Ausbildung: Beantragung BAB eigene Wohnung mit Kind U25 u. Kürzung Leistung

Begonnen von Marion2001, 02. September 2021, 22:53:23

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Marion2001

Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin 20 Jahre alt, habe eine 2jährige Tochter und lebe mit ihr seit 2 Jahren in einer eigenen Wohnung. Bisher bekam ich ALG 2, Elterngeld, Kindergeld für meine Tochter und Unterhaltsvorschuss vom Kindsvater. Nun habe ich am 30.08.21 eine Ausbildung zur Arzthelferin begonnen. Meine Mutter hat Kindergeld für mich beantragt. Nun habe ich 2 Probleme:

- Das Jobcenter hat nun ohne Ankündigung zum 01.09.2021 die Leistungen gekürzt, obwohl ich erst Ende September meinen Lohn erhalte, ich soll einen Überbrückungskredit beantragen. Ist das rechtmäßig? Man hat doch Verbindlichkeiten und muss Einkaufen...die Bearbeitung dauert doch auch sicher. Kann das Jobcenter das einfach so machen?

- Das Jobcenter hat mich nun aufgefordert, BAB zu beantragen. Wenn ich richtig gelesen habe, sind die Eltern unterhaltspflichtig, obwohl sie bei ALG 2 nicht herangezogen wurden. Meine Eltern sind geschieden. Das Problem ist, das zu meinem Vater keinerlei Kontakt mehr besteht und er sicher freiwillig keine Auskunft gibt.
- Was mache ich, wenn er keine Auskunft gibt?
- Wird das Kindergeld für mich auf das BAB angerechnet?
- Wird mein Bedarf für das BAB ebenso ausgerechnet wie für ALG2? Dann würden ca. 400 € fehlen, nur für diese müssten die Eltern einspringen?

Danke vorab für eure Hilfe.
lg Marion

Sheherazade

Zitat von: Marion2001 am 02. September 2021, 22:53:23
- Das Jobcenter hat nun ohne Ankündigung zum 01.09.2021 die Leistungen gekürzt, obwohl ich erst Ende September meinen Lohn erhalte, ich soll einen Überbrückungskredit beantragen. Ist das rechtmäßig?

Ja.

Zitat von: Marion2001 am 02. September 2021, 22:53:23Das Jobcenter hat mich nun aufgefordert, BAB zu beantragen.

Alles wissenswerte zu BAB findest du hier

Also umgehend (!) den Antrag stellen, alles weitere kann man später klären.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Marion, erstmal gilt für dich das Unterhaltsrecht- siehe Düsseldorfer Tabelle.
Als Azubi mit eigener Wohnung stehen dir insgesamt 860 Euro zu. Von deinem Ausbildungseinkommen sollen 100 Euro ausbildungsbedingte Kosten abgezogen werden. Es gibt ziemlich unterschiedliche Angaben zum Ausbildungsgehalt einer medizinischen Fachangestellten.
Wenn ich von 880 Brutto ausgehe, solltest Du etwas 705 Netto bekommt plus dein Kindergeld in Höhe von 219 = 924
Demnach nach Abzug der 100 Euro  müssten Deine Eltern noch in Höhe von 36 Euro aufstocken. Das werden sie wohl irgendwie hinbekommen ohne zu verhungern, oder?
Für dein Kind bekommst Du ebenfalls die 219 Euro plus 174 Euro = 339 Euro
Insgesamt hast du also 1317,00 Euro zur Verfügung.
Fehlt Dir dann noch etwas, um Miete und Kosten zu decken?

Nalaia

Hallo,

solltest Du für die Betreuung Deiner Tochter Kosten haben, gibt es beim BAB zusätzlich noch 150€ Betreuungskosten!

LG