Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

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justine1992

Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 12:34:48ist das der tipp von euch oder?
Du hast gar nichts gelesen, was Dir hier geschrieben wurde?

Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 12:23:41jemand einwaende? :D
Dies ist ein Laien-Forum: Meine Laien-Meinung: Der Text ist klasse!
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast50147

#256
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 12:23:41
also die 2 wochen sind fast rum, ich muss dem landgericht schreiben.

Ich erkläre mich natürlich dazu bereit mich dem Gutachter für eine Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Jedoch ist es für mich nicht absehbar, zu welchem Ergebnis das Gutachten kommen würde. Bedingt durch meine Rhinokonjunktivitis allergica perennialis ist es wohl eine denkbare und medizinisch vertretbare Ansicht mir eine Maskenbefreiuung auszustellen. Genauso gut könnte aber auch der Gutachter argumentieren, dass ich durch vermehrte und regelmäßige Maskenpausen keine gesonderte Befreiuung benötige. Insofern möchte ich die Kosten auch im Falle der Erfolgslosigkeit nicht bezahlen."
jemand einwaende? :D

Der Text ist Schei.e!! Ein GA wird vom LG erst in Auftrag gegeben wenn du den Vorschuss von ca. 1.000 € bei der Gerichtskasse eingezahlt hast.

Selbst wenn das GA ein Masken tragen verneint, kann es keinen Freispruch geben, weil
die Verwendung eines falschen Attestes ist bewiesen und aktenkundig ist.
Wenn überhaupt käme eine Einstellung nach 153 in Frage aber auch da bezahlst du das GA aus eigener Tasche.
Langsam macht es Spaß :mail: Sind ja auch erst 18 Seiten und 256 Antworten  :lol:

Andererseits halte ich persönlich die Schuld mit 50 Tagesätzen für überbewerter und nicht für schuldangemessen.

Zitat von: justine1992 am 10. September 2021, 12:36:35Dies ist ein Laien-Forum: Meine Laien-Meinung: Der Text ist klasse!
Auch eine Laien-Forum sollte eine einigermaßen rechtskonforme Auskunft geben die für einen TE nützlich ist und den bereits bestehenden Schaden nicht noch optimiert.

kämpfer

Auch eine Laien-Forum sollte eine einigermaßen rechtskonforme Auskunft geben

Harry  :sehrgut:

jordan2sheepy

"Andererseits halte ich persönlich die Schuld mit 50 Tagesätzen für überbewerter und nicht für schuldangemessen." und das ist doch dann auch das womit ich arbeiten kann in meiner berufung oder? also das ich meine berufung darauf reduziere und schreibe dass ich keine neue hauptverhandlung brauche. dann kostet es wohl auch nicht diese gerichtskosten fuer die neue hauptverhandlung und es bleibt alles schriftlich. die staatsanwaltschaft hat bisher keine berufung eingelegt, also verschlechtern kann sich meine situation wohl nicht.

Gast50147

Die STA hat noch bis 28.09. Zeit in die Reflexberufung zu gehen

jordan2sheepy

#260
aber harry ganz ehrlich du siehst ich weiss mir nicht selbst zu helfen und ich verstehe auch nicht was du machen wuerdest. ich bin kein jurist und kann nicht absehen welche nachteile es zb hat dem LG gar nicht erst zu antworten.

edit: also ich habe jetzt ganz easy die rufnummer angerufen die auf dem schreiben stand. die frau konnte mir schnell und einfach zur seite stehen. bin ueberrascht dass sie in meinem fall wohl echt drin ist! sie meinte ich solle das ruhig so schreiben, und das wuerde dann eh der vorsitzende entscheiden in der hauptverhandlung erst, wegen gutachten einholen.

ich koennte jetzt auch noch sagen ich will nur tagessatzhoehe UND tagessatzanzahl verringern. es gaebe aber trotzdem eine neue verhandlung. es wuerde dann aber eben auch nur um diese rechtsfolgen gehen. dann meinte ich, dass ich halt chancen sehe doch noch einen freispruch/einstellung durch neues beweisverfahren zu erlangen. ob denn dann die gerichtskosten viel hoeher waeren, habe ich gefragt. sie meinte, dass sie das nicht weiss.

ich hab dann noch erzaehlt, dass ich mir sorgen mache dass dann der polizist nochmal geladen werden muss, obwohl es nicht noetig ist, weil ich da nichts bestreite. und dann meinte die frau am telefon wieder, dass ich ruhig das schreiben kann, denn der vorsitzende koennte dann entscheiden wen er nochmal als zeugen laedt.

harry, du weisst sowas vielleicht: wenn ich nun sage die koennen gerne dr. weber also den arzt als zeugen laden, muss ich dann auch seine ganze anreise+verpflegung+verdienstausfall bezahlen, wenn ich verurteilt werde oder das verfahren eingestellt wird und es kein freispruch gibt? nach dem motto "wer die musik bestellt bezahlt sie auch" wuerde ich sagen sie DUERFEN ihn laden und ich wuerde ihn auch von der schweigepflicht entbinden, aber ich will ihn halt nicht bestellen also bezahlen.

achso und bisher ist die STA auch nicht in reflexberufung gegangen. ich habe so das gefuehl, dass sie das  nicht tun wird, weil die dame am telefon auch meinte, dass sich es nicht verschelchtern kann eben weil die STA nicht in berufng gegangen ist. ich denke die haette mich darauf hingewiesen, sollte die STA noch in reflexberufung gehen. aber ihre erfahrung sagt wohl NEIN, das haetten die dann schon gemacht.

ach und harry, wuerdest du den aktuellen bewilligungsbescheid mitsenden? dass die auch schriftlich was haben, dass ich geringverdiener bin? dann kann der richter schon vorher sich gedanken machen wegen tagessatzhoehe. waere vlt einfacher fuer ihn, als da innerhalb minuten ueberschlagend bei der hauptverhandlung was auszuwaehlen.

Gast50147

#261
Ich hätte mich schon vor dem AG ganz anders, vor allem einsichtig, verhalten. Aber das ist Schnee von gestern.
Deine Schuld ist mit der Verwendung eines falschen Attestes bewiesen.
Also geht es nur noch um die Strafzumessung, denn ein Freispruch kommt nicht in Frage.

Vorbehaltlich: !!
Ich würde jetzt nur noch auf die Anzahl der Tagessätze los gehen.
Mögliche Argumentation/Begründung:
Dass das Attest dem Zweck dient im Falle von, bei dir oft vorkommenden, Luftmangel die Maske abnehmen zu können, mit dem Hinweis dass dir dein Eigenschutz und der Schutz der Allgemeinheit sehr wichtig ist und du die Maske praktisch in jedem Geschäft und bei jeden persönlichen Kontakten trägst.
Du bist kein Impfverweigerer (sonden wartest nur die Folgen der Impfstoffe ab) und schon gar kein Querdenker.
Das Abnehmen der Maske war ein Fehlverhalten. Aber nachdem du Coronafrei warst und bist war kein Mensch gefährdet weil du streng darauf geachtet hast das niemand in der Nähe war.
Darum hältst du die Schuldbewertung von 50 Tagessätzen für zu hoch und beantragst eine Reduzierung auf 20 Tagessätze (dazu schreiben!) falls das rechtlich möglich ist. Das ist zwar saudumm zeigt aber deine rechtliche Unkenntnis.

Das ganze in naiver, leicht blöder Formulierung !!
Keinesfalls mit Rechtsprechung, Urteilen oder sonstigen Alternativen argumentieren.

Solche Richter mögen vorwitzige Personen, welche ihnen die Rechtsprechung erklären wollen überhaupt nicht und dazu bist du auch nicht in der Lage.

In einer mündlichen Verhandlung würde ich persönlich natürlich rechtlich argumentieren und das Attest angreifen, ebenso wie gegen Dr. Weber mit Strafantrag vorgehen.
Das würde dann zwar ein sehr harter Prozess aber mit relativ guten Gewinnchancen wenn ein Arzt wissentlich ein falsches Attest an den medizinischen, rechtlichen Laien raus gibt zur Verwendung.

