ALG1 nach Arbeitsaufnahme und Kündigung (Krankheit)

Begonnen von teroman117, 20. Juni 2026, 13:56:51

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teroman117

Hallo zusammen,

schön das es dieses Forum gibt. Ich hoffe ich kann meinen Fall gut erläutern und hoffe das mir einer helfen kann.

Ich kämpfe seit einiger Zeit mit depressiven Phasen und sozialer Phobie die stark ausgeprägt ist. Ich hatte bis zum  Mai 25 eine Stelle wo ich mehr oder minder allein gearbeitet habe und nur wenige Probleme hatte damit. Dann war ich bis Mai 26 in Elternzeit und habe dann eine neue Stelle gesucht. Diese hab ich 3 Wochen ausgehalten und musste mich andersweitig umschauen (Aufhebungsvertrag). Dann hatte ich ein Vorstellungsgespräch wo Theorie und Praxis weit auseinander gelegen haben. 1. Tag durchgequält, 2. Tag ging nix mehr. Krankschreibung ab dem Tag vorgelegt. Natürlich dementsprechend gleich die Kündigung.

Habe ich trotzdem noch ALG1 Anspruch oder muss ich ins ALG2? Anbei noch einmal die Daten zur besseren Übersicht.

- Anstellung Vollzeit sozial.vers.pf. ca 2016-2025 (Beendigung durch Kündigung AG, Abfindung wurde gezahlt)
- Elternzeit 05/25 - 05/26
- 1. neuer AG von Mitte Mai bis 12.06. (Aufhebungsvertrag durch mich)
- 2. neuer AG von 15.06. bis 22.06.26 (Kündigung durch AG, Krankheitsbedingt)

Grüße und Vielen Dank!


Sheherazade

Zitat von: teroman117 am 20. Juni 2026, 13:56:51- Anstellung Vollzeit sozial.vers.pf. ca 2016-2025 (Beendigung durch Kündigung AG, Abfindung wurde gezahlt)
- Elternzeit 05/25 - 05/26

Mir ist da gerade was nicht ganz schlüssig: Wieso kündigt dir der AG in der Schwangerschaft bzw. direkt nach Entbindung? Und bei wem hast du Elternzeit angemeldet, wenn du gar keinen Arbeitgeber hattest?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

teroman117

Glaube ich hab es einfach so genannt da ich daheim geblieben bin. Ich habe Elterngeld bezogen für 1 Jahr. Gekündigt wurde aufgrund von Insolvenz, vor der Anmeldung der EZ. Der Part ist ja zum Glück abgehakt, Abfindung wurde diesen Monat gezahlt. Aber das hat soweit ich weiß keinen Einfluss auf das ALG1.

P.S. Ich bin männlich, also es hatte nichts mit meiner Frau zu tun :)


Sheherazade

Zitat von: teroman117 am 20. Juni 2026, 14:31:36P.S. Ich bin männlich, also es hatte nichts mit meiner Frau zu tun :)

OK, danke, das erklärt meine Verwirrung.  :grins:

Du solltest auf jeden Fall den Antrag auf ALGI stellen und sei es nur, damit du eine Negativbescheinigung für das Jobcenter bekommst. Ich nehme aber an, dass du Anspruch hast, allerdings nur, wenn du dich auch im gleichen Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kannst wie zum Zeitpunkt deines letzten Beschäftigungsverhältnisses.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"