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Kostenübernahme einmalige Kosten "Kultur" für Kinder?

Begonnen von Fussel, 24. September 2021, 07:59:11

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Fussel

Hallo zusammen,

bei mir steht eine neue Gitarre für den Großen an. Er wächst halt und die alte ist zu klein (er kriegt jetzt eine 7/8). Durch Sucherei habe ich eine gebrauchte gefunden die der Gitarrenlehrer auch gut findet (war eine schwere Geburt). :schaem:
Ausserdem muss unser altes Klavier hier dringend gestimmt werden auf dem mein Kleiner spielt.

Das sind zusammen Kosten von ca. 200,- für beides (vielleicht etwas mehr). Gibt es da eine Möglichkeit, eine Chance, daß mir die Kosten übernommen werden? Leistung und Teilhabe (die 15,-€uro monatlich) gehen bei uns schon für den Sport-Unterricht drauf.

Danke und liebe herbstliche Grüße  :bye:

Schnuffel01

#1
Wenn die Teilhabe- Leistungen ausgeschöpft sind, sehe ich keine Chancen für eine Übernahme der Kosten.

Das Jobcenter interessiert es nicht, ob das Klavier gestimmt ist oder nicht.


Du hättest den Freizeitbonus dafür verwenden können.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Fussel

Ich habe den Freizeitbonus nicht bekommen, da ich alleinerziehend bin ...  :wand:

Aber ich danke dir.

Schnuffel01

Ich habe den Freizeitbonus erhalten, auch alleinerziehend. Daran kann es nicht liegen.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach


Deadpool

Das hatten wir schon. Die Kinder sind nicht hilfebedürftig wegen Kindergeld und Unterhalt. Nur sie bezieht ALG2.

Mehrbedarf für Alleinerziehung gibt es doch monatlich zusätzlich und die TE arbeitet glaube auch, als Freibetrag. Kann man daraus nichts ansparen?

Yavanna

Ok, habe die Lebensgeschichten der einzelnen TE nicht auf dem Schirm