Familie in Ausland und will zurück wandern nach Deutschland...

Begonnen von Sozey44, 13. April 2021, 22:37:49

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Sozey44

Hallo liebe Leute, könnt ihr mir bitte helfen wie man mit dieser Situation am besten umgeht ??

Es geht um folgendes, Die Familie meiner Schwester ist vor ca. 15-16 Monaten nach Dänemark ausgewandert, bis hierhin schön und gut, jetzt will die Familie mit insgesamt 4 Personen ( Eheleute + 2 Kinder im alter von 2 Jahren und der andere schon 22 Jahre ) zurückwandern nach Deutschland und suchen dementsprechend nach einer Wohnung, da sie vorerst nur so schne Wie möglich zurück kommen wollen und dann auf job suche gehen wollen, bzw. Von denn 4 Personen haben sogar 2 Leute einen Job später in Deutschland, vorerst geht es der Familie darum das sie vom Jobcenter eine Bestätigung bekommen das das Jobcenter für diese Familie eine Wohnung bezahlen wird die in denn Richtlinien erlaubt ist für 4 Personen, jedesmal wenn darum per E-Mail gebeten wird kommt von Jobcenter antworten wie : Ja 4 Personen dürfen diese Wohnung anmieten oder ja ihr dürft diese Wohnung anmieten aber diese E-Mail ist keine Bestätigung und kein erlaubnis diese Wohnung auch tatsächlich anmieten zu dürfen auf unsere Kosten, könnt ihr mir helfen bitte wie die Familie am besten vorgehen kann so das sie für denn Vermieter eine Bestätigung haben das das Jobcenter für die 4 Personen die Wohnung bezahlen wird solange es in deren Richtlinien entspricht ??

Die Familie will nur eine Bestätigung vom Jobcenter für denn Zukünftigen Vermieter ein Schreiben wo drinnen steht das sie für diese 4 köpfige Familie die Wohnung bezahlen wird weil sie ALG2 Empfänger sind und bis sie einen Job finden wir als Jobcenter es bezahlen werden.

Was muss diese Familie tun damit sie so etwas bekommen ??

Oder muss die Familie dem Jobcenter erst ein Mietangebot vorlegen und das Jobcenter gibt erst dann eine Bestätigung der Zahlungen ?? Wie läuft das genau ab ??

crazy

Sie können jede Wohnung mieten die vorerst den Kriterien des jeweiligen JC entspricht.  Da noch kein Bezug und gar nicht klar wie hoch ggf der Zuschuss des JC sein wird(Du schreibst ja, 2 haben Arbeit in D)wird kein JC sich derartig festlegen sondern lediglich wie passiert die Angemessenheit bestätigen .
Wenn man den MV dann unterschrieben hat wird der Antrag auf Alg2 gestellt und das JC rechnet dann den Zuschussbedarf aus und bewilligt das.
Zeitgleich mit MV dann auch Kita Anmeldung, Kindergeldantrag usw nicht vergessen

Sheherazade

Oder kurz gesagt: Das Jobcenter kann keine Leistungen bewilligen bevor sie überhaupt beantragt wurden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Deadpool

Wobei vorrangig ein Anspruch auf normales Arbeitslosengeld bestehen könnte. Die neue Rahmenfrist sind ja 30 Monate. Abzüglich 16 Monate Ausland können also ggf. 14 Monate vorherige versicherungspflichtige Tätigkeit vorliegen und damit ALG 1 Anspruch.

Sheherazade

Wobei ggf. die in Dänemark erworbenen Arbeitslosengeldansprüche nach D übertragen werden können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

lilacP

Die Familie muss erst ein Mietangebot beim Jobcenter einreichen, das ist sicher. Meine Bekannte hatte das gleiche Problem, also haben sie es gemacht.

Fouxie

Das werden sie wohl im vergangenen halben Jahr gemacht haben ...

Jan Mustermann

Die müßen gar nichts. Die sind doch noch gar nicht im Leistungsbezug.
Die können sich einfach eine Wohnung suchen und diese anmieten. Und dann beantragen sie Leistungen nach dem SGb II.
Sollte die Miete dann nicht angemessen sein, wird das JC ein Kostensenkungsverfahren einleiten müssen.

Was mich persönlich wundert,ist der Umstand das die zurück kommen wollen. 15-16 Monate in Dänemark. da haben die doch dort Anspruch auf Leistungen.

BigMama

Der TE war seit 28.08.2021 nicht mehr online. Somit kann davon ausgegangen werden, dass sich sein Anliegen geklärt hat.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

lilacP

Ach Quatsch, so ist das inzwischen nicht mehr. Am besten erstmal keinen Kontakt mehr aufnehmen und das ganze Ruhen lassen. Ihre Frau und Sie sind jetzt emotional und wütend, da kann man sich nicht normal unterhalten. Nach ein paar ruhigen Wochen sieht das ganze bestimmt wieder anders aus. Die Zwischenzeit können Sie dafür nutzen sich einen guten Anwalt zu suchen und sich diesbezüglich zu erkundigen. Mein Nachbar hatte eine ähnliche Situation mit seiner Frau, die beiden konnten es mit der Hilfe der Kanzlei https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ regeln.

CCR

Zitat von: Sozey44 am 13. April 2021, 22:37:49vorerst geht es der Familie darum das sie vom Jobcenter eine Bestätigung bekommen das das Jobcenter für diese Familie eine Wohnung bezahlen wird die in denn Richtlinien erlaubt ist für 4 Personen, jedesmal wenn darum per E-Mail gebeten wird kommt von Jobcenter antworten wie : Ja 4 Personen dürfen diese Wohnung anmieten oder ja ihr dürft diese Wohnung anmieten aber diese E-Mail ist keine Bestätigung und kein erlaubnis diese Wohnung auch tatsächlich anmieten zu dürfen auf unsere Kosten, könnt ihr mir helfen bitte wie die Familie am besten vorgehen kann so das sie für denn Vermieter eine Bestätigung haben das das Jobcenter für die 4 Personen die Wohnung bezahlen wird solange es in deren Richtlinien entspricht ??


:offtopic:

Alles ist möglich nichts muß.