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Jobsuche - Probleme mit dem hiesigen Jobcenter

Begonnen von Gast48022, 21. August 2021, 07:28:51

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onehitwonder

Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 09:06:57
@Crazy: natürlich nur telefonische Ablehnung. Beim Kaufhof gibt es diese Woche stark reduzierte Kleidung. In Second Hand Läden oder Sozialkaufhaus war ich bereit. Es gibt nichts.

@Onehitwonder: Labtop zahlen die gar nicht, geschweige eine Reparatur.
Nochmal: Hast Du die Anträge alle schriftlich gestellt? Dann muss es auch eine schriftliche Ablehnung geben. Und die müsste mal mal lesen.

Gast48022

Zitat von: onehitwonder am 21. August 2021, 09:19:48
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 09:06:57
@Crazy: natürlich nur telefonische Ablehnung. Beim Kaufhof gibt es diese Woche stark reduzierte Kleidung. In Second Hand Läden oder Sozialkaufhaus war ich bereit. Es gibt nichts.

@Onehitwonder: Labtop zahlen die gar nicht, geschweige eine Reparatur.
Nochmal: Hast Du die Anträge alle schriftlich gestellt? Dann muss es auch eine schriftliche Ablehnung geben. Und die müsste mal mal lesen.

Ich habe den Antrag schriftlich gestellt, keinerlei schriftliche Ablehnung bekommen, nur mündlich sowohl von der Fallmanagerin als auch von ihrem Teamleiter bekommen.

@Bigmama: wie ich sehe, du nimmst nach wie vor das Jobcenter in Schutz. Nochmals ich bin nicht krank und geschweige krank geschrieben. War ich nie. Ich kann und werde arbeiten. Es gibt gar nix zu überprüfen. Ich habe niemals ein Jobangebot erhalten. Nur einmal ein Stellenangebot, was 1,5 Jahre alt und an der deutschen Grenze in Holland war und auf meine Bitte hin. Also gar nicht mehr aktuell.

@ Altergaul: halt dich bitte daraus. Du hast keine Ahnung was ich bis jetzt durchgemacht habe. Ich bin eine Kämpfernatur und werde es schaffen. Ich lasse mich von keinemErpressen oder gar drohen.

@ Crazy, AnnaLe32 +Onehitwonder: vielen Dank euch allen.

crazy

Lili, wie lange bist Du schon Arbeit suchend?
Wenn es zu lange ist versucht man logischerweise durch medizinische Überprüfung Hinderungsgründe zu finden bzw dann auf EU und Grusi zu verweisen. Die Vorlage-Herzkrank-hast Du ja geliefert.
Das hat mit AUs erstmal nichts zu tun. Im Alg2 und auch in der Zeit mit kleinen Kindern hab ich auch nie eine AU genommen. Ist ja sinnfrei, hatte keinen AG und Kiddies interessiert der Wisch nicht.
Dem gegenüber steht jetzt deine hoffentlich Arbeitsaufnahme in Kürze. Dann hat sich das erledigt

BigMama

Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 09:29:21@Bigmama: wie ich sehe, du nimmst nach wie vor das Jobcenter in Schutz. Nochmals ich bin nicht krank und geschweige krank geschrieben. War ich nie. Ich kann und werde arbeiten. Es gibt gar nix zu überprüfen. Ich habe niemals ein Jobangebot erhalten. Nur einmal ein Stellenangebot, was 1,5 Jahre alt und an der deutschen Grenze in Holland war und auf meine Bitte hin. Also gar nicht mehr aktuell.
Weil ich keine Wunschantwort gebe und nicht einstimme in die Motzerei nehme ich damit das JC in Schutz? Tolles Weltbild. ich habe hinterfragt, ob das der Grund für die Ablehnung sein könnte und habe nichts unterstellt. Gleichzeitig habe erläutert, wieso das JC evtl. gar nicht fördern darf. Du hast immer noch nicht gesagt, mit welcher Begründung das JC die  Förderungen ablehnt.
Willst du Hilfe die Förderungen zu bekommen oder einfach nur rummotzen?
Es ging in meinem Beitrag auch gar nicht darum, dass du ein Jobangebot vom JC erhalten hast. Das war nur ein Beispiel dafür, das die Zumutbarkeitskriterien nicht nur bei Jobangeboten beachtet werden müssen.
Übrigens musst du mich nicht davon überzeugen, dass du nicht krank und arbeitsfähig bist. Das JC muss davon überzeugt sein, dass du die gewünschte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen auch ausüben kannst, wenn es die Arbeitsaufnahme fördern soll.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast48022

Kann mir bitte irgendjemand die entsprechenden Paragraphen für einen schriftlichen Antrag für Bekleidungsbeihilfe sowie für die Erstattung von Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche im Rahmen der Fördermittel/des Förderbudjets nennen ?.

