Auf den Antrag auf Akteneinsicht noch keine Reaktion nach 1 Monat.

Begonnen von Philster, 14. Juli 2021, 20:19:41

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Philster

Sodele...

Der Termin konnte nicht stattfinden, da meinem Beistand der Zutritt verweigert wurde. Brief an die Teamleitung wird heute noch aufgesetzt und um schriftliche Begründung gebeten. Das wäre das...Mental war ich eh schon auf den Gang vor das SG eingestellt.

Nun denn.

Vielleicht sollte ich zunächst mal den Anlass für das ganze Brimborium darlegen.

Anfang April bekam ich eine Anhörung wegen nichtbewerbens auf einen VV den ich im Dezember letzten Jahres erhalten habe also ca. 5 Monate später. Ist noch in der Frist...ich weiß. 30% Sanktion...Widerspruchverfahren durch. Nächste Station SG...

Vor ca. 2 Jahren hatte ich wegen des gleichen Vorwurfs schon mal eine 30%ige Sanktion. Mein einziger "Nachweis" damals war das entsprechende Bewerbungsschreiben. Nützte nichts...

Aus diesem Grund fing ich an den Einwurf meiner Bewerbungen mittels Handyvideo zu dokumentieren. Auf Dauer per Einschreiben zu versenden wäre doch etwas Teuer und ausserdem scheint mir eine Bewerbung per Einschreiben abzuschicken doch recht ungewöhnlich und ob das so gut beim AG oder JC ankommt ist auch fraglich.

Das Video würde ich natürlich in die Klage mit einbringen, da es mein einziger Beweis wäre. Die Frage die sich mir nun stellt ist wie ich das mache. Wie übermittelt man das in einer schriftlichen Klage?

Meine Suche nach einem ähnlichen Fall (Nachweis per Video) ergab nichts.






Gast50147

#16
Zitat von: Philster am 16. September 2021, 14:20:44
Das Video würde ich natürlich in die Klage mit einbringen, da es mein einziger Beweis wäre. Wie übermittelt man das in einer schriftlichen Klage?
Ganz einfach: "Der Einwurf in den Hausbriefkasten des JC wurde mit Bildbeweis festgehalten" (Das aber nur schreiben wenn der Erhalt bestritten wird)

Das Video muss im Beweisverfahren erstmal als Beweismittel zugelassen werden.
Das kann man dir aber nicht verweigern, denn es ist ein Beweisantritt und bei Erstellung der Aufnahmen musste keiner gefragt werden und das SG ist an den Grundsatz der Maxime gebunden.
Ein Beweisverwertungsverbot ist da nicht erkennbar.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/jansen-sgg-118-beweisaufnahmevorschriften_idesk_PI434_HI768118.html


Philster

@Harry

Danke für die Antwort und den Link.


Zitat"Der Einwurf in den Hausbriefkasten des JC wurde mit Bildbeweis festgehalten" (Das aber nur schreiben wenn der Erhalt bestritten wird)


Ich habe den Einwurf der Bewerbung in den Briefkasten an den Arbeitgeber gefilmt. Nicht an das JC.

Der Wortlaut in der Anhörung war...

Der Arbeitgeber hat hierzu folgendes mitgeteilt:
Der Bewerber hat sich nicht gemeldet bzw. nicht beworben.

Das klingt für mich, dass beim AG nichts angekommen ist.

Sorry falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe.

Gast50147

Ob JC oder AG es ist der gleiche Sachverhalt.
Es gibt nur 3 Beweisarten:
den Zeugenbeweis
den Bildbeweis
den Schriftbeweis
Ein Beweisverwertungsverbot dürfte es hier nicht geben.
Ich würde das Bild gern mal sehen! Aus einem Film kann man eines ausschneiden nachdem man den Film vorher kopiert hat.

Philster

Es ist ein Video...ca. 20 Sekunden lang. Die Adresse des AG ist sichtbar und Teilweise auch meine als Absender.

Ich schau mal ob ich das hinbekomme.

Hier hochladen oder per PN?

Gast50147


Gast50147

Zitat von: Philster am 16. September 2021, 16:19:30Die Adresse des AG ist sichtbar und Teilweise auch meine als Absender.

Der Film muss zeigen wie der Brief aus deiner Hand in den Kasten fällt.

Philster

ZitatDer Film muss zeigen wie der Brief aus deiner Hand in den Kasten fällt.

Ist im Video.

Hier die Bilder. Davor und danach noch jeweils ca. 5 Sekunden und das ganze in bewegten Bildern vorstellen.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Meph1977

Ich würde sagen das deinem Beistand der zutritt verweigert wurde ist schon alleinstehend ein Grund vor das Sozialgericht zu ziehen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Gast50147

Zitat von: Philster am 16. September 2021, 17:07:17Ist im Video.
Davor und danach noch jeweils ca. 5 Sekunden und das ganze in bewegten Bilder vorstellen.
Wenn man im Video sieht wie deine Hand ihn los lässt und er reinfällt hast du deinen Beweis.
Die geladenen Standbilder sind kein Beweis.

Philster

ZitatWenn man im Video sieht wie deine Hand ihn los lässt und er reinfällt hast du deinen Beweis.

Ja das sieht man.

Ich wollte eigentlich ohne Anwalt das dann durchziehen, gehe aber trotzdem nä. Woche zur Beratung und mal schauen was für einen Eindruck er macht.

Danke erstmal für alle Antworten.

Gast50147

Sei vorsichtig mit dem unterschreiben einer Vollmacht. Das geht ohne PKH schnell ins Geld

Philster

Werde drauf achten. Danke. Beratungs- und Prozesskostenhilfe kann mit einer Frist nachträglich beantragt werden soweit ich weiß.

Philster

Hallo.

Ich habe nun Klage beim SG eingereicht. Bin dort hin um es mündlich zur Niederschrift aufnehmen zu lassen, die Rechtsantragstelle war aber leider an diesem Tage nicht besetzt worauf mir ein Bogen ausgehändigt wurde mittels dem ich die Klage erhoben habe. Wann kann ich ungefähr mit der Eingangsbestätigung rechnen?

Gast50147

Es dürfte nur wenige Tage dauern bis man dir das Aktenzeichen mitteilt unter dem deine Klage geführt wird. Damit hast du dann den Eingangsbeweis