Auszug von der Bedarfsgemeinschaft in eigene Wohnung

Begonnen von Marlon2021, 21. September 2021, 00:53:03

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Marlon2021

Unser beiden Sohn 21 und 19 wollen aus der Bedarfgemeinschaft in ihre eigene Wohnung einziehen.. Da beide eine Ausbildung machen, und ihr Geld verdienen werden sie auch nicht mehr berücksichtig und sind auf Null.

Sie wollen auch nichts mit Hartz 4 zu tun haben .... und wollen auch nicht mehr Kontoauszüge oder persönliche Sachen preis geben.

Meine Frage : Die Miete wollen sie mit dem Kindergeld bezahlen ... da sie Unkosten für arbeitsstrecke noch haben ..... wird dann trotzdem das Kindergeld von unserem ( 3 Personen )  Regelsatz abgezogen ? Wir selber habe ja mit dem Kindergeld nichts mehr zu tun .....

Sheherazade

Sobald ihr den ausgezogenen Kindern das Kindergeld nachweislich weiterleitet, darf bei euch dieses Kindergeld nicht mehr angerechnet werden.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann