Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

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Gast34764

Wenn man vorher einfach nicht reagiert und erst einmal Strafbefehl ergeht wundert mich das nicht. Darauf reagieren wäre sicherlich billiger gewesen, vor allem ohne Anwaltskosten! Außerdem wissen wir nicht, wie das Gerichtsverfahren abgelaufen ist. Ein weiteres Attest eines anderen Arztes hätte sicherlich bestätigen können, dass wirklich eine Maskenbefreiung notwendig ist.

Da hier ein Anwalt involviert ist sollte der auch alles weitere klären. Er kann prüfen ob die Tagessatzberechnung stimmt und welche Chancen weitere gerichtliche Schritte hätten.

onehitwonder

Zitat von: jordan2sheepy am 08. Juli 2021, 20:32:22ich habe das urteil angefochten und warte gerade noch auf das schriftliche urteil.
Verstehe ich nicht. Der Strafbefehl ist das Urteil.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06ich habe einspruch eingelegt
Wogegen hast Du Einspruch eingelegt? Die Höhe der Tagessätze? Dann kann ein neuer Strafbefehl ergehen mit geänderter Höhe.

Oder gegen die Anzahl der Tagessätze? Oder Einspruch generell? Dann kommt es in den meisten Fällen zu einer Hauptverhandlung. Da der Strafbefehl vom Amtsgericht kam, wird auch die Verhandlung vor dem Amtsgericht stattfinden. Ein Anwaltszwang besteht hier nicht.

In dieser kann natürlich auch ein verschärftes Urteil ausgesprochen werden. Bedenke auch, dass Dir zusätzlich die Gerichtskosten auferlegt werden.


Gast50588

Zitat von: onehitwonder am 09. Juli 2021, 12:56:14Wogegen hast Du Einspruch eingelegt? Die Höhe der Tagessätze? Dann kann ein neuer Strafbefehl ergehen mit geänderter Höhe.
Oder gegen die Anzahl der Tagessätze? Oder Einspruch generell?

Das steht alles schon geschrieben. Der will vors Landgericht und das kann auch eine höhere Strafe aussprechen.
Gegen den Strafbefehl hat er nichts unternommen darum kam es zum Prozess.
Und jetzt meint er wohl Berufung.
Auch dass man die Tagessätze und deren Höhe darlegen kann will er leider nicht. Der Vorschlag ist ihm auch schon gemacht worden.



onehitwonder

Da hatte ich zunächst anders verstanden.
Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06darauf hin kam die staatsanwaltschaft auf mich zu (per brief), und weil ich darauf nicht geantwortet habe kam dann direkt der strafbefehl und ich habe einspruch eingelegt. ich habe nun gestern meine anfechtung abgegeben damit die frist gewahrt ist. die urteilsbegruendung wuerde ich dann hier veroeffentlichen.
@TE: Das heißt, es hat nach Deinem Einspruch gegen den Strafbefehl eine Verhandlung vor dem Amtsgericht stattgefunden. Und Du wurdest zu 50 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt?


jordan2sheepy

also ich habe nach dem strafbefehl einspruch erhoben und daher das gerichtsverfahren vor dem amtsgericht schon hinter mir. hier wurde das urteil verkuendet, das zu meinen lasten ist.
der strafbefehl ist hier zu sehen:
https://ibb.co/WgZkN1j
https://ibb.co/C17RKTw

es handelt sich bei dem arzt nicht um den aus sinsheim. ich wurde auf den arzt dr. walter weber aus hamburg durch die seite der aerzte fuer aufklaerung aufmerksam und habe dort nachgefragt, ob es in stuttgart einen arzt gibt, der mir ein attest verschreiben kann, weil ich atemprobleme habe. dann hat sich dr. walter weber aus hamburg gemeldet (ihm gehoert auch die stiftung aerzte fuer aufklaerung), wir haben telefoniert, ich nannte ihm meine beschwerden (ich leide unter einer rhinokonjunktivitis allergica perennialis), und er hat mir das attest zugesandt. ich habe dafuer nichts bezahlen muessen.

