"MUSS" man eine Mietsbescheinigung beim JC abgeben?

Begonnen von Steve-O, 22. August 2021, 10:35:57

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Steve-O

Zitat von: Sheherazade am 23. August 2021, 10:17:27
Dann verstehe ich nicht, wieso du noch nicht mal weißt, ob du eine Pauschalmiete hast oder nicht.

Weil das nirgends steht im Mietvertrag.

Es steht nur dort: 300€ Kaltmiete und 150€ Nebenkosten sind monatlich zu zahlen, insgesamt 450€
Das hat die Vermieterin jeweils neben "Betriebskostenvorschuss für Betriebskosten gemäß Ziffer 3* eingetragen.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast34764

Sehr verworrenes Ding. Bei einer Vorauszahlung müsste sie nämlich eine Abrechnung erstellen, denn du zahlst Abschläge und die müssen gegengerechnet werden. Bei einer Pauschale nicht, da ist alles abgegolten.

Betriebskostenvorschuss währe so eine Vorauszahlung, damit muss sie eine Aufstellung der Kosten machen. Aber das wird dann interessant, wenn das JC die Abrechnungen haben will.

Steve-O

Zitat von: Gast34764 am 23. August 2021, 10:28:45
Sehr verworrenes Ding. Bei einer Vorauszahlung müsste sie nämlich eine Abrechnung erstellen, denn du zahlst Abschläge und die müssen gegengerechnet werden. Bei einer Pauschale nicht, da ist alles abgegolten.

Betriebskostenvorschuss währe so eine Vorauszahlung, damit muss sie eine Aufstellung der Kosten machen. Aber das wird dann interessant, wenn das JC die Abrechnungen haben will.

Junge, junge...ich bin völlig fertig gerade...
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Gast34764

Keine Panik. Erst einmal kümmerst du dich um das JC und die Bescheinigung. Und dann warte ab was kommt.

Steve-O

Zitat von: Gast34764 am 23. August 2021, 10:58:59
Keine Panik. Erst einmal kümmerst du dich um das JC und die Bescheinigung. Und dann warte ab was kommt.

Ich habe jetzt mit einer Beratungsstelle (darf den Namen wie gesagt glaub hier nicht nennen) Telefoniert. Dort wurde mir geraten, die Mietbescheinigung vom letzten Jahr (die fürs Sozialamt war) zu kopieren, dazu ein kleines Schreiben anfertigen:

Die Vermieterin möchte die MB nicht ausfüllen. Die ganzen Jahre blieb die Miete Unverändert. Es gibt keine Änderungen gegenüber der als Anlage beigefügten Mietbescheinigung.

Zusätzlich soll ich das Bewilligungsschreiben vom Sozialamt des letzten Jahre kopieren und zufügen.

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Steve-O

Also ich bin gerade etwas erstaunt.

Am Dienstag den 24.08.2021 habe ich meinen Antrag mit allen Unterlagen usw. Per Einschreiben ans Jobcenter geschickt. Dieser kann also erst am 25.08 dort eingegangen sein.

Gestern 25.08.2021 habe ich vom JC eine Einladung zur Identitätsprüfung bekommen, diese soll am 07.09.2021 stattfinden. Wegen Corona findet diese nur im Eingangsbereich statt und es können keine fragenzur Antragstellung etc. Gestellt und beantwortet werden.

Dann eben (26.08.2021) kam noch ein Schreiben vom JC, von meiner alten SB. Ich soll am 03.09.2021 um 08:30uhr erscheinen.
Sie möchte mit mir über meine Berufliche Situation sprechen...mitvdem Hinweis, das sollte ich krank sein an diesem Tag, müsste ich mich mit meinem/meiner Ansprechpartner/in Telefonisch in Verbindung setzen.

Und sollte ich Arbeitsunfähig Erkrankt sein, würde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichen. Ich müsste mir dann von meinem Arzt eine Bescheinigung haben, aus der hervorgeht das ich nicht in der Lage bin zu diesem Termin zu erscheinen.

