Tochter von Arbeitskollegin möchte sich trennen/Alleinerziehend dann

Begonnen von Hexe, 30. März 2021, 12:18:28

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Orakel

Nur der Vollständigkeit halber:

Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung; hier § 8a SGB VIII ...

kämpfer

#106
Zitat von: Orakel am 16. August 2021, 21:27:41
Einziger Ansprechpartner ist das Jugendamt! Das Problem lässt sich nicht in einem öffentlichen Forum lösen! Was soll das Gelaber hier bringen?

Warum können wir deiner Meinung nach das Problem hier nicht besprechen?

Orakel

Acht Seiten in 4 1/2 Monaten. Was hat es für das Wohl des Kindes gebracht?

kämpfer

Orakel man kann bei "solchen Themen" auch immer etwas dazu lernen. Persönlich finde ich es sehr interessant wie sich die eine oder andere Situation verändert. Es werden Meinungen geäußert, Tipps gegeben. Ich finde es gut wenn man sich in solch einem Forum gegenseitig unterstützt.

Oder hast du hier einen anderen Blickwinkel?

Hexe

Zitat von: Orakel am 17. August 2021, 09:03:38Acht Seiten in 4 1/2 Monaten. Was hat es für das Wohl des Kindes gebracht?

Eine ausgeglichene Mutter die sich um Geld keine Sorgen machen muss.
Und dem KV wird auf die Füße getreten, um seiner Verantwortung gerecht zu werden.

Und ansonsten kannst du es mir oder der KM überlassen was es gebracht hat.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Orakel

Ich finde es immer wieder erschreckend und beschämend zugleich, wenn erwachsene Menschen ihren Streit öffentlich (!) auf dem Rücken von Kindern austragen ... Hoffentlich beendet das Jugendamt dieses Theater alsbald von Amts wegen!

kämpfer

Orakel ich kann @hexe verstehen bezüglich auch der KM. Wenn alles neutral betrachtet, könnte man auch das Jugendamt entscheiden lassen.
Den Kindern geht es bei bei Mutter gut, eine Mutter wird immer alles für Ihre Kinder tun damit es ihnen gut geht. So kann die KM auch beim Jugendamt argumentieren. Meine Aussage betrifft den aktuellen Fall, nur formhalber.

Hexe

Zitat von: Orakel am 17. August 2021, 09:31:49Ich finde es immer wieder erschreckend und beschämend zugleich, wenn erwachsene Menschen ihren Streit öffentlich (!) auf dem Rücken von Kindern austragen ... Hoffentlich beendet das Jugendamt dieses Theater alsbald von Amts wegen!


Wer tut das ?
Richtig lesen würde helfen,nur der finanzielle Aspekt  läuft über das JA.
Öffentlich etwas austragen tut nur einer, der KV.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hexe

Zitat von: Sheherazade am 17. August 2021, 12:37:17Wo hat der hier was geschrieben? 

Muss das hier sein ?
Das tut er auf anderen Kanälen.

Zitat von: Orakel am 17. August 2021, 09:31:49Ich finde es immer wieder erschreckend und beschämend zugleich, wenn erwachsene Menschen ihren Streit öffentlich (!) auf dem Rücken von Kindern austragen ...


LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Orakel

Zitat von: Sheherazade am 17. August 2021, 12:37:17
Wo hat der hier was geschrieben?  :weisnich:

Übrigens hat auch die Kindesmutter hier nicht geschrieben. Einzig @Hexe trägt in die Öffentlichkeit, was ihr eine Arbeitskollegin anvertraut hat ...

Ottokar

Der KV hat nicht nur ein Umgangsrecht, er hat auch eine Umgangspflicht.
Ist er, weil alkoholisiert, nicht fähig, sein Umgangsrecht auszuüben, oder übt er es bewusst nicht aus, weil er lieber feiern geht und sein Kind deshalb bei seiner Mutter lässt, kommt er seiner Umgangspflicht nicht nach. Inwiefern er dabei das Kindeswohl gefährdet, hat jedoch nicht das Jugendamt zu beurteilen, sondern das Familiengericht.
Angesichts der bisherigen Schilderungen könnte ein Antrag der KM beim Familiengericht auf Einschränkung des Umgangs Erfolg haben (z.B. Umgang nur alle 14 Tage unter Aufsicht des Jugendamtes).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hexe

Zitat von: Orakel am 17. August 2021, 13:44:24Einzig @Hexe trägt in die Öffentlichkeit, was ihr eine Arbeitskollegin anvertraut hat ...

Zum nachfragen, ansonsten würde ich hier nicht schreiben. Und jetzt suche dir eine andere Spielwiese, danke !

Zitat von: Ottokar am 17. August 2021, 14:06:09Angesichts der bisherigen Schilderungen könnte ein Antrag der KM beim Familiengericht auf Einschränkung des Umgangs Erfolg haben (z.B. Umgang nur alle 14 Tage unter Aufsicht des Jugendamtes).


Umgang findet zur Zeit nur alle 14 Tage statt, vereinbart mit der Beratungsstelle. Die KM hofft noch auf die Vernunft des KV.
Aber bei Beleidungen auf offener Straße gegen die KM ist das schwierig.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Orakel

Zitat von: Orakel am 16. August 2021, 22:21:19
Nur der Vollständigkeit halber:

Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung; hier § 8a SGB VIII ...

Auch das Jugendamt kann das Familiengericht anrufen, wenn es dies für erforderlich hält. Das setzt allerdings voraus, dass das Jugendamt von der möglichen Kindeswohlgefährdung Kenntnis hat ...

Gast50147

Das Umgangsrecht kann kann aber dem KV verwehrt werden, wenn der Kontakt dem Kindeswohl schadet.
Über das Umgangsrecht entscheidet aber das Gericht wenn dargelegt wird dass der Umgang mit dem KV dem Kind schadet.