BigMama

§ 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 44 SGB III - Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
fachliche Hinweise
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast48022

Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 09:53:20
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 44 SGB III - Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
fachliche Hinweise

vielen Dank!

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast48022

Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 09:57:31
weitere Hinweise

Vielen Dank. Was wäre für mich interessant? Ich meine welche Gesetze treffen auf mich zu?

BigMama

Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 09:53:20§ 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 44 SGB III - Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Das ist die gültige Rechtsgrundlage

Du musst mit deiner Antragsbegründung eine Ermessensreduzierung auf null erreichen. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind Ermessensleistungen, d.h. du hast keinen
Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Daher muss dein Antrag bzw. die Begründung so wasserdicht sein, dass die Bewilligung des Antrags die einzige ermessensfehlerfreie Entscheidung ist.

Hinsichtlich der Kleidung für das Vorstellungsgespräch könnte der Text des Antrags beispielsweise so aussehen:

Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für den Kauf angemessener Kleidung für Vorstellungsgespräche als Vertriebsmitarbeiterin aus dem Vermittlungsbudget. Aufgrund des Dauer des Leistungsbezugs war es mir nicht möglich entsprechende Rücklagen für diese Art der Bekleidung aus dem Regelsatz anzusparen. Da in diesem Berufszweig sehr viel Wert auf ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild gelegt wird und hierdurch meine Integrationschancen erheblich verbessert werden, bitte ich um Übernahme der Kosten für eine schwarze Hose, eine weiße Bluse, ein paar schwarze Halbschuhe und ein schwarzes Jaket. Nach einer Recherche im Internet fallen Kosten in Höhe von .......... (Kosten der einzelnen Positionen aufführen). Ich bitte zeitnah um Zusage der Kostenübernahme, da das erste Vorstellungsgespräch für diese Tätigkeit bereits am ......(Datum) stattfinden wird. Die Einladung des Arbeitgebers ist in Kopie dem Antrag beigefügt. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Vollzeit bei der ich nicht nur ein bedarfsdeckendes Einkommen erzielen werde sondern auch meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen kann. Da ich verstärkt erwerbsobligiert bin, möchte ich auf die zwingende Notwendigkeit der Unterstüzzung im Hinblick auf eine zeitnahe Arbeitsaufnahme hinweisen.
Durch Sichtung meines Lebenslaufes können Sie sich von meiner Eignung für diese Tätigkeit überzeugen, so dass sehr gute Integrationsaussichten bestehen.
Im Falle einer Ablehnung besteht ich auf einen schriftlichen Bescheid mit ausführlicher Begründung der Ablehnung unter Berücksichtigung meiner Argumentation, insbesondere der Unterhaltsverpflichtung, dessen Inhalt ich juristisch auf Ermessensfehlerfreiheit überprüfen lassen werden. Bei Zweifeln an der Ermessensfehlerfreiheit wird ein Widerspruch eingereicht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast48022

Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 10:46:57
Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 09:53:20§ 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 44 SGB III - Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Das ist die gültige Rechtsgrundlage

Du musst mit deiner Antragsbegründung eine Ermessensreduzierung auf null erreichen. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind Ermessensleistungen, d.h. du hast keinen
Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Daher muss dein Antrag bzw. die Begründung so wasserdicht sein, dass die Bewilligung des Antrags die einzige ermessensfehlerfreie Entscheidung ist.

Hinsichtlich der Kleidung für das Vorstellungsgespräch könnte der Text des Antrags beispielsweise so aussehen:

Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für den Kauf angemessener Kleidung für Vorstellungsgespräche als Vertriebsmitarbeiterin aus dem Vermittlungsbudget. Aufgrund des Dauer des Leistungsbezugs war es mir nicht möglich entsprechende Rücklagen für diese Art der Bekleidung aus dem Regelsatz anzusparen. Da in diesem Berufszweig sehr viel Wert auf ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild gelegt wird und hierdurch meine Integrationschancen erheblich verbessert werden, bitte ich um Übernahme der Kosten für eine schwarze Hose, eine weiße Bluse, ein paar schwarze Halbschuhe und ein schwarzes Jaket. Nach einer Recherche im Internet fallen Kosten in Höhe von .......... (Kosten der einzelnen Positionen aufführen). Ich bitte zeitnah um Zusage der Kostenübernahme, da das erste Vorstellungsgespräch für diese Tätigkeit bereits am ......(Datum) stattfinden wird. Die Einladung des Arbeitgebers ist in Kopie dem Antrag beigefügt. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Vollzeit bei der ich nicht nur ein bedarfsdeckendes Einkommen erzielen werde sondern auch meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen kann. Da ich verstärkt erwerbsobliert bin, möchte ich auf die zwingende Notwendigkeit der Unterstüzung im Hinblick auf eine zeitnahe Arbeitsaufnahme hinweisen.
Durch Sichtung meines Lebenslaufes können Sie sich von meiner Eignung für diese Tätigkeit überzeugen, so dass sehr gute Integrationsaussichten bestehen.
Im Falle einer Ablehnung besteht ich auf einen schriftlichen Bescheid mit ausführlicher Begründung der Ablehnung unter Berücksichtigung meiner Argumentation, insbesondere der Unterhaltsverpflichtung, dessen Inhalt ich juristisch auf Ermessensfehlerfreiheit überprüfen lassen werden. Bei Zweifeln an der Ermessensfehlerfreiheit wird ein Widerspruch eingereicht.

Vielen Dank Bigmama. Den Antrag werde ich so übernehmen. Muss ich den potientellen Arbeitgeber zwingend im Antrag erwähnen? Ich möchte nicht, dass die dort anrufen. Ja die Einladung habe ich schriftlich. Danke

BigMama

Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 11:02:48Muss ich den potientellen Arbeitgeber zwingend im Antrag erwähnen? Ich möchte nicht, dass die dort anrufen.
Ja, das solltest du als Nachweis darüber, dass das Vorstellungsgespräch tatsächlich stattfinden soll. Zur Sicherheit könntest du das hier anfügen:
"Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich nicht damit einverstanden bin, dass das Jobcenter Kontakt zum Arbeitgeber aufnimmt. Bei evtl. noch offenen Fragen verweise ich auf den Ersterhebungsgrundsatz, dass Informationen und Nachweise zuerst beim Leistungsempfänger zu erheben sind."
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast48022

Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 11:06:49
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 11:02:48Muss ich den potientellen Arbeitgeber zwingend im Antrag erwähnen? Ich möchte nicht, dass die dort anrufen.
Ja, das solltest du als Nachweis darüber, dass das Vorstellungsgespräch tatsächlich stattfinden soll. Zur Sicherheit könntest du das hier anfügen:
"Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich nicht damit einverstanden bin, dass das Jobcenter Kontakt zum Arbeitgeber aufnimmt. Bei evtl. noch offenen Fragen verweise ich auf den Ersterhebungsgrundsatz, dass Informationen und Nachweise zuerst beim Leistungsempfänger zu erheben sind."

@Bigmama. Super. Vielen, vielen Dank für deine tolle Hilfe. Schönen Tag wünsche ich dir noch

BigMama

Bitteschön. Den schönen Tag wünsche ich dir auch. Bitte berichte über das Ergebnis.
Und wenn du Hilfe bei den anderen beiden Anträgen brauchst, meld dich nochmals. Die Kosten für das Vorstellungsgespräch stehen offenbar auch bald an. Hier solltest du mit der fehlenden Kostenübernahme durch den AG, trotz gesetzlicher Verpflichtung und der fehlenden Eigenleistungsfähigkeit argumentieren.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast48022

Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 11:16:45
Bitteschön. Den schönen Tag wünsche ich dir auch. Bitte berichte über das Ergebnis.
Und wenn du Hilfe bei den anderen beiden Anträgen brauchst, meld dich nochmals. Die Kosten für das Vorstellungsgespräch stehen offenbar auch bald an. Hier solltest du mit der fehlenden Kostenübernahme durch den AG, trotz gesetzlicher Verpflichtung und der fehlenden Eigenleistungsfähigkeit argumentieren.

Liebe Bigmama, Dankeschön nochmal. Ich berichte selbstverständlich darüber, wie die Gespräche gelaufen sind. Es haben schon ein paar telefonisch stattgefunden. Am kommenden Donnerstag findet ein weiteres Gespräch vor Ort beim Kunden und die anderen später statt. Die Fahrtkosten kann ich alleine stemmen. Natürlich wenn es sehr weit von hier entfernt sein sollte (30 bis 50 km), wäre eine Übernahme durch das Jobcenter wünschenswert. Viele Firmen sind an meiner Bewerbung interessiert.