Wenn ich in der Vergangenheit erkrankt war auch wegen meiner Psyche sage ich mal, hat mir KEIN ARZT so eine EXTRA Bescheinigung gegeben, weil jeder der Ärzte meinte das Definitiv eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung IMMER ausreichen würde.

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Gast34764

Wegen der Identitätsprüfung würde ich hab noch einmal nachfragen ob man das nicht zeitgleich mit dem Meldetermin machen kann. 

Generell darf das JC nicht pauschal eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen.  Und selbst wenn dann nur gegen Kostenübernahme. Hast du den ein Problem mit dem Termin oder warum machst du dir da so einen Kopf drum?

Steve-O

Zitat von: Gast34764 am 26. August 2021, 14:22:55
Wegen der Identitätsprüfung würde ich hab noch einmal nachfragen ob man das nicht zeitgleich mit dem Meldetermin machen kann. 

Generell darf das JC nicht pauschal eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen.  Und selbst wenn dann nur gegen Kostenübernahme. Hast du den ein Problem mit dem Termin oder warum machst du dir da so einen Kopf drum?

Ich habe mit der SB ein Riesen Problem, weil die daran anknüpft, was ihr Vorgänger mit mir abgezogen hat. Ich habe diese SB bekommen, weil mich ihr Vorgänger Beleidigt, Erpresst, Genötigt usw. hat. Desweiteren hat er einfach meinen Umschlag geöffnet mit den Unterlagen für den Ärztlichen Dienst. Dies konnte ich nur beweisen, weil mir eine Dame am Empfang damals einen JC Eingangsstempel auf den Umschlag gemacht hat bevor Sie dem SB gefragt hat ob er sich "die Unterlagen für den Ärztlichen Dienst" mal "anschauen" will. Will jetzt nicht alles erzählen, kann man hier irgendwo nachlesen da ich alles hierberichtet hatte.

Fakt ist, ich hatte nur ein Gespräch dieser SB bevor ich zum Sozialamt musste. Und ihre erste Frage war (mit voller Absicht natürlich): Herr XY was für eine Krankheit bzw was für Krankheiten haben Sie denn?
Auf  meine Frage ob dies jetzt ein schlechter Scherz sei, meinte Sie nur: Es wäre ihr gutes Recht über meine Krankheit(en) Bescheid zu wissen, damit Sie mich entsprechend Vermitteln könne...

Einfach nicht Nachvollziehbar, weil eh so gut wie feststand das ich nicht arbeiten kann und in den nächsten Tagen vorerst nichts mehr mit dem jc zu tun haben würde.

Davon abgesehen weiß ich durch dieses forum, dass die SB und auch sonst niemanden beim JC meine Krankheiten und meine Ärztlichen Unterlagen etwas angehen.

Desweiteren verlangt Sie (hat sie mir damals gesagt bei dem gespräch) das bei ihr NUR vor Ort die Eingliederungsvereinbarungen unterschrieben werden! Ohne Ausnahme!
Wenn nicht folgt eine Sanktion.
Als ich ihr dann sagte, dass ich dieses Handeln schon kenne und das meine Anwältin dem JC Klipp und klar mitgeteilt hat, dass ich das Recht habe so eine Eingliederungsvereinbarung zu Hause in ruhiger Umgebung zu studieren. Meinte Sie nur:

Das können Sie direkt aus Ihrem Kopf streichen, sowas gibt es bei uns nicht und bei mir so oder so nicht.

Denke das reicht erstmal als Antwort.


Allerdings geht es mir viel mehr darum, dass ich mich frage weshalb ich dort hin soll bevor ich überhaupt Leistungen bewilligt bekommen habe (die Identitätsprüfung verstehe ich ja noch, aber nicht den termin) und dann wird einem auch noch förmlich Gedroht, dass man beim nicht erscheinen Leistungskürzungen bekommt von 10% oder 20% ?!

Also ich weiß immer noch nicht ob ich heulen oder lachen soll... Aber vielleicht verstehe ich auch mal wieder etwas falsch...

