollte mir Informationen zukommen lassen, hat er aber bisher nicht getan, in keiner Weise.
Es hießt nur vom JC: Ja, der is super!
Von daher, keine nachweisbaren klaren Informationen, wie das Coaching aussehen soll.

BigMama

Grundsätzlich kann ein Einzelcoaching eine große Chance sein. Das hängt aber sehr vom Coach ab.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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Ottokar

Es ist zwar grundsätzlich möglich, eine Maßnahme auch in einer EinV zu vereinbaren, üblich ist das aber nicht.
Üblich ist eine Maßnahmezuweisung mittels Verwaltungsakt.

Egal ob per EinV oder Zuweisung, die Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
- die Art der Maßnahme,
- die konkreten Inhalte der Maßnahme,
- den Träger/Veranstalter,
- den Maßnahmeort,
- den zeitlichen Umfang (Beginn und Dauer, an welchen Tagen),
- die zeitliche Verteilung (zu welcher Uhrzeit),
- welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird,
- warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Zu beachten ist auch, dass die Zusatzkosten, welche durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehen, vom Leistungsträger zusätzlich gezahlt werden müssen.
Außerdem sind noch die allgemeinen Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II zu beachten.
Ob die Maßnahme danach hinreichend bestimmt ist, kann ich aufgrund der umfangreichen Schwärzungen nicht erkennen.

Abgesehen davon erfüllt diese EinV nicht die Anforderungen des § 15 SGB II i.V.m. §§ 53 und 55 SGB X, da darin lediglich eine Teilnahmepflicht vereinbart wird, jedoch keine Gegenleistung des Jobcenters.
Dass das JC die Maßnahmekosten trägt, ist keine individuelle Gegenleistung, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht, die aufgrund §§ 53 und 55 SGB X gar nicht Inhalt einer EinV sein darf.
Da hiermit eine einseitige sittenwidrige Benachteiligung vorliegt, ist diese EinV rechtswidrig.
(Gerade deshalb werden Maßnahmen üblicherweise per VA zugewiesen).

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


SuperKai

Hallo an Alle! :smile:

@Ottokar
Vielen, vielen Dank!
Ihr rettet mich echt hier!
Ich schreib dann mal dem JobCenter und dann mal sehen was passiert.

Grundsätzlich, unendlichen Dank an euch alle! Allein würd ich da komplett durchdrehen!

Schönen Tag noch!

Liebe Grüße

SuperKai

SuperKai

Hallo an Alle! :smile:

Okay, heute kam die Antwort des JobCenters, ein riesen Brief!
Darin ein an mich gerichtets Schreiben, eine EGV und ein Antrag auf Förderung aus dem VB.

Ich lade alles mal hier hoch, tut mir wirklich Leid, dass das so viel ist diesmal!  :wand:

Dazu erst mal ein paar Anmerkungen:
1. Es hieß IMMER, dass sich der Coach bei mir per Mail melden sollte... Telefonisch war nie die Rede von.
2. Ist man mit etwa 1 1/2 Jahren schon langsazeitarbeitslos?
3. Ist diese EGv nur dazu da, mich zu dieser Maßnahme zu bringen, da ja auf Seite 4 steht, dass ich dann mit dem Coach nochmal ins JobCenter muss und dann da noch eine EGV, eine Neue dann unterschreiben soll??

Es gab noch 3 Seiten, diese waren das Formular zu Beantragung einer Förderung aus dem VB, anschließend dann die Punkte: Förderanlass, Vorangige Leistungen / Hilfe, Verzicht auf schriftlichen Bewilligungsbescheid, ein ganzes Blatt für: Übernahme von pauschalisierten Bewerbungskosten
Dazu vielleicht: Soll ich diese Blätter auch noch mit hochladen? Weil es einerseits schon so viel ist und andererseits diese Blätter mir sehr allgemein vorkommen, wie etwas, das jeder erhält und deswegen wahrscheinlich allgemein bekannt ist.
Da das nicht auf mich speziell zugeschnitten scheint, reicht die Erwähnung dieser Blätter aus?

Meine Frage ist einfach, ob diese EGV an irgend einer Stelle rechtswidrig ist.
Ich scheine mich mit einer Unterschrift zu sehr vielen Dingen verpflichten zu müssen bzw. wenn ich das nicht wollte, würde es per Verwaltungsakt durchgesetzt.
Es ist sehr viel, ich weiß, das tut mir Leid!
Deswegen umso mehr Dank an jeden, der hier mal drüber guckt!
Vielen vielen Dank!

