Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

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Gast50147

Dann mal Glückwunsch zum guten Ausgang des Verfahrens. :sehrgut:
Freut mich selber, dass meine saudumme Begründung gewirkt und du 900 € gespart hast.

Nimm als Erfahrung mit, dass der persönliche Umgang mit einem Richter entscheidungserheblich ist (Ausnahme Großprozesse mit Deals).

Rund 20 Seiten Thread = 45 € Ersparnis pro Seite :lachen: :ironie:

Gast50147

Mit der Reduzierung des Tagessatzes auf 25 € ist der Richter aber echt über seinen eigenen Schatten gesprungen.
Denn die Höhe des einzelnen Tagessätze wird nach den Einnahmen berechnet und 25 € stimmen damit nicht überein.
Aber jetzt kannst du ja ohne Maske wieder tief durchschnaufen. :lol:

jordan2sheepy

also der richter hat ganz schoen viel abgefragt, sogar wie teuer denn meine monatskarte ist um zur arbeit zu kommen usw. nicht nur ob ich ledig bin sondern ob ich auch in einer partnerschaft lebe oder er vlt was vergessen hat zu fragen was wichtig waere zu meinen persoenlichen umstaenden.
sogar ob ich sonst gesundheitliche vorgeschichte habe und zb ob ich alkohol oder drogen nehme.

das war schon psychisch aufwuehlend so die karten auf den tisch zu legen. dabei wird einem selbst auch klar wer man so ist und so weiter.

die schoeffinnen (2 damen, dachte immer es muessen mann und frau sein) haben mich sehr wohlwollend angeguckt und ich denke mal auch ein gutes wort beim richter eingelegt.

was ich hier gestern noch erzaehlen wollte: das ganze hat ja an der ubahnstation begonnen, also da kam die polizei und ich hatte keine maske....
jetzt fahre ich von gericht mit dem fahrrad gestern nach hause und dachte mir die letzten stationen nehme ich das fahrrad mit in die bahn. das praktische ist man braucht dabei nicht vom rad absteigen bis zum gleis, weil es einen stufenfreien weg gibt.
jedenfalls habe ich meine bahn verpasst und schiebe das bike dann so am gleis und sehe alle mit maske (ich hatte meine natuerlich auch auf), und dann glaube ich meinen augen kaum: mein hausarzt lief und steht da stolz ohne maske rum!!!! ich hab mir dann schnell die gerichtsunterlagen in die hand genommen (waren vorne im rucksack im fahrradkorb drin) und bin zu dem arzt und sagte:
ich: "sie sind doch dr. xxxxx oder?"
er: "ja, um was gehts?"
ich: "ich bin patient bei ihnen... und ich habe eben einen gerichtstermin gehabt weil ich angeblich ein falsches gesundheitsattest habe. ich wollte eigentlich von ihnen eine maskenbefreiung. wie ich sehe haben sie ja auch keine maske auf hehe. aber ich konnte sie nicht erreichen, deswegen habe ich einen anderen arzt gefragt aus hamburg."
er: "irre. melden sie sich mal auf meiner website zum termin an, mich wuerde das interessieren."
ich: "ok ich schreibe dann dass wir uns hier getroffen haben"

jedenfall habe ich naechsten dienstag den termin bei ihm. dann kann er mir eventuell ein regulaeres attest ausstellen. ich hab ja die diagnose aus dem klinikum stuttgart mit meinen nasenproblemen. waere jedenfalls super wieder ein attest zu haben. damit ich eben im fall der faelle bei luftnot die maske kurz absetzen darf :)

bin gespannt... wenn er mir das attest direkt ausstellt naechste woche dienstag haette ich noch die moeglichkeit revision einzulegen. aber das muss dann ein rechtsanwalt machen. wo die kosten dann wieder enormes sprengpotenzial haetten :D ich sollte nun echt meinen frieden finden. 625 euro + gerichtskosten vom amtsgericht sind ja jetzt nicht die welt <3 45 euro ersparnis pro threadseite sind auch ne schoene rechnung @harry :3 ist echt gold wert was du hier machst. der ganze prozess ist fuer mich auch sehr lehrreich. und ja, persoenlicher umgang mit richtern/staatsanwaelten scheint echt auch einfluss zu haben. justizia ist nicht ganz blind, sie hat nur eine leichte sehschwaeche ;)

