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JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht

Begonnen von Fam-GH, 09. März 2023, 19:42:21

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Sensoriker

Du kannst mir ja sicherlich zeigen wo ich geschrieben habe, dass du hier alles ungeschwärzt hochladen sollst.

Um genau nachvollziehen zu können wo, wann und bei wem was angerechnet wurde und wie sich die Rückzahlungsforderung daher zusammensetzt benötigt man nun mal die kompletten ursprünglichen Bescheide sowie die komplette Neuberechnung.
Da das nicht geht hatte ich dir eine Beratungsstelle vor Ort empfohlen.
Du kannst ja nur die paar Daten dort mit hinnehmen die du hier hochgeladen hast. Viel Spaß dabei. Aber damit muss du dann klarkommen.
Ich bin hier raus.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

horst

https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=81240;image

Auf dem Schreiben hätte längst schon mit SG gegenüber dem JC gedroht gehört.

und einen Überprüfungsantrag gegen die Zahlung, wenn sie zu Unrecht ist, kann immer  noch gemacht werden, da hat man 1 Jahr Zeit. 

Und ihm überhaupt mit einer Leistungskürzung drohen darf ?
Hat mein Sohn überhaupt noch eine derartige Mitwirkungspflicht ?

Darf das Jobcenter überhaupt seinen Lohn auf unsere Bedarfgemeinschaft so aufteilen ?


Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 14:42:03Nein.
Nein.
Nein.
Nein - das passiert hier auch nicht.



Ottokar

Zu Mai 2022 kann ich nichts sagen, dazu müsste ich zusätzlich den ursprünglichen Bewilligungsbescheid sehen, um ihn mit dem Änderungsbescheid aus Beitrag #31 vergleichen zu können.

Im Juni 2022 wird das Einkommen des Sohnes nur beim Sohn berücksichtigt. Dieses reicht jedoch nicht zur Bedarfsdeckung aus, sodass der Sohn einen Restbedarf ALG II i.H.v. 45,79€ hat. Dieser Restbedarf wird teilweise (i.H.v. 14,74€) durch verteiltes Einkommen des Partners gedeckt, sodass der Sohn noch 31,05€ ALG II bekam.

Ab Juli 2022 wird das Einkommen des Sohnes nur beim Sohn berücksichtigt. Da dieses seinen Bedarf deckt, hat er keinen Anspruch auf ALG II.

In keinem der hier veröffentlichten Bescheide findet eine Anrechnung des Einkommens des Sohnes beim Bedarf der Eltern statt.
Was die Nachstellungen des JC betrifft, hatte ich bereits einen Hinweis gegeben:
Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 14:42:03Der Sohn sollte hier umgehend gegenüber dem JC der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen, damit gilt die Antragstellung nicht mehr für ihn und das JC hört mit seinen Nachstellungen auf.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fam-GH

@Ottokar
vielen Dank  :clever:

@horst
Danke

@Sheherazade
Danke

@JensM1
Danke

@ Quinky
Danke

@Sensoriker
ich fange jetzt nicht an mit dir herum zu streiten.
Du hast sinngemäß geschrieben, dass du die Löhne u Anrechnungen vom Lohn, anhand meiner hochgeladenen Bescheide nicht zuordnen kannst (offensichtlich weil die Namen und Kunden Nr fehlen)