Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

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Gast50787

Was ich überhaupt nicht verstehe ist warum du dich da abtust wenn du doch vor dem LG sowieso einen RA brauchst. Ohne RA geht vor dem LG nichts wenn es zur Verhandlung kommt.
Aber so wie das Gericht schreibt kannst du doch eine Verhandlung jetzt noch abwehren und es kommt gar nicht dazu.

jordan2sheepy

also mit "der richterin ueberlassen" meinte ich ob die sagt ein gutachten soll angefordert werden. ich haette halt gehofft dass wer die musik bestellt auch bezahlt, aber hier ist es halt nicht so.
ich bleibe eben dabei, dass nach meinem rechtsverstaendnis ich nicht haftbar gemacht werden kann fuer ein attest dass mir ein arzt ausstellt, wenn ich nachweisbar (klinikum stuttgart) atembeschwerden habe. es ist nicht meine aufgabe zu beurteilen wie schlimm die atembeschwerden sind, und ob dafuer ein attest legitim ist oder nicht. die diagnose stellt der arzt und nicht ich!
so werde ich eben argumentieren. und sagen dass ich die untersuchung durch einen gutachter selbstverstaendlich akzeptiere aber nicht fuer die kosten aufkommen werde. bewillgungsbescheid wird dann mitgesandt.

wie auch schon harry meinte, solange der arzt nicht verurteilt ist oder wird wegen ausstellung unrichtiger gesundheitszeugnisse, und ueber das attest nicht als solches geurteilt wird, darf ich nicht wegen gebrauch eben solches verurteilt werden.

vor dem landgericht brauche ich sowie ich es verstehe keinen anwalt. ich finde eben auch keinen der es fuer ~300 euro macht. mehr bezahlen ist unverhaeltnismaessig.


Gast50147

Zitat von: jordan2sheepy am 31. August 2021, 23:07:52
vor dem landgericht brauche ich sowie ich es verstehe keinen anwalt.
Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten ebenso wie vor dem BGH herrscht Anwaltszwang gem. § 78 ZPO.
Der RA muss bei dem jeweiligen Gericht zugelassenen sein.
Seine Kosten richten sich nach dem RVG je nach obsiegen zu unterliegen.

Wir haben jetzt 14 Seiten Thread und der TE ist praktisch bis ins letzte Detail aufgeklärt, beharrt aber auf seine unmaßgebliche Schwurbelmeinung die zwangsläufig zum Prozessverlust führen muss.

Würde er den Text des LG-Schreibens an ihn lesen und verstehen, müsste auch er erkennen, dass ihm das LG eine letzte Chance gibt ohne große Kosten aus der Sache raus zu kommen.
Jedes weitere Wort meinerseits in diesem Thread wäre sinnlos.

Nirvana

Was soll die ZPO mit den Verfahrensanforderungen eines Strafprozesses - für den die StPO gilt - zu tun haben?

Gast50787

Komische Frage.  :coffee: Weil dem sein Strafprozess durch seine Berufung vor dem Landgericht statt findet.
Und die ZPO regelt eben, dass vor Landgericht ein RA dabei sein MUSS sonst geht vor dem LG nichts.
Das LG ist doch das Strafgericht :smile: Guck mal:

Zivilprozessordnung
§ 78 Anwaltsprozess
(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Nirvana

Zitat von: Gast50787 am 01. September 2021, 13:26:04
Komische Frage.  :coffee: Weil dem sein Strafprozess durch seine Berufung vor dem Landgericht statt findet.
Und die ZPO regelt eben, dass vor Landgericht ein RA dabei sein MUSS sonst geht vor dem LG nichts.
Ja, im Zivilprozess. Hier geht es aber um einen Strafprozess und für den gilt nicht die ZPO, sondern die StPO.

Gast50147

Zitat von: Gast50147 am 15. August 2021, 11:28:36
Unter Vorbehalt aus meiner Antwort # 179:
Anzumerken wäre noch, dass sowohl für den TE wie auch für den ominösen / nebulösen Dr. Weber nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt. Ein Unschuldiger (kann zwar) stellt aber in aller Regel solange kein unrichtiges Attest aus bis ihm bis die Unrichtigkeit in einem Strafprozess rechtskräftig nachgewiesen ist.

Das ist überholt und zählt nicht mehr!
Das habe ich geschrieben bevor die Urteilsbegründung des AG hier rein gestellt wurde und ich das Schreiben vom LG jetzt sehe.
Aus der Urteilsbegründung des AG ergibt sich nämlich, dass das Attest des Dr. Weber nicht die rechtlichen Anforderungen an ein Befreiungsattest erfüllt und deswegen ungültig und die Verwendung missbräuchlich ist.
Insofern ist auch der Einwand "Rechtsirrtum" zweischneidig, der sehr eng auszulegen ist
Dafür kann zwar der TE nichts, aber er muss es jetzt halt ausbaden.

jordan2sheepy

also so wie ich die rechtsmittelbelehrung verstehe die mir nach der hauptverhandlung beim AG ausgehaendigt worden ist, brauche ich keinen anwalt vor dem landgericht. dies mag bei erstverhandlungen vor dem LG so sein, aber hier war die erstverhandlung ja beim AG.
ich hab die rechtsmittelbelehrung mal angehaengt.

zudem habe ich nochmal die urteilsbegrueudung gesichtet und hier steht was von "ausgerechnet waehlte er einen arzt, der in der oeffentlichkeit wegen des ausstellens von sog. gefaelligkeitsattesten" in der kritik stand. was ja bloedsinn ist, da das zum "tatzeitpunkt" noch gar kein grosses thema war in der presse im juni 2020. dann heisst es weiter "die unrechtmaessigkeit des gebrauchs von unrichtigen gesundheitszeugnissen ist allgemein bekannt. zudem haette der angeklagte durch eine einfache recherche im internet auch als juristischer laie herausfinden koennen und muessen, dass die nutzung sogenannter gefaelligkeitszeugnisse", die ohne eine fachgerechte untersuchung ausgestellt werden bzw. inhaltlich unwahr sind, nicht rechtens ist."

also ich glaube um juni 2020 hat sich das gros der bevoelkerung noch nicht fuer die thematik um "gefaelligkeitsattest" interessiert. das werde ich mal in meiner berufungsbegruendung aufnehmen.



[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Sheherazade

Zitat von: jordan2sheepy am 02. September 2021, 14:54:46
also ich glaube um juni 2020 hat sich das gros der bevoelkerung noch nicht fuer die thematik um "gefaelligkeitsattest" interessiert.


Das Gros der Bevölkerung nicht, aber du offensichtlich.

Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 15:27:02
ich wurde auf den arzt dr. walter weber aus hamburg durch die seite der aerzte fuer aufklaerung aufmerksam und habe dort nachgefragt, ob es in stuttgart einen arzt gibt, der mir ein attest verschreiben kann, weil ich atemprobleme habe. dann hat sich dr. walter weber aus hamburg gemeldet (ihm gehoert auch die stiftung aerzte fuer aufklaerung), wir haben telefoniert, ich nannte ihm meine beschwerden (ich leide unter einer rhinokonjunktivitis allergica perennialis), und er hat mir das attest zugesandt. ich habe dafuer nichts bezahlen muessen.

Denn bereits Mitte Mai 2020 konnte man in den Medien u. a. folgendes lesen und hören
ZitatEr bekräftigt: "Ich sehe von dem Virus gar keine Gefahr ausgehen" und nennt Covid-19 einen "Schnupfen-Virus", gegen den er "heiße Zitrone und Bettruhe" empfiehlt. Und er ist nicht der einzige, der sich so entschieden gegen die gängige Forschung stellt. Einen ähnlichen Standpunkt vertritt die neu gegründete Gruppe "Ärzte für Aufklärung", die vor allem aus Homöopathen, Alternativmedizinern und Gegnern der Schulmedizin besteht.
Quelle

Von daher ist es schlicht unglaubwürdig, dass du angeblich nichts gewusst haben willst. Es ist eher anzunehmen, dass du gezielt in diesen Gruppierungen nach einer Lösung für dein "Problem" gesucht hast.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

jordan2sheepy

ja ok, das kann das landgericht so sehen und auch auslegen, wenn es das moechte. und tatsaechlich hat die mainstreampresse ja schon mitte letzten jahres die aerzte fuer aufklaerung erwaehnt! das wusste ich nicht.

ich hab noch ne frage: das hauptverhandlungsprotokoll muesste ich jetzt beim landgericht einsehen koennen oder? weil es nicht mehr beim amtsgericht vorliegt, oder?

Gast50787

Warum nutzt du nicht die Chance die das LG dir buchstäblich aufdrängt.
Du bist selber Schuld wenn du vorm LG auf den Allerwertesten fällst.

jordan2sheepy

also wuerdest du die berufung auf die hoehe des strafmasses reduzieren? weniger tagessaetze waeren eben gut weil es sicher "Haertere faelle" gibt, wie zb ein selbstausgefuelltes attest, oder ein gefaelschtes attest also das so aussieht als haette es ein arzt unterschrieben dabei hat man einfach seine unterschrift nachgemacht.

waere super ich koennte die tagessaetze und die tagessatzhoehe ohne dass es eine neue verhandlung gibt (denn die neue verhandlung frisst geld/gerichtsgebuehren).

geht diese art der berufung?  :flag:

Gast50787

Zitat von: jordan2sheepy am 02. September 2021, 16:28:18also wuerdest du die berufung auf die hoehe des strafmasses reduzieren?
Wie das genau vor sich geht und was man da machen muss und schreibt weiß ich nicht.
Zitat von: jordan2sheepy am 02. September 2021, 16:28:18"Haertere faelle" gibt, wie zb ein selbstausgefuelltes attest, oder ein gefaelschtes attest
Des wäre aber Urkundenfälschung und die wird saftig bestraft.

Gast50147

Zitat von: jordan2sheepy am 02. September 2021, 16:28:18
tagessaetze JA geht und die tagessatzhoehe NEIN geht nicht