Mehrbedarf für Behinderte bei Weiterbildung

Begonnen von Sommerkind, 05. Dezember 2021, 12:15:25

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Sommerkind

Zitat von: blaumeise am 05. Dezember 2021, 15:25:16
Dann musst du gegen die komplette Bewilligung der Weiterbewililgung angehen, weil sie sich auf die deiner Meinung nach falschen Paragraphen stützt.

Wer hat denn behauptet, dass es eine Rehamaßnahme ist, die dir jetzt zusteht? Oben sagt deine Arbeitsvermittlerin etwas anderes.

Es hat eben niemand gesagt, es ist eine Rehamaßnahme.
der §112 SGB III ist ein Reha Paragraph

Fachliche Weisungen zu dem Paragraphen

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014624.pdf

passt null zu der Weiterbildung aus meiner Sicht!

Sommerkind

Ich nochmal

Wühle mich seit letzter Woche durch §§ und fachliche Weisungen und mir schwirrt mittlerweile wirklich der Kopf.

Hat niemand schonmal eine ähnliche Situation gehabt und kann mir etwas dazu sagen?

Macht ein Widerspruch Sinn, steht mir der Mehrbedarf überhaupt zu?  :help: