Bedarfsgemeinschaft auf Probe, Leistungen gekürzt!

Begonnen von Sarah B, 30. August 2021, 15:26:45

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Sarah B

Hallo liebe Fories,

im letzten Thread habe ich es ja bereits beschrieben, dass mein Freund und ich eine BG auf Probe beantragt haben und dies eigtl. auch akzeptiert wurde.

Jetzt hat mir das SA aber meine Leistungen doch angepasst, obwohl das in dem Fall doch gar nicht so sein sollte, oder? Ich soll, anstatt 830€ nur noch knapp 600€ Bedarf haben?

Meine Rente beläuft sich auf 517€. Darauf soll ich jetzt 86,75€ zusätzlich bekommen. Mein Mietanteil liegt bei knapp 200€...

Wir haben das Probejahr angeleiert, weil mich das Jobcenter so eingestuft hat und man mir sagte, dass man mir nichts abziehen würde...

Vielleicht blickt da ja jemand durch und kann mir auch einen Tipp geben, wie ich jetzt beim SA argumentieren soll...  :help:

Lg,
Sarah

Gast34764

Was steht denn in der Bewilligung dazu?  Habt ihr etwas ausgefüllt zwecks VuE?

Deadpool


Fettnäpfchen

Sarah B

und wenn es dazu schriftliches gibt, oder einen Beistand der das bezeugen könnte
Zitat von: Sarah B am 30. August 2021, 15:26:45dass mein Freund und ich eine BG auf Probe beantragt haben und dies eigtl. auch akzeptiert wurde.
ebenso hier einstellen oder den Inhalt des Gesprächs, nur wenn ein Beistand dabei war, schildern.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Sarah B am 30. August 2021, 15:26:45
Wir haben das Probejahr angeleiert, weil mich das Jobcenter so eingestuft hat und man mir sagte, dass man mir nichts abziehen würde...

Nachfragen zum Verständnis: Du beziehst Leistungen vom Sozialamt, dein Freund vom Jobcenter? Bei deinem Freund wurde der volle Regelsatz bewilligt, bei dir nur der Partnerregelsatz?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

mhh, dein Bedarf ist 446 plus ca 200= 646 Euro. Abzüglich deiner Rente...

Wie kommst Du auf 830?

Sarah B

Zitat der Sachbearbeiterin beim SA:
"Da wir gestern Eingabeschluss für den Monat September hatten, werden Sie den neuen Bescheid erst zum 01.10.21 erhalten."
Find ich auch schonmal echt top!
Naja, das war seit Bekanntgabe des Zuzugs ein reinster HickHack. Da mein Freund beim Jobcenter ist, wollte man mich beim SA loswerden und ich sollte einen Antrag beim JC stellen. Da ich noch 3 Monate Zeit hatte, habe ich mir da etwas Zeit gelassen, da ich noch auf Dokumente warten wollte. Die SB beim SA hat in der Zwischenzeit dem Jobcenter schonmal Meldung gemacht, weil sie verhindern wollte, dass ich ohne Geld da stehe, was ja an sich eine nette Geste war...

Ende des Monats bekam mein Freund plötzlich keine Zahlung.
Prompt hatte er Post im Briefkasten. Im Umschlag ein Formular VuE und - und jetzt kommt's - auch einen Bescheid für MICH! Nicht nur, dass das gegen das Briefgeheimnis verstoßen würde, nein, ich sollte doch vor einer Woche schon einen Antrag gestellt haben  :wand:
Wir haben natürlich beide eine saftige Nachricht an's JC geschickt...
Ich habe jedenfalls dann, nachdem ich noch Stress mit dem Online-formular hatte, einen Antrag beim Jobcenter eingereicht. Und es kam.... Nichts!