ich bekomme von der gerichtsverhandlung (die ich ja verloren hab) noch ein schriftliches urteil. dieses kam bisher aber noch nicht. dieses urteil habe ich nun bisher unbegruendet angefechtet. die anfechtungsbegruendung wuerde ich erst formulieren, wenn das schriftliche urteil samt urteilsbegruendung mir vorliegt. falls mir hier ein anwalt helfen kann, habe ich natuerlich offene ohren :)
sonst wuerde ich eventuell bei den anwaelten fuer aufklaerung schauen dass mir dort jemand hilft. allerdings weiss ich nicht wie viel nun die gerichtskosten dann steigen werden. dafuer muesste ich den streitwert wissen, der steht aber nirgens. ich glaube die gerichtskosten steigen auf den faktor 1,5 (statt 1,0), sofern meine anfechtung akzeptiert wird (berufung) und der fall vor das landgericht (also die naechsthoehere instanz) kommt.

ich habe sonst kein weiteres verfahren am laufen! also es kommen keine weiteren straftage dazu! es ist nur meine sorge, dass wenn ich zb alkoholisiert escooter fahre, dass ich dann nochmal weitere straftage bekomme und dann eben schnell einen eintrag im fuehrungszeugnis habe! aber ja, ich will mir natuerlich nichts weiter zuschulden kommen lassen....


Zitat@TE: Das heißt, es hat nach Deinem Einspruch gegen den Strafbefehl eine Verhandlung vor dem Amtsgericht stattgefunden. Und Du wurdest zu 50 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt?
ja!

blaumeise

Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 15:27:02also ich habe nach dem strafbefehl einspruch erhoben und daher das gerichtsverfahren vor dem amtsgericht schon hinter mir. hier wurde das urteil verkuendet, das zu meinen lasten ist.
der strafbefehl ist hier zu sehen:
https://ibb.co/WgZkN1j
https://ibb.co/C17RKTw

Da steht drin, dass du zu 50 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt wurdest, nicht 30 Euro.

jordan2sheepy

ja stimmt, aber ich bin ja daraufhin vor gericht (hauptverhandlung), und dort wurde die tagessatzhoehe dann auf 30 euro festgelegt (wegen geringverdiener).

onehitwonder

Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 15:27:02Zitat
@TE: Das heißt, es hat nach Deinem Einspruch gegen den Strafbefehl eine Verhandlung vor dem Amtsgericht stattgefunden. Und Du wurdest zu 50 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt?
ja!
Danke. Wie ich schon oben schrieb, hab ich den Sachverhalt falsch verstanden. Vergiss also meine Ausführungen dazu.

Dann warte mal auf das schriftliche Urteil bzw. die Urteilsbegründung. Wobei ich die Chancen eher schlecht einschätze, dass das Urteil in einer Berufung gedreht wird.


(OT):
Zitat von: Gast50147 am 09. Juli 2021, 13:48:19
:danke:
Zitat von: Gast50147 am 09. Juli 2021, 14:27:02
Ohne Worte!  :heul:
@harry: Solche Beiträge kannst Du Dir sparen. Damit schredderst mal wieder einen Thread.


Gast50384

Muss lachen aber auch mal meinen Senf dazu geben.
Ich lese viele Threads und ich lerne viel dabei.
Aber immer wieder ist festzustellen, dass sich einige zusammen machen um gegen den "einen" vorzugehen.
Das macht einen Unbeteiligten bestimmt keine Freude mehr.
Zumal ich beim lernen gern prüfe und die Aussagen von dem "einen" haben fast immer gestimmt.

Der schreddert keine Threads - meine ich -.
Diejenigen die immer vom Thema abweichen, was einem TE ja überhaupt nichts bring, die sind es die Streit suchen und schreddern.

Das kann man aus etlichen Threads und Beiträgen heraus lesen.