Liebe Grüße

SuperKai


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

crazy

Das Einzelcoaching ist per mail gar nicgt durchführbar!
Du sollst Dich bei diesem melden, ihr sprecht miteinander und dann schreibt er/sie Dir das Ganze was ihr besprochen habt nochmal per mail.
Wo ist da dein Problem?
Du hast jetzt alles wie Du es wolltest, sogar mit Zusage für Weiteres wenn sich das als Zielführend durch das Coaching erweist.
Ja, klar,Du bekommst nichts für umme und kanst Dich entspannen.Zu Rechten gehören nunmal.auch Pflichten.
Es liegt in deinem Interesse aus der Arbeitslosigkeit herauszustrampeln. Das kann mit Anstrengung verbunden sein.
Ergo unterschreib, kümnere dich um den Coach und mach was draus

Ottokar

Wollen die nicht, oder verstehen die einfach nicht, was § 15 SGB II i.V.m. §§ 53 und 55 SGB X regelt?
Diese neue EinV steht im Widerspruch zu dem, was im Anschreiben dazu steht.

Zielberufe sollen über ein Coaching ermittelt werden? Was für ein Unfug ist das denn?
Zielberufe sind im Rahmen der in § 15 Abs. 1 SGB II vorgeschriebenen Potenzialanalyse zu ermitteln, erst wenn das erledigt ist, kann sich ein Coaching nach § 16 SGB II anschließen.

Du sollst 10 gezielte Bewerbungsaktivitäten pro Monat nachweisen, obwohl über das Coaching erst erst ermittelt werden soll, in welchen Bereichen du dich bewerben sollst? Erst Potenzialanalyse, dann Bewerbung und Coaching, so ist die gesetzliche geregelte Reihenfolge.

"Kosten für ... Bewerbungen können gefördert werden."
"Reisekosten ... können erstattet werden"
"Kosten für ... Pendelfahrten ... können gefördert werden."
Das sind keine verbindlichen Leistungsvereinbarung! Warum steht da nicht auch, das JC verpflichtet sich, die Kosten ... zu erstatten??? DAS wäre dann eine verbindliche Leistungsvereinbarung.

"Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ... soweit ihnen ausgegeben wurde." Das ist keine verbindliche Leistungsvereinbarung.

"Es können nur Bewerbungen akzeptirert werden, die beruflichen Standarts entsprechen" Unklar, undefiniert: was sind beruflichen Standarts???

"Erhalten Sie Stellenangebote durch das Jobcenter..." Das gehört da nicht rein! Das ist eine Belehrung über bereits gesetzlich verankerte Pflichten.

"Ich ... stimme zu, dass ... meine Daten ... an den Stellenabieter übermittelt werden." Das gehört da nicht rein! Eine Schweigepflichtentbindung hat in einer EinV nichts zu suchen hat. Außerdem verstößt diese gegen die Anforderungen an eine solche lt. DSGVO.

"Vorstellungsgespräche" Das gehört da nicht rein! Das ist eine Belehrung über bereits gesetzlich verankerte Pflichten.
"Maßnahme bei einem AG (Praktikum)" Das gehört da nicht rein! Das ist eine Belehrung über bereits gesetzlich verankerte Pflichten.

Die Pflicht, sich auf Jobangebote des Maßnahmeträgers bewerben zu müssen, ist unzulässig, da der Maßnahmeträger hinsichtlich solcher Jobangebote  nicht den Prüfpflichten des SGB II unterliegt, die wiederum Voraussetzung für Sanktionen sind.
Selbst das JC darf von ihm ungeprüfte Jobangebote nur ohne Sanktionsandrohung versenden.
Mit dieser Pflicht in der EinV wird somit eine unzulässige Sanktionsmöglichkeit geschaffen.
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BigMama

Zitat von: Ottokar am 30. Juli 2021, 12:48:56Zielberufe sollen über ein Coaching ermittelt werden? Was für ein Unfug ist das denn?
Dort steht, dass weitere Zielberufe über das Coaching ermittelt werden sollen. Im Vorfeld wurden schon welche ermittelt und auch in der EGV aufgeführt.

Zitat von: Ottokar am 30. Juli 2021, 12:48:56Du sollst 10 gezielte Bewerbungsaktivitäten pro Monat nachweisen, obwohl über das Coaching erst erst ermittelt werden soll, in welchen Bereichen du dich bewerben sollst? Erst Potenzialanalyse, dann Bewerbung und Coaching, so ist die gesetzliche geregelte Reihenfolge.
10 Bewerbungen sind ein großer Happen. Aber wie schon oben geschrieben, liegen bereits Zielberufe vor in denen sich der TE bewerben soll. Es geht in dem Coaching um die Erarbeitung weiterer Einsatzmöglichkeiten.
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Ottokar

