Tochter von Arbeitskollegin möchte sich trennen/Alleinerziehend dann

Begonnen von Hexe, 30. März 2021, 12:18:28

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Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 08. August 2021, 12:45:52Ich habe das so verstanden, dass der KV noch einen Schlüssel für die Haustür hat um an den Waschraum zu gelangen. In der Wohnungstür ist wohl der Zylinder gewechselt worden, da kommt er nicht mehr rein.
Meine Denke dahingehend:
Anderes Leben andere Waschmaschine würde ich sagen, machen, durchziehen......
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hexe

Zitat von: Sheherazade am 08. August 2021, 12:15:40Wo ist der Grund für den Kindesentzug durch die KM? Ist die Großmutter auch im Drogenmillieu oder suizidgefährdet?

Die KM hat das Alleinge Sorgerecht. Der Umgang ist mit dem KV für jedes 2WE vereinbart nicht mit der Oma. Dann hätte die Omaa sich bei der Regellung in der Erziehungsberatungsstelle hinsetzen können und nicht der KV.                                                                      Den Großeltern worde das Enkelkind nie verwehrt. Im Gegenteil, sie besuchen oder holen das Enkelkind gar nicht. Was hat das eine mit dem anderen zu tun.
Auch von der Großmutter werden der KM Dinge unterstellt, die sie eindeutig durch Nachrichten vom KV widerlegen kann.

Und der Ton der Großeltern läßt mehr als zu wünschen übrig.

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2021, 12:52:57Anderes Leben andere Waschmaschine würde ich sagen, machen, durchziehen......


Würde sie gerne machen, der  KV ist nicht mal in der Lage seine Sachen aus der Wohnung mit zunehmen.

Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 10:28:24KV hat gestern das Kind abgeholt, KM hat wieder Sachen vom KV hingestellt auf dem Bürgersteig (Taschen/Tüten 2-3).
Der KV hat diese vor die Kellertür gestellt.

Mal eine kleine Auflistung
1. KV wurde von der Polizei angehalten mit Kind
KM musste das Kind abholen er durfte nicht mehr fahren.

2. Bilder vom Kind bei Facebook hochgeladen , trotz anderer Absprache der KM +KV Strafantrag läuft

Während des Umgangsrecht ist der KV auf Partys.
Beschimpfungen gegen KM und gesamt Familie per Nachrichten ist Standart

Der KV hatte alle Möglchkeiten sein Kind zu sehen, da die KM das nicht mit der Beziehung verknüpft hat.Fremdgehen am Geburtstag der KM (Hochschwanger). Untersuchungen mussten noch mal gemacht werden und einges mehr.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Sheherazade

Zitat von: Hexe am 08. August 2021, 13:17:46
Die KM hat das Alleinge Sorgerecht. Der Umgang ist mit dem KV für jedes 2WE vereinbart nicht mit der Oma.

Habe ich verstanden (ich habe nichts von Umgangsrecht der Großeltern geschrieben). Aber bei sich zu Hause darf er das Kind ja offenbar nicht haben.
Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 18:03:34Er wohnt beim Freund. Das Kind soll da nicht hin wegen Drogen.

Also betreut er es an den Umgangstagen bei seiner Mutter, offensichtlich mit Einverständnis der Kindesmutter.

Und wenn sie das Kind dort einfach so wegholt, entzieht sie dem KV das Kind. Deshalb habe ich nach dem Grund gefragt.
Zitat von: Sheherazade am 08. August 2021, 12:15:40
Zitat von: Hexe am 07. August 2021, 18:03:34
Der KV bringt sein Kind zu seiner Mutter, dort wird es versorgt.
Die KM hat sich gefragt, ob sie aufgrund der Nachricht das Kind hätte einfach abholen können.

Wo ist der Grund für den Kindesentzug durch die KM? Ist die Großmutter auch im Drogenmillieu oder suizidgefährdet?

Sofern sich die KM nicht auf einen Krieg mit dem KV einlassen will, sollte sie mit dem Jugendamt klären, inwieweit dem KV das Umgangsrecht noch zusteht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hexe

Zitat von: Sheherazade am 08. August 2021, 13:25:21Also betreut er es an den Umgangstagen bei seiner Mutter, offensichtlich mit Einverständnis der Kindesmutter.