Gast34764

Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 15:27:02falls mir hier ein anwalt helfen kann, habe ich natuerlich offene ohren :)

Das ist hier verboten, eine Rechtsberatung darf nicht stattfinden. Ich denke du hast einen Anwalt?

Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 15:27:02sonst wuerde ich eventuell bei den anwaelten fuer aufklaerung schauen dass mir dort jemand hilft.

Da die dir das Gefälligkeitsattest besorgt haben keine schlechte Idee. Die können dir auch die Kosten beziffern.

Und dir kam es nie in den Sinn, dass für ein Attest eine persönliche Untersuchung notwendig ist? Oder warum hast du nicht bei deinem Haus-/Facharzt gefragt der dich wegen deiner Erkrankung sicherlich behandelt? Irgendein Arzt muss es ja diagnostiziert haben?



BigMama

"rhinokonjunktivitis allergica perennialis" oder auch umgangssprachlich allergischer Schnupfen genannt. Es gibt ein breites Spektrum an sehr wirksamen Medikamenten.
Zitat von: Gast34764 am 09. Juli 2021, 19:22:01Oder warum hast du nicht bei deinem Haus-/Facharzt gefragt der dich wegen deiner Erkrankung sicherlich behandelt?
Weil dies sicherlich kein Grund ist, eine Maske nicht anzuziehen und der Arzt daher keine Bescheinigung ausgestellt hat. Außerdem hat der TE doch bereits in einem anderen Faden zum Widerstand aufgerufen.
#12

Fazit:
Der TE hat versucht mit ner Gefälligkeitsbescheinigung gegen die Maskenpflicht zu rebellieren und ist damit ordentlich auf die Nase gefallen. Was ich persönlich bedenktlich finde ist, dass der TE laut seinen Angaben mit Kindern arbeitet und dann so leichtfertig ohne Maske durch die Gegend spaziert ist. Das halte ich für ziemlich verantwortungslos. Und die Quittung für das Fehlverhalten folgte auf dem Fuße.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

NevAda

Zitat von: BigMama am 09. Juli 2021, 19:32:15Außerdem hat der TE doch bereits in einem anderen Faden zum Widerstand aufgerufen.
#12
Und gleich dazu gesagt, dass er es bei anderen für richtig hält, er selbst es allerdings nicht tut, wenn es ihm ans Portemonnaie ginge.

jordan2sheepy

ja ich betreibe sogenanntes "gefaelligkeitstragen" damit ich ueberhaupt noch irgendwie job und sozialkontakte habe  :lachen:
sobald die urteilsbegruedung da ist werde ich einen anwalt aufsuchen. der gute arzt aus hamburg empfiehlt mir auch eine rechtsanwaeltin, die wohnt allerdings in fuerth, was ja auch nochmal ein stueck weit weg ist. entweder frage ich sie oder eben wie gesagt einen anwalt fuer aufklaerung aus stuttgart. die suche nach einem "guten" anwalt ist halt schwierig.
der arzt hat ja selber eine praxisdurchsuchung ueber sich ergeben lassen muessen. ich weiss nicht ob verlinkungen zu umstrittenen organisationen/kanaelen/menschen erlaubt sind, aber das kann man auf youtube recht schnell finden. meine patientendaten seien jedoch versiegelt bei der kripo/staatsanwaltschaft. ob diese eingesehen werden duerfen ist noch unklar. mal schauen, auf jeden fall spannend wie es nun weiter geht. wuerde ich das urteil so bestehen lassen koennte doch auch der arzt wegen "ausstellung unrichtiger gesundheitszeugnisse" wirklich belangt werden oder? wenn das gericht bei mir die verwendung von einem unrichtigen gesundheitszeugnis feststellt, dann kann es ja nicht den arzt freisprechen vom ausstellen unrichtiger gesundheitszeugnisse, wenn es sich dabei um ein und dasselbe attest handelt? wobei es ja zwei unterschiedliche gerichte sind. daher kann ich mir schon vorstellen, dass dies so moeglich ist im deutschen rechtssystem.