Dieses Forum bzw. Die Leute hier, haben mir damals...ist schon ewig her...immer super geholfen und mir wurde immer wieder eingetrichtert, bei allem was mit dem jc zu tun hat, ÄUßERSTE VORSICHT walten zu lassen. Und ganz ehrlich, nach dem was dieser Laden mir schon alles angetan hat...Diese Ständigen Unnötigen Schikanen, Beleidigungen, Erniedrigungen, Nötigung Erpressungen und und und...haben mich noch mehr Krank gemacht, ja dieser laden bzwseine leute haben mich förmlich Zerbrochen...


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"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast34764

Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 09:12:53Allerdings geht es mir viel mehr darum, dass ich mich frage weshalb ich dort hin soll bevor ich überhaupt Leistungen bewilligt bekommen habe (die Identitätsprüfung verstehe ich ja noch, aber nicht den termin) und dann wird einem auch noch förmlich Gedroht, dass man beim nicht erscheinen Leistungskürzungen bekommt von 10% oder 20% ?!

Ab dem Tag an dem du ALG2 beantragst kannst du ins JC eingeladen werden. Das hat nichts damit zu tun wann das Geld drauf ist, sondern zu welchem Datum du es beantragt hast. Da es immer auf den 1. des Monats zurückwirkt wäre es aktuell z.B. der 01.08.

Wenn du aktuell nicht krankgeschrieben bist dann brauchst du dir auch keinen Kopf um die Wegeunfähigkeitsbescheinigung zu machen. Die darf nicht einfach pauschale verlangt werden. Aber darum kümmert man sich wenn es der Fall ist, zerbricht dir da doch nicht unnötig den Kopf drüber  :empathy:

Hast du jemanden den du als Beistand mitnehmen kannst? Vielleicht hilft dir das. Ansonsten bist du doch gut informiert: nichts vor Ort unterschreiben, nicht unter Druck setzen lassen und Gesundheitsfragen hat der ärztliche Dienst zu klären. Klar wir ein SB fragen welche Einschränkungen bestehen; ob du darauf antwortest ist deine Sache. Man muss keine Diagnosen nennen.

Steve-O

Zitat von: Gast34764 am 27. August 2021, 09:27:09
Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 09:12:53Allerdings geht es mir viel mehr darum, dass ich mich frage weshalb ich dort hin soll bevor ich überhaupt Leistungen bewilligt bekommen habe (die Identitätsprüfung verstehe ich ja noch, aber nicht den termin) und dann wird einem auch noch förmlich Gedroht, dass man beim nicht erscheinen Leistungskürzungen bekommt von 10% oder 20% ?!

Ab dem Tag an dem du ALG2 beantragst kannst du ins JC eingeladen werden. Das hat nichts damit zu tun wann das Geld drauf ist, sondern zu welchem Datum du es beantragt hast. Da es immer auf den 1. des Monats zurückwirkt wäre es aktuell z.B. der 01.08.

Wenn du aktuell nicht krankgeschrieben bist dann brauchst du dir auch keinen Kopf um die Wegeunfähigkeitsbescheinigung zu machen. Die darf nicht einfach pauschale verlangt werden. Aber darum kümmert man sich wenn es der Fall ist, zerbricht dir da doch nicht unnötig den Kopf drüber  :empathy:

Hast du jemanden den du als Beistand mitnehmen kannst? Vielleicht hilft dir das. Ansonsten bist du doch gut informiert: nichts vor Ort unterschreiben, nicht unter Druck setzen lassen und Gesundheitsfragen hat der ärztliche Dienst zu klären. Klar wir ein SB fragen welche Einschränkungen bestehen; ob du darauf antwortest ist deine Sache. Man muss keine Diagnosen nennen.

Hm...ich finde es seltsam das ich dort hin soll, obwohl noch nichts bewilligt worden ist, es ist ja immernoch "in arbeit". Wenn überhaupt, dann bekomme ich die Leistungen bewilligt ab dem 1.9.2021 da ich diesen Monat noch vom Sozialamt Leistungen bekommen habe, weil ich sonstv"mittellos" gewesen wäre.
Aber da glaube ich nicht dran, ich kenne das JC nach all den Jahren....die SBs kennen sich untereinander und sprechen auch über alles was in ihren 4 Wänden abläuft, jeder weiß über alles bescheid. Das ist keine Behauptung,  sondern eine Tatsache. Ich habe schon sehr oft vor corona dort im Wartebereich gesessen und habe die SBs untereinander reden hören über ihre ""Kunden" und auch nach den ganzen Geschehnissen damals bei mir, wegen dem Ärztlichen Dienst und dem JC, wo mir hier im Forum geraten wurde, alle Unterlagen und den Gesundheitsfragebogen persönlich beim Ärztlichen Dienst abzugeben (wofür ich dann im Nachhinein 2x jeweils fast 2 Std (hin und rückfahrt) in kauf nehmen musste und die Dame vom Ärztlichen Dienst sich Verplappert hat, dass mein SB ihr gesagt hat das sie nichts von mir annehmen soll...usw....usw...usw...), weiß ich 1000% das dort alle unter einer Decke stecken. Auch das Sozialamt mit dem JC bzw. deren Angestellte.

Alles was in den letzten Jahren passiert ist, war nur um mich Fertig zu machen. Das ist eine Tatsache.



Nun gut. Einen Beistand darf man nicht mitbringen wegen Corona. Steht dick in den jeweiligen Einladungsschreiben.
Davon ab hatte ich eh nie jemanden der mit mir dort hin gehen wollte. Habe auch schon auf Rat dieses Forums hier ,mehrmals einen Beistand gesucht, aber ohne Erfolg.
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Gast34764

Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:03:42Wenn überhaupt, dann bekomme ich die Leistungen bewilligt ab dem 1.9.2021 da ich diesen Monat noch vom Sozialamt Leistungen bekommen habe, weil ich sonstv"mittellos" gewesen wäre.

Und die Termine sind doch im September?

Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:03:42Nun gut. Einen Beistand darf man nicht mitbringen wegen Corona. Steht dick in den jeweiligen Einladungsschreiben.

Soweit ich das hier in anderen Themen gelesen habe darf der Beistand nicht abgelehnt werden. Aber wenn du eh niemanden hast...  :scratch:

Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:03:42Alles was in den letzten Jahren passiert ist, war nur um mich Fertig zu machen. Das ist eine Tatsache.

Wenn du mit so einer Haltung da hin gehst (quasi Opferrolle) kann da nichts positives bei raus kommen. Ich kann es nachvollziehen dass man da frustriert ist, aber genau das kommt auch beim SB an. Anders, wenn man da mit Selbstbewusstsein hingeht und zeigt, dass man über seine Rechte und Pflichten Bescheid weiß. Und das tust du ja offensichtlich.

Steve-O

Zitat von: Gast34764 am 27. August 2021, 10:14:03
Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:03:42Wenn überhaupt, dann bekomme ich die Leistungen bewilligt ab dem 1.9.2021 da ich diesen Monat noch vom Sozialamt Leistungen bekommen habe, weil ich sonstv"mittellos" gewesen wäre.

Und die Termine sind doch im September?

Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:03:42Nun gut. Einen Beistand darf man nicht mitbringen wegen Corona. Steht dick in den jeweiligen Einladungsschreiben.

Soweit ich das hier in anderen Themen gelesen habe darf der Beistand nicht abgelehnt werden. Aber wenn du eh niemanden hast...  :scratch:

Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:03:42Alles was in den letzten Jahren passiert ist, war nur um mich Fertig zu machen. Das ist eine Tatsache.

Wenn du mit so einer Haltung da hin gehst (quasi Opferrolle) kann da nichts positives bei raus kommen. Ich kann es nachvollziehen dass man da frustriert ist, aber genau das kommt auch beim SB an. Anders, wenn man da mit Selbstbewusstsein hingeht und zeigt, dass man über seine Rechte und Pflichten Bescheid weiß. Und das tust du ja offensichtlich.


Wo kann ich das mit dem Beistand nachlesen? Also in den beiden Einladungsschreiben steht Klipp und klar, daß auf Grund der Corona Pandemie kein Beistand mitgeracht werden darf.

Ich zitiere:

Der Termin ist aufgrund der aktuellen Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz ohne eine Begleitperson/ mit max. einem Dolmetscher / Erziehungsberechtigten wahrzunehmen.


Ich habe nach allem was die ganzen Jahre Passiert ist, Angst davor das die beim JC wieder irgendwelche Dinge Aushecken bzw. mich weiter so schikanieren wie es zuletzt war. Und vor Geldsperrungen oder sonstigem habe ih so oder so immer Angst. Wie gesagt, die haben ja schon immer alles versucht bei mir. Und bis solche Dinge dann geregelt waren vergingen Monate. Ich habe Angst aus der Wohnung zu fliegen wenn ich die Miete nicht zahle usw.

Egal ob ich in manchen Dingen weiß das ich was nicht unterschreiben MUSS oder nicht. Die Angst ist da.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast34764

ZitatDas Erscheinen in einer Behörde mit einem Beistand ist ein unabdingbares Recht, welches auch nicht durch Corona eingeschränkt werden darf (§ 13 Abs. 4 SGB X). Sollte eine solche Maßgabe von Jobcentern erfolgen, ist die Aufforderung, nicht mit Beistand zu erscheinen, als Verwaltungsakt anzusehen gegen den Widerspruch eingelegt werden kann, welcher nach § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet: die Betreffenden können mit Beistand erscheinen, wird der Besuch dann von Seiten der Behörde abgebrochen, ist eine Sanktion rechtswidrig.  
Quelle

Fettnäpfchen

Steve-O

und wenn du mit Beistand bzw. der Beistand des Hauses verwiesen wird gehst du gleich mit oder zum Chef.

Frage doch mal bei Caritas und Co. nach ob diese eine Begleitperson haben, einen Betreuer wirst du ja nicht haben der könnte auch mit
und dann gibt es noch http://www.wirgehenmit.org/ falls das noch existiert oder einfach mal googeln ob in deiner Nähe jemand seine Hilfe anbietet.

Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 09:12:53
Desweiteren verlangt Sie (hat sie mir damals gesagt bei dem gespräch) das bei ihr NUR vor Ort die Eingliederungsvereinbarungen unterschrieben werden! Ohne Ausnahme!
Wenn nicht folgt eine Sanktion.
Als ich ihr dann sagte, dass ich dieses Handeln schon kenne und das meine Anwältin dem JC Klipp und klar mitgeteilt hat, dass ich das Recht habe so eine Eingliederungsvereinbarung zu Hause in ruhiger Umgebung zu studieren. Meinte Sie nur:

Das können Sie direkt aus Ihrem Kopf streichen, sowas gibt es bei uns nicht und bei mir so oder so nicht.
Wenn das der Fall ist nimmst du wenn möglich die EinV trotzdem mit, also am besten entgegennehmen und sofort in deine Mappe/Tasche und nicht mehr raus rücken. Dann sagst du das du ca drei Wochen zur Prüfung brauchst da du dazu erst noch einen Termin machen musst und das "nicht kurzfristiger machbar sein dürfte".
Kommt was unverschämtes richte der SB aus weitere Kommentare dazu bekommt sie von deiner RA. und wenn ein Beistand dabei ist sollte das eigentlich gar nicht vorkommen denn da werden solche SB gerne mal vorsichtiger ausser die Hybris ist ausgewachsen.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

blaumeise

Du kannst auch jeden x-beliebigen anderen ALG-II-Empfänger, den du gerade vor der Tür triffst, fragen, ob er mit zu deinem Termin reinkommt, daneben sitzt und zumindest so tut, als ob er aufmerksam zuhört. Wenn er auch noch mitschreibt, umso besser. Sagen muss er ja nichts.

Zitat von: Steve-O am 27. August 2021, 10:26:00Ich zitiere:

Der Termin ist aufgrund der aktuellen Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz ohne eine Begleitperson/ mit max. einem Dolmetscher / Erziehungsberechtigten wahrzunehmen.
Einen Beistand darfst du in jedem Fall mit hineinnehmen. Das SGB X ist durch Corona nicht außer Kraft gesetzt, auch wenn die JC in ihren Briefen es gern zweideutig formulieren.