Gast50147

In offizielle Revision musst du nicht gehen.
Hast du ein ordentliches Attest kannst du die Wiederaufnahme des Prozesses beantragen. Damit wird ein (hier kleiner) "Justizirrtum" (nennt sich wirklich so) korrigiert.
Im vorgelagerten Additionsverfahren prüft das Gericht deine neuen Beweise auf Zulässigkeit für die Wideraufnahme und im folgenden Probationsverfahren
die Begründetheit des Antrages.
Selbst wenn das Urteil durch Rechtsmittelverzicht bereits rechtskräftig ist, durchbricht die Wiederaufnahme die Rechtskraft und wird nicht vollstreckt, d.h. du musst nichts zahlen bis das neue Verfahren abgeschlossen ist.
Geht es zu deinen Gunsten aus (anzunehmen?!) bist du praktisch frei gesprochen.
Voraussetzung ist dass du neues Beweismittel (= neues korrektes Attest) ins Verfahren nach §359 ff StPO (= neues Verfahren) einbringst.

Auch im Wiederaufnahmeverfahren gilt das Schlechterstellungsverbot sog. der Rechtssatz reformatio in peius.
Könnte nur besser werden, denn verurteilt bist du ja schon.
Ein Risiko für dich bstünde also nicht.

Aber Vorsicht: Das Wiederaufnahmeverfahren ist im Strafrecht mit erheblichen Aufwand verbunden und das LG Urteil muss rechtskräftig sein Sonst könnte die Wiederaufnahme ja nicht die Rechtskraft durchbrechen.

Im neuen Verfahren besteht aber nach § 366 Abs. 2 StPO Anwaltszwang, d.h. der Antrag kann nicht von dir sondern nur von einem RA eingereicht werden.
Im Erfolgsfall zahlt dem seine Kosten die Landeskasse.

jordan2sheepy

wa wa warte mal, das heisst wenn ich naechsten dienstag ein attest bekommen sollte, dann besteht tatsaechlich noch die chance aus der strafrechtsnummer ganz raus zu kommen? das ist ja total super.
zusaetzlich zu dem attest koennte ich ja sogar bitten meinen ueblichen hausarzt (der mir das attest dann ja auch hftl ausstellt) als zeugen anzumelden, falls das die ganze sache noch plausibler machen wuerde vor gericht. er koennte dann sagen, dass die telefonische erreichbarkeit des arztes wirklich eingeschraenkt war damals und dass die praxis vor ort tatsaechlich mal zu hatte, obwohl die oeffnungszeiten eigentlich durchgaengig ohne mittagspause sind.

also das hat die staatsanwalt mir auch vorgeworfen, dass ich es noch oefter als 2-3x telefonisch und persoenlich versuchen haette sollen, bevor ich mich an einen internetarzt wende. dass ich fuer meine mutter auch mal bei docdirect ein arztbesuch online vereinbart hatte und daher kein schlechtes gefuehl hatte mit einem arzt aus hamburg fernmuendlich zu kommunizieren zwecks meiner gesundheit interessierte dann allerdings niemanden mehr.

wichtige frage schon mal: gilt die revisionsfrist von einer woche auch bei dem sogenannten wiederaufnahmeverfahren? wenn ja muesste ich gleich nach attesterstellung schnell diesen antrag stellen am selben tag.

edit: sehe gerade du schreibst dass das LG urteil erstmal rechtskraefig sein muss. das heisst es besteht da schon mal kein zeitdruck durch eine frist. im gegenteil, ich kann dieses wiederaufnahmeverfahren erst beginnen lassen wenn das neue urteil jetzt rechtskraeftig ist.

