"MUSS" man eine Mietsbescheinigung beim JC abgeben?

Begonnen von Steve-O, 22. August 2021, 10:35:57

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Steve-O

Hallo liebe Mitglieder,

ich wollte nochmal um eure hilfe bitten.
Ich habe am Freitag morgen mit 2 SBs in einem Raum gesessen. mit meiner alten SB und meinem Zukünftigen neuen SB ( die nächsten Gespräche werden aber erstmal noch mit EIDEN SBs stattfinden...ist das Rechtens?

Naja jedenfalls habe ich es hinbekommen die Eingliederungsvereinbahrung zu bekommen, diese wollen die mitte der Woche wieder haben. Ich wollte die aber hier gern erst überprüfen lassen.

Ich habe damals von Oldhoefi hier aus dem forum hilfe bekommen, sie hat ein schreiben damals aufgesetzt, damit die vom JC meine Handynummer...email...und meine daten aus ihrem bewerberpool löschen.

So wie ich das verstehe wollen die mich wieder in diesen Bewerbungspool setzen so das wieder sämtliche Firmen meine Adresse usw. haben. Muss man dies mitlerweile zulassen? ( Falls ich damals etwas falsch verstanden habe, steinigt mich bitte nicht)

Weil ich bin immer noch nicht gesund, bin seit 2012 erkrankt, war ja schon jetzt 3 mal bei deren ÄD und jetzt halt nach dem letzten mal dann in der Erwerbsminderungsrente. Ich bin also nicht Gesund und soll jetzt wieder den Gesundheistfragebogen für den ÄD ausfüllen und deren Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben (werde definitiv wie immer die aus diesem forum nehmen!) und jetzt zu einem nächten Problem:

Der neue SB meinte zu mir, ich hätte bis zum 17.9. zeit um alles auszufüllen uns zu besorgen an unterlagen etc. (das steht auch so in der EGV drin also das ich bis zum 17.9. zait habe!)

Ich war aber so Aufgeregt und habe dann den fehler gemacht und gesagt, dass ich das bis mitte nächster Woche also mittwoch/Donnerstag alles fertig hätte und abgeben würde.
Mir ist das erst nach dem Gespräch klar geworden das dies dumm war. Jetzt soll ich jedenfalls alles mitte dieser woche abgeben, also die EGV und den Gesundheitsfragebogen muss ich mit der Post per Einschreiben an den ÄD senden, weil der ÄD zu hat, also keine Kunden einlass haben dort wegen Corona. Meine beiden SBs meinten, ich müsste dann aber den Gesundheitsfragebogen auch echt am mittwoch lossenden, weil sie würden sich jetzt darauf verlassen, da Sie dann rücksprache mit dem ÄD halten würden um das Quasi zu genehmigen.

Ich würde aber gern dann doch meine Zeit bis zum 17.9. in Anspruch nehmen. Allein schon weil ich ja unterlagen von meine Ärzten holen muss usw.

Habt ihr vielleicht einen Rat was ich tun kann/könnte?!

Liebe grüße.

Die EGV ist im anhang!


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Sheherazade

Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 10:09:03
Weil ich bin immer noch nicht gesund, bin seit 2012 erkrankt, war ja schon jetzt 3 mal bei deren ÄD und jetzt halt nach dem letzten mal dann in der Erwerbsminderungsrente.

Wenn du in Erwerbsminderungsrente bist, wieso wollen die das alles von dir haben?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Steve-O

Zitat von: Sheherazade am 07. September 2021, 11:15:55
Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 10:09:03
Weil ich bin immer noch nicht gesund, bin seit 2012 erkrankt, war ja schon jetzt 3 mal bei deren ÄD und jetzt halt nach dem letzten mal dann in der Erwerbsminderungsrente.

Wenn du in Erwerbsminderungsrente bist, wieso wollen die das alles von dir haben?

Mir wurden doch die Leistungen vom Sozialamt gestrichen, und sollte mich beim jc melden, darum geht das ja hier alles.
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"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Sheherazade

Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 11:35:38
Mir wurden doch die Leistungen vom Sozialamt gestrichen, und sollte mich beim jc melden, darum geht das ja hier alles.

Hier im Thread geht es um Mietbescheinigungen und Termine, aber ich habe es schon gefunden, hier ist einer der älteren Threads mit deinem Problem der unbescheinigten Erwerbsminderung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Steve-O

Zitat von: Sheherazade am 07. September 2021, 11:48:27
Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 11:35:38
Mir wurden doch die Leistungen vom Sozialamt gestrichen, und sollte mich beim jc melden, darum geht das ja hier alles.

Hier im Thread geht es um Mietbescheinigungen und Termine, aber ich habe es schon gefunden, hier ist einer der älteren Threads mit deinem Problem der unbescheinigten Erwerbsminderung.


Sorry.
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"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Steve-O

Kann vielleicht dennoch jemand helfen oder hat Ratschläge?
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Gast50147

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung

Das Bundessozialgericht hatte nämlich schon vor Jahren entschieden (Az: B 14 AS 65/11), dass es keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt. Wir empfehlen daher, diese zu verweigern. Falls das Jobcenter sanktioniert, ist hier Widerspruch und eventuell Klage einzureichen. Die Erfolgsaussichten sind aufgrund des Urteils des BSG sehr hoch. Wir empfehlen aber auch im ersten Schritt, dem Jobcenter mit

Sheherazade

Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 10:09:03
Der neue SB meinte zu mir, ich hätte bis zum 17.9. zeit um alles auszufüllen uns zu besorgen an unterlagen etc. (das steht auch so in der EGV drin also das ich bis zum 17.9. zait habe!)

Wenn die Frist zur Abgabe bis 17.09. ist und das so auch in der EGV drin steht, dann ist das auch so, unabhängig davon, was du da beim Termin gesagt hast.
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Steve-O

Zitat von: Sheherazade am 07. September 2021, 13:52:18
Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 10:09:03
Der neue SB meinte zu mir, ich hätte bis zum 17.9. zeit um alles auszufüllen uns zu besorgen an unterlagen etc. (das steht auch so in der EGV drin also das ich bis zum 17.9. zait habe!)

Wenn die Frist zur Abgabe bis 17.09. ist und das so auch in der EGV drin steht, dann ist das auch so, unabhängig davon, was du da beim Termin gesagt hast.


Ich mache mir wegen diesem Punkt sorgen:

Meine beiden SBs meinten, ich müsste dann aber den Gesundheitsfragebogen auch echt am mittwoch lossenden, weil sie würden sich jetzt darauf verlassen, da Sie dann rücksprache mit dem ÄD halten würden um das Quasi zu genehmigen.

Weil die SBs meinten, wenn ich das nicht machen würde, dann gäbe es Probleme. Allerdings weiß ich nicht WELCHE Probleme :weisnich: ob damit ne Sanktion wegen nicht mitwirken oder was auch immer gemeint ist weiß ich nicht.


Kann sich einer die EGV anschauen? Ist die OK oder ist da was dran auszusetzen?

Liebe Grüße
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"Beide Zitate von Erich von Däniken"

blaumeise

Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 16:55:14Meine beiden SBs meinten, ich müsste dann aber den Gesundheitsfragebogen auch echt am mittwoch lossenden, weil sie würden sich jetzt darauf verlassen, da Sie dann rücksprache mit dem ÄD halten würden um das Quasi zu genehmigen.
Ruf doch einfach morgen an bei deiner SB und sag, dass du es zeitlich doch nicht schaffst, aber zum ursprünglichen Datum (17.09.) die notwendigen Unterlagen einreichen wirst. Falls du dir sicher bist, dass du es bis zu dem Datum schaffst.

Bis jetzt hast du die EinV noch nicht mal unterschrieben, also bist du bis jetzt nicht mal verpflichtet, das Datum 17.09. einzuhalten.

Steve-O

Zitat von: blaumeise am 07. September 2021, 19:16:24
Zitat von: Steve-O am 07. September 2021, 16:55:14Meine beiden SBs meinten, ich müsste dann aber den Gesundheitsfragebogen auch echt am mittwoch lossenden, weil sie würden sich jetzt darauf verlassen, da Sie dann rücksprache mit dem ÄD halten würden um das Quasi zu genehmigen.
Ruf doch einfach morgen an bei deiner SB und sag, dass du es zeitlich doch nicht schaffst, aber zum ursprünglichen Datum (17.09.) die notwendigen Unterlagen einreichen wirst. Falls du dir sicher bist, dass du es bis zu dem Datum schaffst.

Bis jetzt hast du die EinV noch nicht mal unterschrieben, also bist du bis jetzt nicht mal verpflichtet, das Datum 17.09. einzuhalten.

Und was ist, wenn ich die SB oder meinen neuen SB nicht ans Telefon bekomme? Reicht das dann der Person zu sagen die am Hörer ist?

Ich wollte erstmal wissen ob die EinV so ok ist, deshalb hab ich sie hier hochgeladen. Weil (eine wissen das hier im Forum) in vergangenen Zeiten waren die EinV ja immer völlig daneben. Zum Glück hatte ich die hier immer prüfen lassen.

Hoffe da schaut noch jemand ganz genau drüber.

Also ich habe jetzt Angst das die beiden SBs mir irgendwie ne Sanktion oder sonstiges reinwürgen. Weil die extra den ÄD bescheidgeben wollten weil ich gesagt hatte das ich den Gesundheitsfragebogen etc. Mitte dieser Woche fertig hätte usw.
Wie ich schon schrieb, ansonsten gäbe es Probleme, klang wie eine Drohung.

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