Vor 2 Tagen, knapp vor Toreschluss, rief ich dann mal bei JC an. Die Dame, sehr nett, versuchte sich ständig daran zu erinnern, mit wem sie denn darüber gesprochen hätte. Mein Name käme ihr so bekannt vor  :lachen:
Sie teilte mir mit, dass das JC davon ausgehe, wir würden eine BG auf Probe darstellen, da wir ja jetzt erst zusammenziehen und noch kein Jahr zusammen wohnen. Deshalb wäre ich wieder SGB XII...
Ich also beim SA angerufen: "Nä, wir haben keine Bestätigung vom JC bekommen. Also da Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen, ist das JC zuständig." und wimmelte mich ab mit den Worten " Sie haben ja jetzt beim JC angerufen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass das geklärt wird." :schock:

Die Dame beim JC, bei der ich noch einmal anrief, erklärte mir das mit der Probe-BG und ich solle mich darauf berufen. Sie versicherte mir, dass mir nichts abgezogen wird.
Gesagt, getan und mir wurden 86,75€ überwiesen. Etwa 3-4 mal so wenig wie vorher. Und nachdem ich da nachgefragt habe kam noch f:

"Entsprechend der Anlage zu § 28 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird neben dem Regelbedarf der Stufe 2 in Höhe von 401,00 € Ihr Mietanteil in Höhe von 199,90 € (399,80 € / 2 Personen) bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt. Es ergibt sich ein Gesamtbedarf von 600,90 €."

Ich hab jetzt gelesen, dass es im SGB XII gar keine BG gibt, sondern Hausgemeinschaften. Die werden ganz anders behandelt als im SGB II. Das kann doch nicht deren ernst sein, oder?

Sorry für den langen Text. Musste mich vielleicht mal etwas ausheulen    :heul:
Bin mal gespannt, was mein Freund jetzt für einen Betrag bekommt...

crazy

Vermutlich exakt genau so viel.
Geld sollte morgen auf dem Konto sein.

Sarah B

Naja, aber er sollte ja lt. SGB II Anspruch auf den vollen Satz haben, oder nicht?

Ach, und die 830€ sind noch von meiner alten Wohnung, da hab ich natürlich mehr bezahlt...

crazy

Dazu müsst ihr jetzt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und der Vermutung einer VuE widersprechen

Sarah B

Er hat Geld bekommen und zwar den kompletten Satz, abzüglich meines Mietanteils...

Fettnäpfchen

Sarah B

Ich bin da raus im Rechtskreis SGB 12 bin ich nicht bewandert,
dann noch das hin und her mit dem JC und dem SA.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sarah B

Ich sag dir, dieser Vorgang hat mich einige Nerven gekostet!

Ich hab jetzt nochmal meine SB angeschrieben.

Ich vermute aber mal, dass diese Sache mit den Bedarfs- (SGB II) und Haushaltsgemeinschaften (SGB XII) tatsächlich 2 paar unterschiedliche Schuhe sind.
Da frage ich mich allerdings, ob die uns verarschen wollen. Aus welchem Grund wird ein Hartz IV Empfänger anders gehandhabt, als ein Sozialhilfeempfänger?

Das ist aber vielleicht eher eine Diskussion für einen eigenen Thread...

blaumeise

Zitat von: Sarah B am 30. August 2021, 16:12:29Sie teilte mir mit, dass das JC davon ausgehe, wir würden eine BG auf Probe darstellen, da wir ja jetzt erst zusammenziehen und noch kein Jahr zusammen wohnen. Deshalb wäre ich wieder SGB XII...
Jahr auf Probe bzw. Wohngemeinschaft ist richtig. Was das allerdings damit zu tun hat, dass du deshalb "wieder SGB XII" wärst, ist mir schleierhaft. Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun.

Ich würde Widerspruch einlegen, da dir der Partner-Regelsatz berechnet wird, nicht der für Alleinstehende. Hier findest du Infos: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB II  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=30.0


Gast34764

Zitat von: Sarah B am 30. August 2021, 17:52:21Da frage ich mich allerdings, ob die uns verarschen wollen. Aus welchem Grund wird ein Hartz IV Empfänger anders gehandhabt, als ein Sozialhilfeempfänger?


Du kannst auch versuchen einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu bekommen, dann kannst du die Frage mal einem Anwalt stellen. SGB XII ist wirklich ein Thema für sich. Anders als das SGB II kennt es keine Bedarfsgemeinschaft sondern nur den gemeinsamen Haushalt...und da wirtschaftet man aus einem Pott.

Die Frage ist: wirtschaftet ihr zusammen oder zahlt jeder seins?

Übrigens gibt es auch im SGB II kein "Jahr auf Probe". Das ist leider ein Irrglaube...es ist nur so, dass das JC euch im ersten Jahr eine BG beweisen müsste. Nach einem Jahr liegt die Beweislast bei euch.