nach rechtsmittelverzicht wurde beim LG weder ich noch die staatsanwaltschaft gefragt. ich habe ein din a4 blatt ausgehaendigt bekommen mit dem rechtsmittel der revision. also dieses blatt bezieht sich nur auf revision. (von wiederaufnahmeverfahren steht da gar nix. aber muss es ja auch nicht. ich sag es nur der vollstaendigkeit halber ;))

mousekiller

Zitat von: jordan2sheepy am 21. Oktober 2021, 13:00:15
die schoeffinnen (2 damen, dachte immer es muessen mann und frau sein)

Irrtum. Es müssen nur 2 Schöffen sein. Bei Schwurgerichtsverfahren sind es 3 Richter und 2 Schöffen. Hintergrund ist, dass bei der Urteilsberatung ein Ungleichgewicht vorhanden sein muss, damit es eindeutig wird. Das Geschlecht spielt in den Kammern absolut keine Rolle.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Gast50147

#321
Eine Revision kommt für dich nicht in Frage, denn dabei wird nur geprüft ob das LG das Recht richtig angewandt hat. Und das hat es!

Ich sage es dir jetzt schon!
Ich schreibe dir keinen Wiederaufnahmeantrag zum kopieren vor
den du dann nur noch den RA vorlegen brauchst um Geld zu sparen.
Das macht mir zu viel Arbeit wegen den Schlüssigkeiten im Additions- und Probationsverfahren.

Unter Umständen käme da ein Strafantrag gegen Dr. Weber noch in Betracht.



jordan2sheepy

achso dann wuerde den strafantrag aber eher die staatsanwalt stellen gegen dr. weber oder? ich wuerde dies sehr ungern tun, weil ich dr. weber fuer einen kompetenten arzt halte.
aber gut, wenn das die bedingung ist, dass dem wiederaufnahmeantrag stattgegeben wird... wobei ich denke dr. weber hat in seiner bubble (nicht abwertend gemeint! oder sagen wir eher in seinem netzwerk) gute faehige anwaelte. bisher darf er ja auch weiter praktizieren und hat durch seine attestausstellungen kein schaden genommen oder wurde rechtskraeftig verurteilt wie es aussieht.

harry, ich muss dir einen obolus zukommen lassen fuer deine expertise die mir so viel geholfen hat! bitte lass mich wirklich auch was geben <3

dass das wiederaufnahmverfahren dann nur zu meinen gunsten laufen kann und mir nicht zum nachteil beruhigt ungemein. aber ok, wenn die gerichts- u. anwaltkosten dann in einen 4stelligen euro bereich gehen und am ende dann doch vielleicht das urteil bestehen bleibt ist natuerlich auch mehr verloren als gewonnen.

Gast50147

Zitat von: jordan2sheepy am 21. Oktober 2021, 14:28:15und am ende dann doch vielleicht das urteil bestehen bleibt ist natuerlich auch mehr verloren als gewonnen.
Im beiden Vorverfahren wird die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags geprüft und je nachdem zugelassen oder der Antrag verworfen.
Kosten richten sich immer nach Streitwert. Der RA nach der RVG.

Eine neue Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren kann nur besser nie schlechter ausfallen.

Zitat von: jordan2sheepy am 21. Oktober 2021, 14:28:15weil ich dr. weber fuer einen kompetenten arzt halte.
Seine Kompetenz hat dich ja nur 625 € gekostet.  :lachen:

Zitat von: jordan2sheepy am 21. Oktober 2021, 14:28:15harry, ich muss dir einen obolus zukommen lassen fuer deine expertise die mir so viel geholfen hat! bitte lass mich wirklich auch was geben
Lach - gib mir meine Ruhe wieder, das reicht! :sleep:
Hier geht es ehrenamtlich zu !! :sehrgut:

jordan2sheepy

tja, mein arzt den ich da ohne maske am ubahnsteig antraf hat mir heute beim termin gesagt, dass das ganze so politisch aufgewirbelt ist, dass er mir kein attest ausstellen kann ohne sich selbst zu gefaehrden.