Hier zur Anzahl der Tagessätze nachzulesen:
Der Grund hierfür liegt darin, daß - insbesondere wenn kleinere und mittlere Einkommen betroffen sind - das Strafübel
bei steigenden Tagessatzzahlen progressiv wächst. Hieran ändert auch eine (in den meisten Fällen wohl gebotene) Bewilligung von Ratenzahlungen durch das Gericht nichts (vgl. dazu LK/HÄGER, - so auch im Münchner Kommentar)

Wenn du vorerst hier deine gesamten Ausgabe wie Unterhalt, Schulden, Versicherungen usw. darlegst könnten man u.U. (vorbehaltlich Prüfung) auch den Tagessatz mindern.
vergleiche hierzu:
Tagessatzhöhe durch Revisionsgericht BayObLG, Beschl. v. 12.1.1988 - RReg 2 St 468/87 - StV 1988, 389; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17.10.2013 – 3 StR 167/13 Rn. 41 - BGHSt 59, 34 

Gast50147

#262
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 13:51:25ich bin kein jurist und kann nicht absehen welche nachteile es zb hat dem LG gar nicht erst zu antworten.
Das LG bestätigt das erstinstanzliche Urteil. Was soll es ohne Begründung entscheiden?
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 13:51:25
harry, du weisst sowas vielleicht: wenn ich nun sage die koennen gerne dr. weber also den arzt als zeugen laden, muss ich dann auch seine ganze anreise+verpflegung+verdienstausfall bezahlen, wenn ich verurteilt werde oder das verfahren eingestellt wird und es kein freispruch gibt?
JA - zu was der vernommen werden soll ist mir allerdings ein Rätsel
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 13:51:25wuerde ihn auch von der schweigepflicht entbinden, aber ich will ihn halt nicht bestellen also bezahlen.
Dr. Weber wird als Entlastungszeuge auf deinen Antrag hin geladen und darum zahlst du ihn auch,. Ausnahme wäre nur ein Freispruch.
Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 13:51:25ob denn dann die gerichtskosten viel hoeher waeren
Das weiß nur der Kostenbeamte

Lese meinen Beitrag Antwort # 261 und handle danach oder lass es sein !!

Noch besser für dich: Nimm die Berufung zurück und selbst das kostet noch Geld.

Und ganz ehrlich @ jordan - jetzt mag ich nicht mehr. Ich komme mir langsam veralbert vor

jordan2sheepy

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.08.2021, zu dem ich hier Stellung beziehe.

Ich möchte meine Berufung auf die Anzahl der Tagessätze und die Höhe der Tagessätze reduzieren.

Vor dem Tatzeitpunkt habe ich beim Masketragen durch meine Rhinokonjunktivitis allergica perennialis Luftnot verspürt und an der U-Bahnhofunterführung das Bedürfnis nach frischer Luft gehabt, sodass ich meine Alltagsmaske absetzte. Für diesen Einsatzzweck hat mir Dr. Weber das Attest ausgestellt, sodass ich dieses der Polizei vorzeigte.

Zum Tatzeitpunkt war ich coronafrei, und habe durch das strenge Achten auf Abstand zu anderen Personen niemanden gefährdet, daher bitte ich meinen Fehler des Nichttragens mit nur 20 Tagessätzen zu verurteilen.

Im Alltag achte ich darauf beim Betreten von Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Räumlichkeiten die Maske so häufig wie möglich zu tragen. Von dem unrichtigen Gesundheitszeugnis von Dr. Walter Weber mache ich selbstverständlich keinen weiteren Gebrauch mehr.

Des Weiteren bitte ich um eine Reduzierung der Tagessatzhöhe auf 10 Euro, weil mein Existenzminimum bereits nur durch Aufstockung durch Arbeitslosengeld 2 gesichert ist. Anbei habe ich als Nachweis den aktuellen Bewilligungsbescheid des Jobcenters beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen"

ist das so gut?

Gast50147

Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 15:42:04"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.08.2021, zu dem ich hier Stellung beziehe.

Ich möchte meine Berufung auf die Anzahl der Tagessätze und die Höhe der Tagessätze reduzieren.

Vor dem Tatzeitpunkt habe ich beim Masketragen durch meine Rhinokonjunktivitis allergica perennialis wieder erhebliche Luftnot verspürt und an der U-Bahnhofunterführung dringend frische Luft benötigt, sodass ich meine Alltagsmaske absetzte. Für diesen Einsatzzweck hat mir Dr. Weber das Attest ausgestellt, sodass ich dieses der Polizei vorzeigte.

