ARD ZDF Beitragsservice

Begonnen von TG, 20. März 2021, 21:19:55

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TG

Hallo,
eine Ausländerin hat ab Januar 2020 bis Feb. 2021 Alg2 bekommen, davor gearbeitet und GEZ Beiträge selber gezahlt. Sie wußte nicht, dass sie im Alg2 Bezug befreit ist. Aufgefallen ist das erst jetzt, nachdem sie Leistungen nach  SGB XII bezieht und die Befreiung erhalten hat.
Kann sie jetzt das zuviel gezahlte Geld vom Beitragsservice zurück fordern, wenn sie entsprechende Nachweise des JC über Leistungsbezug hat?

CCR

ja sie bekommt danach einen Scheck zur Verrechnung zugeschickt.

TG


Dragon

Was genau brauche ich für eine Befreiung der GEZ Gebühren wenn du Hartz4 bekommst +aber noch aktuell aus deiner eigner Tasche bezahlst. meine außer Folgende Dokumente !
Zitat
zitat von CCR
ja sie bekommt danach einen Scheck zur Verrechnung zugeschickt.
Gilt das auch wenn man aus eigener Tasche bezahlt hat trotz hartz4?

1X Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD , ZDF und Deutschlandradio
1x Den aktuellen Leistungsbewilligungsantrag.

Damit ich die Dokumente besorge "dem Beitragservice schicke.


CCR

Ich meine, die letzten 3 Jahre kannst du zurückfordern.

Dragon

Hallo CCR
ZitatIch meine, die letzten 3 Jahre kannst du zurückfordern.
Super dann muss ich mich sputen um noch mein Geld zurück bekommen.
Was braucht der Beitragservice ? Aktuell ist es schwer mit  den Behördengängen

CCR

Kopien deiner Bescheide reicht.

Heinz-Otto

Da fällt mir gerade auf.
Kann es sein, dass man diese "GEZ" Bescheinigungen nicht mehr bekommt?
Eine Zeit lang waren die bei jeder Bewilligung mit dabei. Ich habe beim neuen JC keine mehr bekommen.

CCR

Liegt das vielleicht am Beitragsservice ARD, ZDF, ich bekomme neuerdings vom Beitragsservice auch keine Zahlungsaufforderung mehr mit meinem Kontostand der bisher gezahlten Beiträge.

Meph1977

Es geht Heinz Otto wohl eher um die Zettel die früher immer der Bewilligung beilagen die man an die GEZ schicken konnte.

Die brauch man aber nicht unbedingt. Ne kopie vom Bewilligungsbescheid tuts auch.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Gast45217

Darf ich hier auf mein Video verlinken? Dort erkläre ich vieles was hier gefragt wurde. Auch wie oder wo man sich befreit.

Außerdem hatte ich ein andere Video, wo wir befreiten einen riesigen Aufstand machen könnten. Wir könnten alle uns erstmal nicht mehr melden, und uns dann 3 Jahre rückwirkend befreien lassen. =D Auch darüber hab ich ein Video gemacht. =)
Das wäre so etwas wie Solidarität zeigen für die andere Behörden. =)

Mir der GEZ wird es nur noch bergab gehen.

CCR

Zitat von: Meph1977 am 07. Februar 2022, 20:15:44
Es geht Heinz Otto wohl eher um die Zettel die früher immer der Bewilligung beilagen die man an die GEZ schicken konnte.

Die brauch man aber nicht unbedingt. Ne kopie vom Bewilligungsbescheid tuts auch.
Wäre aber gut zu wissen, ob die Zettel beim Erstbescheid noch dabei sind.

Heinz-Otto

Statt des Bescheids, werde ich beim JC eine Bestätigung anfordern.
Ich sehe nicht ein, dass die so viele Daten von mir bekommen.

Maunzi

Du kannst beim Amt um die Bescheinigung bitten.

WICHTIG! Bescheid alleine reicht nicht aus! Der ausgefüllte Antrag nebst Beitragsnummer sind Pflicht, ansonsten verstreichen fröhlich Fristen!

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

Und diese Zettelchen stehen üblicherweise nur beim normalen Bescheid der auf den Antrag oder WBA folgt dabei, Änderungsbescheide haben den bei uns hier nie gehabt, da der Zeitraum ja eh abgedeckt war durch den 1. Wisch.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

babbel

Ein Tipp: Die Befreiung mach ich immer über die Gemeinde/Stadt/Bürgersprechstunde, spart man sich Porto und man weiß, dass das ankommen sollte, kann ja immer mal ein Brief verloren gehen. Geht da per PC raus. Hab aber auch das Glück, das es kein weiter Weg ist, das ist wohl nicht überall so.