"MUSS" man eine Mietsbescheinigung beim JC abgeben?

Begonnen von Steve-O, 22. August 2021, 10:35:57

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Steve-O

Guten Morgen,

Ich habe vorletzte Woche den "Vereinfachten Antag auf Hartz 4" ausgefüllt. Dazu habe ich eine Mitgliedsbescheinigung meiner Krankenkasse und das Schreiben aus dem hervorgeht, das mit das Sozialamt meine Leistungen eingestellt hat.

Es kamen nach 2 Tagen die Mitgliedsbescheinigung und das Schreiben der Leistungseinstellung des Sozialamtes zurück.

Dann einige Tage danach kam der Vereinfachte Antrag zurück und dazu die Aufforderung(n) folgendes noch einzureichen:

- Die vollständigen und lückenlosen Kontoauszüge der letzten 3 Monate von jedem bestehenden Konto.

- Ihrem Mitvertrag

- Die beigefügte "Mietbescheinigung" vollständig von Ihrem Vermieter ausgefüllt zurück.

- Die beigefügte Antragsbegründung vollständig zurück.

- Eine Kopie Ihres Personalausweises

- Eine Kopie Ihrer Bankkarte

- Die beigefügte Anlage EK vollständig ausgefüllt zurück.

- Bitte vervollständigen Sie den beigefügten vereinfachten Antrag (VA) an den gekennzeichneten Stellen und reichen diesen sodann wieder bei uns ein.

- Bitte füllen Sie die beigefügte Anlage VE aus und reichen diese sodann wieder bei uns ein.

Bitte reichen Sie diese bis zum 27.08.2021 ein.


Ich bin total überfordert mit diesen ganzen Unterlagen/Anlagen zu einer Beratungsstelle in meiner Nähe gegangen (weiß nicht ob ich diesen Verein hier beim Namen nennen darf?!)

Dort hat mir eine Dame dann geholfen alles auszufüllen.

JETZT KOMMT DAS PROBLEM WAS ICH HABE:

Allerdings konnte mir die Dame logischerweise nicht dabei helden die Mietbescheinigung auszufüllen. Diese müsste meine Vermieterin ausfüllen.
Diese war in der Türkei, also konnte ich diese nicht erreichen, was schon schlimm genug war...
Dann am Freitag kam sie heim und ich hab Sie angesprochen, dass Sie mir die Mietbescheinigung ausfüllen müsse fürs Jobcenter. Sie meinte dann, das Sie keine Lust dazu hätte das auszufüllen, das wäre letztes Jahr schon fürs Sozialamt eine Katastrophe für Sie gewesen und diese Mietbescheinigung (also die bom JC) sei ja auch wieder komplett anders als die vom Sozialamt.
Ausserdem müsste das JC die Mietbescheinigung ja noch aus dem Jahr 2013 haben als ich mit meiner Mitbewohnerin hier eingezogen sei.
Ich könnte wenn ich wollte diese Mietbescheinigung vom JC nehmen und alles von der Ausgefüllten Mietbescheinigung vom letzten Jahr  die Sie fürs Sozialamt ausgefüllt hatte, abschreiben bzw. damit die fürs JC ausfüllen und Sie würde dann nur Unterschreiben. (Ich hatte mir letztes Jahr die Ausgefüllte Mietbescheinigung fürs Sozialamt kopiert und abgespeichert.)
Ausserdem hätte Sie gehört, dass man dem JC garkeine Mietbescheinigung geben muss. Ich sollte mich mal richtig Informieren...

Ich habe dann gerade geschaut und wollte es selbst ausfüllen bzw abschreiben...aber da die vom JC viel mehr wissen wollen, sind dort viele sachen die ich garnicht ausfüllen kann.

Muss ich die Mietbescheinigung überhaupt abgeben? Ist das Pflicht? Zählt das zur Mitwirkungspflicht?

Also ichbhabe mal so ein wenig im Forum geschaut und in google. Ich verstehe das so, das, dass Jobcenter wirklich keine Mietbescheinigung verlangen darf. Oder irre ich mich da?!

Liebe Grüße.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Sheherazade

Zitat von: Steve-O am 22. August 2021, 10:35:57
Ich verstehe das so, das, dass Jobcenter wirklich keine Mietbescheinigung verlangen darf. Oder irre ich mich da?!

Doch, darf das Jobcenter, gerade bei älteren Mietverträgen.

ZitatIch könnte wenn ich wollte diese Mietbescheinigung vom JC nehmen und alles von der Ausgefüllten Mietbescheinigung vom letzten Jahr  die Sie fürs Sozialamt ausgefüllt hatte, abschreiben bzw. damit die fürs JC ausfüllen und Sie würde dann nur Unterschreiben.

Dann mach das doch so, wenn sich die Zahlen nicht geändert haben und gut ist es.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Steve-O

Zitat von: Sheherazade am 22. August 2021, 10:45:28
Zitat von: Steve-O am 22. August 2021, 10:35:57
Ich verstehe das so, das, dass Jobcenter wirklich keine Mietbescheinigung verlangen darf. Oder irre ich mich da?!

Doch, darf das Jobcenter, gerade bei älteren Mietverträgen.

ZitatIch könnte wenn ich wollte diese Mietbescheinigung vom JC nehmen und alles von der Ausgefüllten Mietbescheinigung vom letzten Jahr  die Sie fürs Sozialamt ausgefüllt hatte, abschreiben bzw. damit die fürs JC ausfüllen und Sie würde dann nur Unterschreiben.

Dann mach das doch so, wenn sich die Zahlen nicht geändert haben und gut ist es.


Wie ich schon schrieb, ich kann ja garnicht alles ausfüllen, weil die vom JC viel  mehr wissen wollen in dessen Mietbescheinigung als die vom Sozialamt.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Sheherazade

Dann eben so viel wie möglich plus dem, was du selbst weißt - auch Vermieter können nicht immer alles ausfüllen. Hauptsache, die Zahlen stimmen überein mit deiner derzeitigen tatsächlichen Miete.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Steve-O

Und warum steht z.B. hier, das man nicht dazu Verpflichtet ist, eine Mietbescheinigung beim JC einzureichen?

https://openright.de/hartz4check/mietbescheinigung-jobcenter/

,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Sheherazade

Normalerweise gilt: Entweder Mietvertrag ODER Mietbescheinigung. Bei älteren Mietverträgen dann nur die Mietbescheinigung, da sich in der Zwischenzeit einige Angaben geändert haben können.

Deine Entscheidung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Steve-O

Zitat von: Sheherazade am 22. August 2021, 11:15:51
Normalerweise gilt: Entweder Mietvertrag ODER Mietbescheinigung. Bei älteren Mietverträgen dann nur die Mietbescheinigung, da sich in der Zwischenzeit einige Angaben geändert haben können.

Deine Entscheidung.

Stimmt, dass macht schon Sinn.

Aber angenommen meine Vermieterin hätte gesagt: Nö, ich fülle die nicht aus!

Was hätte ich dann tun sollen?

Das hat Sie Quasi getan, ich habe dann halt mehrmals gesagt das Ich dann keine Meite zahlen kann falls Sie die Mietbescheinigung nicht ausfüllt. Daraufhin meinte Sie das dann das ich das abschreiben sollte von letzten Jahr fürs Sozialamt und sie würde es unterschreiben.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast34764

Zitat von: Steve-O am 22. August 2021, 11:22:08Was hätte ich dann tun sollen?

Dann teilst du dem Amt das so mit, damit sind deine Grenzen der Mitwirkung erreicht. Dann muss das JC genau aufzählen was noch an relevanten Daten fehlt und andere Unterlagen dazu anfordern (z.B. die letzte Abrechnung der BK).

blaumeise

Zitat von: Steve-O am 22. August 2021, 10:35:57Dann am Freitag kam sie heim und ich hab Sie angesprochen, dass Sie mir die Mietbescheinigung ausfüllen müsse fürs Jobcenter. Sie meinte dann, das Sie keine Lust dazu hätte das auszufüllen, das wäre letztes Jahr schon fürs Sozialamt eine Katastrophe für Sie gewesen und diese Mietbescheinigung (also die bom JC) sei ja auch wieder komplett anders als die vom Sozialamt.
Es ist ihr gutes Recht, das Ausfüllen einer Mietbescheinigung zu verweigern. Das JC kann keinen Vermieter dazu verpflichten, dieses Formular auszufüllen. Die Grenzen deiner Mitwirkung sind damit erreicht, siehe @Fylou.

Falls dem JC Daten fehlen, die nicht aus dem Mietvertrag hervorgehen - z. B. die aktuellen Nebenkosten -, dann reichts du die letzte Neben- und Heizkostenabrechnung mit ein. Dazu das letzte Mieterhöhungsschreiben. Damit sollte es gut sein. Ansonsten soll das JC dir schriftlich mitteilen, welche Daten konkret es noch benötigt, um deinen Leistungsanspruch zu prüfen und zu berechnen.

Steve-O

Zitat von: blaumeise am 22. August 2021, 11:56:56
Zitat von: Steve-O am 22. August 2021, 10:35:57Dann am Freitag kam sie heim und ich hab Sie angesprochen, dass Sie mir die Mietbescheinigung ausfüllen müsse fürs Jobcenter. Sie meinte dann, das Sie keine Lust dazu hätte das auszufüllen, das wäre letztes Jahr schon fürs Sozialamt eine Katastrophe für Sie gewesen und diese Mietbescheinigung (also die bom JC) sei ja auch wieder komplett anders als die vom Sozialamt.
Es ist ihr gutes Recht, das Ausfüllen einer Mietbescheinigung zu verweigern. Das JC kann keinen Vermieter dazu verpflichten, dieses Formular auszufüllen. Die Grenzen deiner Mitwirkung sind damit erreicht, siehe @Fylou.

Falls dem JC Daten fehlen, die nicht aus dem Mietvertrag hervorgehen - z. B. die aktuellen Nebenkosten -, dann reichts du die letzte Neben- und Heizkostenabrechnung mit ein. Dazu das letzte Mieterhöhungsschreiben. Damit sollte es gut sein. Ansonsten soll das JC dir schriftlich mitteilen, welche Daten konkret es noch benötigt, um deinen Leistungsanspruch zu prüfen und zu berechnen.

Die Nebenkosten sind immernoch die gleichen. Die Vermieterin hat weder Miete noch Nebenkosten erhöht. Ein Selbsterstelltes Schreiben, hatte ich auch beigefügt als ich den Antrag abgegeben hatte in dem steht, das im gesamten Haus nur EINE Wasseruhr ist und keine Geräte an den Heizungen zum ablesen angebracht sind. Somit ist es nicht möglich für die Vermieterin eine Heiz und Nebenkosten Abrechnung zu erstellen. Bisher war mit dem Betrag von XXX€ immer alles beglichen.

So habe ich dem JC das schon immer mitgeteilt, und dann war es auch immer ok. Das JC will ja auch keine Heiz und Nebenkostenabrechnug mehr haben. (Das selbst erstellte Schreiben was ich gerade erwähnte, haben die auch nicht zurück geschickt) Wie gesagt, mit dem selbsterstellten Schreiben war immer alles ok.

,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast34764

Zitat von: Steve-O am 23. August 2021, 08:43:17. Bisher war mit dem Betrag von XXX€ immer alles beglichen.

Zahlst du eine Pauschale? Wie viele Wohnungen hat das Haus? Bis auf wenige Ausnahmen MUSS deine VM eine Abrechnung erstellen wenn du Vorauszahlungen leistest; bei Pauschalen nicht.

Am Besten machst du es wie deine VM meinte: du füllst aus was geht, den Rest ergänzt sie und wenn dann noch was fehlt soll das Jc sagen was und warum das wichtig wäre.

Steve-O

Zitat von: Gast34764 am 23. August 2021, 09:53:48
Zitat von: Steve-O am 23. August 2021, 08:43:17. Bisher war mit dem Betrag von XXX€ immer alles beglichen.

Zahlst du eine Pauschale? Wie viele Wohnungen hat das Haus? Bis auf wenige Ausnahmen MUSS deine VM eine Abrechnung erstellen wenn du Vorauszahlungen leistest; bei Pauschalen nicht.

Am Besten machst du es wie deine VM meinte: du füllst aus was geht, den Rest ergänzt sie und wenn dann noch was fehlt soll das Jc sagen was und warum das wichtig wäre.

Also ich bezahle monatlich 150€ Miete UND 75€ Für Heiz und Nebenkosten. Also 225€ und alles war bisher immer damit beglichen und es gab nie Probleme. Ob das eine Pauschale ist, weiß ich nicht. Jedenfalls habe ich das wie oben beschrieben immer auf einen separaten Zettel geschrieben und das hat dem jc dann immer gereicht (nur 1 wasseruhr im haus, keine Lesegeräte an den Heizungen etc.)


Sie will ja garnichts ausfüllen oder ergänzen...Ihre Worte waren: NÖ, ICH HAB KEINEN BOCK DAS AUSZUFÜLLEN!
Und erst als ich sagte das ich ihr dann im schlimmsten Fall keine Miete und zahlen kann meinte sie nur, das ich das von der Mietbescheinigung vom letzten Jahr, die SIE ausgefüllt hatte für das Sozialamt als ICH dort hin musste, auf die Mietbescheinigung vom JC übertragen soll. Das würde sie dann NUR Unterschreiben.

Ich kann aber garnicht alles übertragen und sehr sehr vieles weiß ich garnicht...bei manchen sachen frage ich mich auch warum das JC entsprechende sache überhaupt wissen will...

z.B. wann das Haus erbaut wurde und wieviel die Gesamtlänge des Hauses beträgt. 
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Sheherazade

Zitat von: Steve-O am 23. August 2021, 10:11:11
Also ich bezahle monatlich 150€ Miete UND 75€ Für Heiz und Nebenkosten. Also 225€ und alles war bisher immer damit beglichen und es gab nie Probleme. Ob das eine Pauschale ist, weiß ich nicht. Jedenfalls habe ich das wie oben beschrieben immer auf einen separaten Zettel geschrieben und das hat dem jc dann immer gereicht (nur 1 wasseruhr im haus, keine Lesegeräte an den Heizungen etc.)

Hast du keinen Mietvertrag?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Steve-O

Zitat von: Sheherazade am 23. August 2021, 10:13:56
Zitat von: Steve-O am 23. August 2021, 10:11:11
Also ich bezahle monatlich 150€ Miete UND 75€ Für Heiz und Nebenkosten. Also 225€ und alles war bisher immer damit beglichen und es gab nie Probleme. Ob das eine Pauschale ist, weiß ich nicht. Jedenfalls habe ich das wie oben beschrieben immer auf einen separaten Zettel geschrieben und das hat dem jc dann immer gereicht (nur 1 wasseruhr im haus, keine Lesegeräte an den Heizungen etc.)

Hast du keinen Mietvertrag?

Doch, klar habe ich den.

,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Sheherazade

Dann verstehe ich nicht, wieso du noch nicht mal weißt, ob du eine Pauschalmiete hast oder nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"