Zitat von: BigMama am 30. Juli 2021, 13:31:01Dort steht, dass weitere Zielberufe über das Coaching ermittelt werden sollen. Im Vorfeld wurden schon welche ermittelt und auch in der EGV aufgeführt.
Das steht da gerade nicht. Vielmehr steht gleich zu Beginn, Zitat:
Zitat
Zunächst sollen vereinbarungsgemäß die genauen Zielberufe für Bewerbungsbemühungen über ein individuelles Coaching identifiziert und abgeklärt werden.
Das JC unterbreitet Ihnen dann auf der Basis der Ergebnisse des Coachings Vermittlungsvorschläge ...
Das steht in direktem Widerspruch zu der Annahme, dass bereits verbindlich Zielberufe über eine Potenzialanalyse ermittelt wurden.
Auch das Aussetzen der Bewerbungspflicht während der Teilnahme am Coaching macht nur dann Sinn, wenn eben noch keine Potenzialanalyse stattgefunden hat - insbesondere da ja auch gerade während des Coachings Bewerbungen stattfinden sollen.
Stattdessen steht da nur, dass bis zum Abschluss des Coachings eine Bewerbung nur im erlernten Beruf erfolgen soll - auch das spricht gegen die Annahme, das bereits ein Potenzialanalyse durchgeführt wurde.
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SuperKai

Hallo Leute! :smile:

Wow erst einmal vielen Dank für eure Antworten! Besonders an Ottokar, ich hatte mir schon gedacht, dass umso mehr mir das JobCenter schreibt, umso mehr Fehler da drin sind...
Allgemein auch vielen Dank, dass ihr euch das überhaupt durchgelesen habt, war ja doch ganz schön viel! :wand:

@crazy
Es ging mir bei dieser EGV speziell auch um den Umfang der Sache und um die vielen Abschnitte, in denen so viel verlangt wurde, ich wollte da nicht etwas unterschreiben, was an sich auch durch den Umfang schon viel Potential auf Dinge gibt, die ich entweder übersehe bzw. die für mich später Probleme ergeben könnten, wie das bei solchen Verträgen ja sein kann.

@Ottokar
Vielen vielen vielen Dank Ottokar, an der EGV scheint ja sehr viel nicht zu stimmen. Danke Danke Danke! Ich werd das alles mal zusammenfassen, in einen Brief verpacken und denen schicken.
Vielen Dank für die Mühe!!

Wie gesagt, ich sende dem JobCenter meine Antwort, und was dann daraus wird, darüber werde ich euch natürlich infromieren!
Nochmals vielen DANK! :smile:

Liebe Grüße

SuperKai

Fettnäpfchen

SuperKai

Zitat von: SuperKai am 31. Juli 2021, 20:51:27Wie gesagt, ich sende dem JobCenter meine Antwort, und was dann daraus wird, darüber werde ich euch natürlich infromieren!
Da selbst da bei einem Laien sehr viel falsch formuliert werden kann und/oder sich Fehler einschleichen empfehle ich Dir dringend das Schreiben erst mal zum querlesen hier einstellen solltest.
Ich gehe davon aus das dass in deinem Sinne und im Sinne von Ottokar ist.
Selber bin ich zu "unbedarft" bei der schwierigen EinV Materie, mache das aber prinzipiell auch so.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

SuperKai

@Fettnäpfchen

Danke für den Tipp!
Da aber im Prinzip jeder in dieses Forum hier kommen kann und auch meinen Thread lesen kann, empfinde ich das eher als riskant, da auch das JC meine Einträge lesen könnte und von daher...
Die Schreiben, die ich direkt ans JC schicke würde ich daher ungern direkt so hier hochladen.
Ich hoffe der Gedankengang ist nachvollziehbar und bisher hat auch alles geklappt, was ich alleine formulieren konnte.
Hoffentlichlich wirkt das nicht zu paranoid. :smile:
Falls es da jedoch Probleme geben könnte, würde ich auch anfangen die Schreiben hier hoch zu laden.
Ich denke aber und hoffe, dass ich das alleine hin kriege, dennoch vielen Dank für deinen Beitrag!

Liebe Grüße

SuperKai

a_good_heart

Zitat von: SuperKai am 05. August 2021, 17:59:27
Da aber im Prinzip jeder in dieses Forum hier kommen kann und auch meinen Thread lesen kann, empfinde ich das eher als riskant, da auch das JC meine Einträge lesen könnte und von daher...
Die Schreiben, die ich direkt ans JC schicke würde ich daher ungern direkt so hier hochladen.
Ich hoffe der Gedankengang ist nachvollziehbar und bisher hat auch alles geklappt, was ich alleine formulieren konnte.
Hoffentlichlich wirkt das nicht zu paranoid. :smile:

Es wirkt eher egoistisch ... :scratch:
Auch wenn hier gefühlt eine Schwemme an Mobcenter-Trollen unterwegs ist, können solche Schreiben für die wirklichen LE eine Hilfe sein und als Beispiel/Anregung für das eigene Problem dienen.
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

SuperKai

@a_good_heart

Da hast du schon Recht. Ich werde es hochladen, wenn ich es losgeschickt habe bzw. wenn es auch erfolgreich war.
Danke für deine Beitrag, absolut Richtig!