Ja, nur mit dem Unterschied das er nicht auf Partys geht und seine Mutter die Betreung übernimmt.
Partys, Freunde, Video Dreh für seine Rap Musik sind wichtiger als sein Kind.

Deshalb wollte er auch keine verbindlichen Zeiten, aber die KM wollte diese.
Er schreit nach seinem Kind,und wenn er es hat spamt er die Mutter über Stunden zu.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 08. August 2021, 13:25:21
Sofern sich die KM nicht auf einen Krieg mit dem KV einlassen will, sollte sie mit dem Jugendamt klären, inwieweit dem KV das Umgangsrecht noch zusteht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Dem Kond steht das Umgangsrrcht mit dem KV zu!
Wenn KM alleiniges Sorgerecht hat, hat sie vermutlich auch alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Grundsätzlich darf der Umgangselternteil natürlich auch das Kind zur Betreuung anderen kurz überlassen während der Umgangszeit, genau wie iwo mit drm Kind zu Besuch oder Besuch empfangen.

Wenn ergo Kindeswohl nicht gefährdet ist kann man nichts machen....
Ist eben blöd für die Kinder, die sich aufs Elternteil freuen und dann nur iwo abgeladen werden...

Grundsätzlich ist hier in diesem Fall der Krieg der Eltern noch nicht zu ende. Wird wohl noch dauern.

Hexe

Zitat von: crazy am 08. August 2021, 17:59:33Grundsätzlich darf der Umgangselternteil natürlich auch das Kind zur Betreuung anderen kurz überlassen während der Umgangszeit, genau wie iwo mit drm Kind zu Besuch oder Besuch empfangen.

Am ersten Umgangs -Wochende war der KV morgens um 8 Uhr betrunken, da er auf einer Party war.

Laut Beratungstelle sollte es erstmal die nächsten 2 Monate funktionieren.

Nun teilt mir dei KM mit, er hat seine Sachen wieder nicht mitgenommen und wieder vor die Kellertür gestellt.

Er hat das Auto abgeschlossen, Kind war drin im Auto.
Er wollte von der Mutter den nächsten Beratungstermin wissen( wurde ihm telefonisch mitgeilt)sie sagte hat sie nicht im Kopf. Sie hat ihn mehrmals aufgefordert ihr das Kind zu geben, doch er wollte an der "Unterhaltung festhalten".Erst als die KM sich in ihre Wohnung begeben wollte, hat er ihr das Kind aus dem Auto gegeben.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

crazy

Ich bin so froh, dass dieser Krieg bei mir zu ende ist...zumindest fast.
Sohn wirft dem KV manchmal Dinge an den Kopf wie "Honk" "Vollidiot" und schlimmeres. Da werde ich schon ärgerlich...naja mit 16 merkt man es auch ohne, dass iwas erklärt werden muss....

Hexe

3 meiner Kinder telefonieren manchmal mit ihrem "Vater ". Meine älteste Tochter hat mit 12 Jahren beschlossen den Kontakt abzubrechen. Das ist bis heute so, sie ist jetzt 27 Jahre alt.

Wenn ich das von der KM höre, dann geht mir die Hutschnur hoch.

Die KM hat mir vorhin geschrieben das der Kleine total Wund ist. :wand:

Achja, KV hat mitgeteilt ab 1.eine Wohnung zu und dann die Sachen abzuholen.
Wann am 1. oder irdenwann im nächsten Monat ? Wie soll man das verstehen.

LG Hexe

Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Hexe

@ll, heute standen JC MAa vor der Tür der KM, um zu kontrollieren ob der KV dort noch wohnt ! :wand:
LG Hexe
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crazy

Das hat er vielleicht so angegeben, um den Unterhalt zu sparen...

Hexe

Sie hat dem JC mitgeteilt, das der KV für Juli und August nicht gezahlt hat.
LG Hexe
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Orakel

Einziger Ansprechpartner ist das Jugendamt! Das Problem lässt sich nicht in einem öffentlichen Forum lösen! Was soll das Gelaber hier bringen?

Hexe

Zitat von: Orakel am 16. August 2021, 21:27:41Einziger Ansprechpartner ist das Jugendamt! Das Problem lässt sich nicht in einem öffentlichen Forum lösen! Was soll das Gelaber hier bringen?

Halt dich mal zurück , danke !
LG Hexe
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Orakel

Wozu? Für Wunschantworten stehe ich nun einmal nicht zur Verfügung!