Zum Tatzeitpunkt und durchgehend bis jetzt bin ich coronafrei, und habe durch das strenge Achten auf großen Abstand zu anderen Personen niemanden gefährdet, daher bitte ich meinen Fehler des Nichttragens mit nur 20 weniger Tagessätzen zu verurteilen.

Im Alltag achte ich immer darauf beim Betreten von Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Räumlichkeiten die Maske so häufig wie möglich immer zu tragen.

Des Weiteren bitte und beantrage ich eine Reduzierung der Tagessatzhöhe auf 10 Euro, nach Ermessen des Gerichts weil mein Existenzminimum bereits nur durch Aufstockung durch mit Arbeitslosengeld 2 gesichert ist. Anbei habe ich als Nachweis den aktuellen Bewilligungsbescheid des Jobcenters beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen"


Das gestrichene weg lassen, statt dessen die rote Schrift einfügen

Nirvana

Zitat von: Steve79 am 08. September 2021, 23:07:08
Wieso gerade 70%?
Sanktionen sind bis zu 30% ohne Kompensation durch Sachleistungen zulässig, ebenso ist das die maximale Höhe von Aufrechnungen. Das zeigt, dass der Gesetzgeber den unerlässlichen Teil des Regelbedarfs bei 70% der jeweiligen Regelbedarfsstufe sieht.

jordan2sheepy

DANKE! morgen werfe ich das denen beim landgericht in den briefkasten rein. bin einfach nur noch froh wenn das vom tisch ist.

wobei mir gerade ein grober fehler auffaellt: ich schreibe ja, dass ich bitte und beantrage meinen fehler des nichttragens mit einer geringeren anzahl von tagessaetzen zu verurteilen. aber dafuer werde ich ja gar nicht verurteilt sondern wegen verwendung unrichtiges attest. das sollte mir halt nicht auf die fuesse fallen.

aber vlt meintest du genau sowas wegen naiv/duemmlicher begruendung :D

Gast50147

#267
Das Vorgehen gegen die Anzahl der Tagessätze habe ich dir erstmals vor genau 1 Monat in meiner Antwort #5 empfohlen und dann wieder in meiner Antwort # 66 Abs. 8.

Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 16:17:11dass ich bitte und beantrage meinen fehler des nichttragens mit einer geringeren anzahl von tagessaetzen zu verurteilen. aber dafuer werde ich ja gar nicht verurteilt sondern wegen verwendung unrichtiges attest.

Das nicht tragen ist aber die Grundlage der Verurteilung.
Lass das Attest jetzt aus dem Spiel du weißt genau dass es erschlichen ist und du damit vorsätzlichen Gesetzesbruch begehen wolltest und getan hast.

Zitat von: jordan2sheepy am 10. September 2021, 16:17:11ber vlt meintest du genau sowas wegen naiv/duemmlicher begruendung
Rechtlich gesehen ist der ganze Text naiv-dümmlich  :lol: aber vielleicht erfolgreich.
Für viel Erfolg drücke ich die Daumen, aber der Strafrahmen liegt zum Teil im Ermessen des Gerichts.

Jedenfalls war es eine schwere Geburt einem gerichtserfahrenen Schöffen wie dir die einfachsten Regeln der Gesetzestexte und der Rechtsprechung nahe zu bringen :lachen:

jordan2sheepy

das peinliche ist auf meinem jobcenter bescheid stehen 35 euro einkommen im monat durch die taetigkeit als schoeffe, demnach sieht das landgericht das nun auch  :lachen:
ich hatte bisher nur 3 tatsaechliche jugendschoeffenfaelle, dabei bin ich schon das 2te jahr schoeffe. die ganzen termine werden immer abgesagt, weil die verfahren wohl eingestellt werden oder irgendwer absagt, keine ahnung.

also bei der neuen hauptverhandlung gehts dann ja eh nur noch um die anzahl der tagessaetze und der -hoehe. wenn dann also die staatsanwaltschaft nicht auch jetzt in reflexberufung geht kann sich die situation nur verbessern oder? nur wenn sich nichts erheblich bessert komme ich nochmal hier an und frage wie ich am besten vor dem OLG oder BVG vorgehe :D  :lachen:

Gast40555

Egal ob Troll oder echt: He loves to entertain us!  :grins: