Tochter von Arbeitskollegin möchte sich trennen/Alleinerziehend dann

Begonnen von Hexe, 30. März 2021, 12:18:28

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crazy

Supi, Hexe, eine Sorge weniger...

Otto, mein Bruder will keine Post, schon gar nicht gelbe Briefe, Inkasso etc... und nach Thailand wird eh nicht weitergesendet....Ist nur nervig für den jetzt Briefkastennutzer wenn das Ding mit fremden"Drohbriefen" zugespamt wird.

Hexe

Sie würde den KV heute sehen,muss aber heute auch Post beim JC abgeben.
Den Brief an den KV da gleich mit reinpacken ?
Da geht es um den Betreuungsunterhalt.

Das JC bekommt  das nicht gebacken,KV hat im Juni 300€ gezahlt.
Da stand der UH vom JA noch nicht fest. Es sind 283 €laut JA, JC geht weiter von 300€ aus. :wand:

LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Ottokar

Zitat von: Hexe am 21. Juli 2021, 11:03:33
Die KM hat mir gerade den Briefkopf geschickt,Name KV bei Herrn XXX in der Y Straße.

Die Adresse der KM steht nicht im Briefkopf des KV.

Was machen die beim JC ?
Entweder versucht da jemand zu überprüfen, ob der KV tatsächlich ausgezogen ist, bzw. ob und wie der Kontakt zwischen KM und KV ist, oder die Poststelle hat geschlampt.
Jedenfalls handelt es sich um einen meldepflichtigen Datenschutzverstoß.

Zitat von: Hexe am 21. Juli 2021, 11:30:55Den Brief an den KV da gleich mit reinpacken ?
Unbedingt an das JC zurück.
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Hexe

Ich habe da noch eine Frage. Der Ex hat noch Sachen in der Wohnung und holt sie nicht ab.
Welche Möglichkeit hat sie,um die zu entfernen ?
LG Hexe
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Yavanna

Frist setzen zum Abholen, sonst Müll/Sperrmüll, Altkleider, etc. Je nachdem um was es sich handelt

Ottokar

Ganz so einfach ist das nicht, es gibt nämlich eine gesetzliche Verwahrungspflicht.
Lies dazu mal das hier, da ist das Ganze gut erklärt: https://www.frag-einen-anwalt.de/Aufbewahrungsfrist--f270639.html
Anstelle die Sachen vor die Tür zu legen, wie dort vorgeschlagen, kann man diese auch mit Nachweis z.B. als Paket versenden.
Ansonsten 4 Wochen Frist zum Abholen setzen und ankündigen, dass die Verwahrung danach kostenpflichtig ist und du dir vorbehältst, die Sachen zur Begleichung der Verwahrkosten zu veräußern.
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Hexe

Danke Ottokar, seit fast 3 Monaten wohnt er da nicht mehr.
Er wurde mehrmals darauf hingewiesen die Sachen mitzunehmen.
Es tut sich nichts.
LG Hexe
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Hexe

So, der KV hat heute das Kind zurück gebracht, KM hat Sachen nach unten getragen, ihm gesagt er soll seine Sachen mitnehmen.
er hat die Sachen nicht mit genommen.
LG Hexe
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crazy

Dann stehen sie jetzt eben draußen, vielleicht morgen schon nicht mehr.

Hexe

Zitat von: crazy am 25. Juli 2021, 21:07:24Dann stehen sie jetzt eben draußen, vielleicht morgen schon nicht mehr.

Richtig, eine Tasche war schon weg.
Da sind ja noch mehr Sachen.

LG Hexe
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Ottokar

Zitat von: Hexe am 25. Juli 2021, 19:51:11
So, der KV hat heute das Kind zurück gebracht, KM hat Sachen nach unten getragen, ihm gesagt er soll seine Sachen mitnehmen.
er hat die Sachen nicht mit genommen.
LG Hexe
Dafür gibt es hoffentlich Zeugen.
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crazy

Gibt es irgendwelche Zeugen, dass er noch Zeug in der alten Wohnung hatte???
Egal , man braucht keine Zeugrn. Er hat sein Zeug bekommen, hat es auf der Straße stehen lassen, gut ist.
Hab auch noch bummelige 300 Euro auf dem Flohmarkt gemacht mit Zeug was mir eigentlich nicht gehörte und ich auch nicht gebrauchen konnte. Iwann iss nu mal Schluss mit Keller voll. Der Rest ging in die Tonne.

onehitwonder

Zitat von: Hexe am 25. Juli 2021, 19:51:11
So, der KV hat heute das Kind zurück gebracht, KM hat Sachen nach unten getragen, ihm gesagt er soll seine Sachen mitnehmen.
er hat die Sachen nicht mit genommen.
LG Hexe
Auch das ist rechtlich leider bedenklich, wenn die KM die Sachen einfach auf die Straße stellt, selbst wenn der KV daneben steht.

§ 823 BGB
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Siehe auch: https://www.frag-einen-anwalt.de/eigentum-entsorgt--f264728.html

Gast50147

Zitat von: onehitwonder am 26. Juli 2021, 12:18:19§ 823 BGB
Schadensersatzpflicht
Zitat von: onehitwonder am 26. Juli 2021, 12:18:19das Eigentum oder ein eines anderen widerrechtlich verletzt
Die Aufbewahrungsfrist würde etwa 2 Monate betragen, maximal 3.
In der Zeit sollte die Verwertung durch Verkauf mitgeteilt werden.
Eine Verwertung durch Vernichtung ist nicht statthaft
und gesetzlich auch nicht geregelt.
Das Abstellen auf der Straße könnte durchaus als Vernichtung durch Diebstahl oder Wettereinflüsse zu werten sein.
Insofern würde dann u.U. die Schadenersatzpflicht greifen, allerdings wohl nicht wenn der KV sich weigert die Sachen mitzunehmen, denn dann hat er ja auf sein Eigentum verzichtet.
Dabei kommt es auch auf den Wert der Gegenstände an.

Zitat von: Ottokar am 25. Juli 2021, 09:00:14dass die Verwahrung danach kostenpflichtig ist und du dir vorbehältst, die Sachen zur Begleichung der Verwahrkosten
Hier gibt es dann aber mit Sicherheit großen Streit um die zulässige Höhe der Verwahrkosten.



Hexe

Die KM hat ihn mehrfach aufgefordert unter Zeugen seine Sachen mitzunehmen. Gestern hat sie einen Teil nach unten getragen und ihm gesagt er soll das mitnehmen. Zeugen gibt es, er weiß es nur nicht.
Die KM hat keine Begegnung mehr mit dem KV ohne das in der Nähe Personen stehen, die Notfalls eingreifen können.

Per Nachricht hat sie ihn nochmals aufgefordert es nicht stehen zu lassen. Seine Sprachnachricht war , laß es stehen.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter