Geldeingang von eigenem Aktiendepot gleich Einkommen?

Begonnen von HansD, 28. August 2021, 10:39:45

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HansD

Hallo,

wenn ich ALGII beziehe und Geld von meinen Aktiendepot auf mein Bankkonto überweise, gilt dies dann als Einkommen? Natürlich wenn alle Vermögen im Vorfeld angegeben wurden und ich insgesamt unter dem Vermögensfreibetrag liege. Die Summe der Ersparnisse würde sich ja nicht ändern, das Geld geht ja nur von einem Konto aufs andere.

crazy

Nein, nur die Zinsen werden ggf angerechnet. Umverteilung von Vermögen ändert ja nichts

HansD

Was bedeutet denn Zinsen in dem Fall genau? Wenn mein Depot während des Bezugszeitraums an Wert gewinnt? Das wäre ja quasi immer der Fall. Das kann doch eigentlich kaum sein... oder hab ich das falsch verstanden?

Sheherazade

Zitat von: HansD am 28. August 2021, 10:44:33
Was bedeutet denn Zinsen in dem Fall genau?

Bei Aktien bzw. Anteilen nennt man das Dividenden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast50787

Dividenden sind anrechenbares Einkommen und müssen dem JC gemeldet werden

HansD

Aber Dividenden zählen doch nur als Einkommen, wenn sie ausgezahlt werden. Das ist ja bei vielen Unternehmen nicht der Fall. Trotzdem kann ja aber der Kurs steigen.

Also als Beispiel: Der Bezugszeitraum beginnt am 01.09.2021 und geht 6 Monate. Zu dem Zeitpunkt habe ich Aktien eines Unternehmens im Wert von 1000€. Zwei Monate später haben die Anteile einen Wert von 1100€. Ich verkaufe Anteile im Wert von 500€ und überweise das Geld auf mein Bankkonto. Werden in dem Fall Zinsen, bzw der Kursgewinn angerechnet?

onehitwonder

Zitat von: HansD am 28. August 2021, 11:21:23
Aber Dividenden zählen doch nur als Einkommen, wenn sie ausgezahlt werden. Das ist ja bei vielen Unternehmen nicht der Fall. Trotzdem kann ja aber der Kurs steigen.

Also als Beispiel: Der Bezugszeitraum beginnt am 01.09.2021 und geht 6 Monate. Zu dem Zeitpunkt habe ich Aktien eines Unternehmens im Wert von 1000€. Zwei Monate später haben die Anteile einen Wert von 1100€. Ich verkaufe Anteile im Wert von 500€ und überweise das Geld auf mein Bankkonto. Werden in dem Fall Zinsen, bzw der Kursgewinn angerechnet?
Der anteilige Kursgewinn, den Du in den verkauften Anteilen auf Dein Bankkonto überwiesen hast, ist ein Kapitalertrag und damit meldepflichtig und anrechenbar.

HansD

Ok, danke für die schnellen Antworten!

Aber noch mal zur Sicherheit: Nur beim Verkauf von Aktien wird der Kursgewinn als Einkommen angerechnet. Also wenn ich im Bezugszeitraum nichts verkaufe, wird auch nichts angerechnet. Oder anders formuliert: Das JC kann nicht nach den 6 Monaten Bezugszeitraum sagen, mein Depot hat während des Zeitraums 1000€ Gewinn gemacht und das muss zurückgezahlt werden.

Gast50147

Zitat von: HansD am 28. August 2021, 11:39:02Nur beim Verkauf von Aktien wird der Kursgewinn als Einkommen angerechnet.
Richtig. Nur wenn sie zugeflossen sind. Bei Gutschrift ist es nur Buchgeld welches die Anlage erhöht.

Fettnäpfchen

Zitat von: Gast50147 am 28. August 2021, 12:38:41Richtig. Nur wenn sie zugeflossen sind. Bei Gutschrift ist es nur Buchgeld welches die Anlage erhöht.
und wenn das JC aufpasst und eine Abfrage bei Dir macht und dann das Schonvermögen überschritten ist wird die Leistung eingestellt.

MfG FN
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Gast50147

Zitat von: onehitwonder am 28. August 2021, 11:26:56Der anteilige Kursgewinn, den Du in den verkauften Anteilen auf Dein Bankkonto überwiesen hast, ist ein Kapitalertrag und damit meldepflichtig und anrechenbar.
Nein! Der Kursgewinn ist Buchgeld durch Wertsteigerung. Dein Vermögen ist dadurch gewachsen.
Der anrechenbare Gewinn ist die Dividende die am Jahresende gutgeschrieben oder ausbezahlt wird. Bei Gutschrift erhöht sie erneut dein Vermögen, bei Auszahlung, also Zufluss = wenn du darüber verfügen kannst, ist es anrechenbar.

Davon zu unterscheiden ist die Rendite des Depots bei einen Komplettverkauf.

onehitwonder

Zitat von: Gast50147 am 28. August 2021, 18:05:12
Zitat von: onehitwonder am 28. August 2021, 11:26:56Der anteilige Kursgewinn, den Du in den verkauften Anteilen auf Dein Bankkonto überwiesen hast, ist ein Kapitalertrag und damit meldepflichtig und anrechenbar.
Nein! Der Kursgewinn ist Buchgeld durch Wertsteigerung. Dein Vermögen ist dadurch gewachsen.
Der anrechenbare Gewinn ist die Dividende die am Jahresende gutgeschrieben oder ausbezahlt wird. Bei Gutschrift erhöht sie erneut dein Vermögen, bei Auszahlung, also Zufluss = wenn du darüber verfügen kannst, ist es anrechenbar.

Davon zu unterscheiden ist die Rendite des Depots bei einen Komplettverkauf.
Der Kursgewinn wurde hier auf das Bankkonto überwiesen und ist m. E. eine Einnahme aus Kapitalvermögen, die anzurechnen sind, wenn sie 100 Euro im Jahr übersteigen.

Siehe auch Sozialgeld-Verordnung / § 1:
1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
...
3. Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie 100 Euro kalenderjährlich nicht übersteigen,

HansD

Es wurde in dem Beispiel nicht der Kursgewinn (das wären ja nur 100€) auf mein Bankkonto überwiesen, sondern insgesamt 500€.

Also so wie ich das jetzt verstanden habe, wird nur der Kursgewinn (in dem Beispiel waren es 10%) angerechnet, also 50€. Sehe ich das richtig?
Aber wird nur der Kursgewinn in dem Bezugszeitraum angerechnet, oder auch der in der Zeit davor?
Um bei dem Beispiel zu bleiben: Sagen wir ich hätte letztes Jahr 500€ investiert. Bis zum Bezugszeitraum hat der Wert sich auf 1000€ verdoppelt und im Bezugszeitraum, bis zu dem Tag an dem ich von den dann insgesamt 1100€ 500€ auf mein Bankkonto überweise, noch mal 10%.

Welcher Betrag wird dann genau angerechnet? 10% von 500€ oder der gesamte Kursgewinn? Das wären dann ja die kompletten 500€, da der Kursgewinn insgesamt ja 600€ beträgt.

Gast50147

#13
Also ich bin kein Bankfachmann. Aber Kursgewinne sind Buchgeld und nichts weiter.
Ist das Depot 1000 € wert und die Aktien steigen um 500 € hast du ein Vermögen von 1.500 €.
Überweist du jetzt 500 € auf dein Girokonto müsste das eine Umschichtung deines vorhandenen Vermögens ohne Auswirkungen sein.

Ebenso erhöht sich dein Buchgeld-Vermögen wenn am Jahresende die Dividende gutgeschrieben wird.
Wird die Dividende aber ausbezahlt ist es dir zugeflossenes Geld (du hast ja dann Verfügungsmacht darüber) und damit anrechenbar.
Nachdem mir der genaue Vertragstext nicht bekannt ist erfolgt mein Beitrag unter Vorbehalt genauer Prüfung

HansD

Nun bin ich endgültig verwirrt...

Wenn ich Aktien verkaufe und den Betrag auf mein Girokonto überweise, wird der Gewinn doch registriert und die Kapitalertragssteuer ja auch automatisch abgezogen. Also es handelt sich ja nicht um eine einfache Umschichtung von Vermögen, sondern es sind Gewinne realisiert worden. Da fürs Finanzamt der komplette Gewinn seit Erwerb der Aktie zählt, vermutlich ich, dass das JC das leider auch so sieht. In meinem Beispiel würden dann also die kompletten 500€ angerechnet.

Sicher bin ich mir nicht und hoffe sogar, dass ich falsch liege.