er gab mir den tipp das schreiben vom klinikum stuttgart vorzulegen wenn ich mal die maske absetzen muesste. ich weiss zumindest, dass in alten corona verordnungen immer stand "wer glaubhaft machen kann eine mund-nasen-bedeckung nicht anziehen zu koennen ist von der pflicht ausgenommen". ob das immer noch so ist in neueren corona-verordnungen keine ahnung. aber es kann fuer mich nicht schade dieses dokument digital mitzufuehren, wenn ich mal die maske unter der nase trage und wieder patrouilliert wird. ^^

in diesem sinne ist das thema nun auch fuer mich abgeschlossen. vielen dank fuer alle die mitgelesen und mir geholfen haben. ich hoffe, dass ich dies an andere stelle wieder zurueck geben kann <3

Gast50147

Zitat von: jordan2sheepy am 26. Oktober 2021, 21:16:03dass das ganze so politisch aufgewirbelt ist, dass er mir kein attest ausstellen kann ohne sich selbst zu gefaehrden.
Größeren Blödsinn hatte er nicht auf Lager?
Entweder du bist krank und kannst deshalb keine Maske tragen,
oder die Maske ist trotz Krankheit tragbar. Mit Politik hat das gar nichts zu tun.
Und weshalb er sich selbst gefährdet durch ein krankheitsbedingt notwendiges Attest bleibt auch sein Geheimnis.

blaumeise

Zitat von: Gast50147 am 27. Oktober 2021, 09:32:45Und weshalb er sich selbst gefährdet durch ein krankheitsbedingt notwendiges Attest bleibt auch sein Geheimnis.
Jepp. Entweder er kann es medizinisch begründen, dann ist das Attest berechtigt, oder er kann es eben nicht. Dann darf er natürlich auch keins ausstellen.

jordan2sheepy

#327
es gibt neuigkeiten: ich habe revision eingelegt!  dr. weber hat mir auf den letzten druecker finanzielle unterstuetzung zugesagt und wir gehen nun gegen das urteil vor! dr. weber ist inzwischen 77 jahre alt und ich finde es toll, das er obwohl er wohl selbst fein raus ist aus der nummer einfach fuer das recht kaempft! (also so versteh ich das?! ^^)

er hat auch einen artikel auf dem rubikon herausgebracht ("Die Widerstandshemmung | Von Walter Weber"). auf apolut gibt es den artikel auch als podcast.

der anwalt hat mit mir telefoniert. sobald das urteil dann da ist macht er sich dann an die arbeit zwecks revisionsbegruendung.

justine1992

Zitat von: jordan2sheepy am 31. Oktober 2021, 00:17:42dr. weber hat mir auf den letzten druecker finanzielle unterstuetzung zugesagt
Obwohl er Dich immer noch nicht kennt, geschweige denn untersucht hat? Obwohl Dir Dein Hausarzt kein Attest ausstellt? Hast Du ihm das gesagt?
Ehrlich, findest Du das seriös?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast50147

Ihr seid ja alle miteinander verrückt. Noch blöder kann sich nicht mal ein RA mehr anstellen.

Jetzt hat der LG-Richter dir eine goldene Brücke gebaut und den Tagessatz um 50 % reduziert und noch dazu die Höhe gemindert und ihr haltet ihm Justizirrtum vor.

Auf eines macht euch alle gefasst:
Der Gerichtssaal ist bei dem Verfahren wie eine römische Arena!
In dem Prozess wird mit eisenharten Bandagen gekämpft und das Gericht wird ALLE Rechtsmittel ausnutzen, die du lange noch nicht kennst.
Da gibt es nur noch Sieg oder Niederlage. Dazwischen gibt´s nicht mehr.
Dieser RA ist doch ein  :zensiert:
Der große Verlierer zum Schluss bist DU !!