Beratungsschein

Begonnen von sjadha, 01. September 2021, 21:56:43

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sjadha

Muss man den Beratungsschein in voraus holen? Oder kann ein Anwalt auch nach dem Termin Antrag stellen?

Ansichtskarte

Ein Anwalt ist nicht dein Laufbursche!

justine1992

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 21:56:43Oder kann ein Anwalt auch nach dem Termin Antrag stellen?
Kann er. Wollen manche aber nicht. Hängt auch vom Tonfall des Bittenden ab. Also: Nein.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

sjadha

Zitat von: justine1992 am 01. September 2021, 22:03:45Hängt auch vom Tonfall des Bittenden ab.
Eher von dem Anwalt, würde ich sagen.

Und wenn man ohne den Schein zum Anwalt geht, gibts es dass das Risiko dass man abgelehnt wird oder dass man den Anwalt selber bezahlen muss?

Ansichtskarte

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 22:14:52
Und wenn man ohne den Schein zum Anwalt geht, gibts es dass das Risiko [...] dass man den Anwalt selber bezahlen muss?

Richtig!

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 22:14:52
Eher von dem Anwalt, würde ich sagen.

Erstaunlich, wie schnell du einen "Schuldigen" benennen kannst!

sjadha

Zitat von: Ansichtskarte am 01. September 2021, 22:23:43

Erstaunlich, wie schnell du einen "Schuldigen" benennen kannst!
Du kannst mich mal.

Deadpool

Kann das sein, dass du ein Problem hast, eigene Fehler einzusehen?

Scheint ja nicht das erste Mal zu sein, dass du hier Probleme machst:

https://hartz.info/index.php?topic=120415.0

Gast45217

Wenn du dich vorher darum kümmerst, und mit dem Beratungsschein zum Anwalt hingehst und diesen im Original abgibst, freut sich der Anwalt besondres und brät dich besonders gut.

Den Antrag ausfüllen, kannst du sofort. Das Einreichen kannst du dir bestätigen lassen. Das kannst du ebenfalls mit zum Anwalt mitnehmen.


Wenn du einfach hingehst und alles immer "nachreichst", ist der Anwalt nicht ganz so motiviert und falls du den Beratungsschein nicht nachreichst, so wird er dich ignorieren.


sjadha

Zitat von: Deadpool am 02. September 2021, 01:13:30
Kann das sein, dass du ein Problem hast, eigene Fehler einzusehen?

Scheint ja nicht das erste Mal zu sein, dass du hier Probleme machst:

https://hartz.info/index.php?topic=120415.0
Meine Fehler? Welche denn?
Hast du sonst nix zu Tun als die Beiträge von anderen Nutzern zu studieren?

Ach ja. Bei erstbester Gelegenheit werde ich dafür sorgen, dass Deutsche Email Server gesperrt werden. Die Erde ist rund  :smile:

justine1992

Zitat von: sjadha am 02. September 2021, 02:37:55Hast du sonst nix zu Tun als die Beiträge von anderen Nutzern zu studieren?
Ich habe mal wo gelesen, dass auf Beiträge, auf die eigentlich nur mit Verwarn-/Sperrwürdigem geantwortet werden kann, mit Kochrezepten geantwortet wird. Da wissen dann alle, dass ich mich geärgert habe, ohne dass ich es aussprechen muss. Und TEs Angriffe verlaufen im Sande.
Apropos - wie kriege ich denn ein bisschen "Pep" in Sandkuchen? Eigentlich mag ich ja trockenen Kuchen. Aber ohne Soßen/Beilagen ist er doch irgendwie lahm. Wie macht Ihr das?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ansichtskarte


blaumeise

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 21:56:43Muss man den Beratungsschein in voraus holen?
Ich kenne es gar nicht anders. Du willst doch sichergehen, dass du überhaupt einen Schein erhältst zu deinem Problem, bevor du einen Anwalt beauftragst. Außerdem ist es m. W. nicht Sache des Anwalts, dem Schein hinterherzurennen, das ist deine Aufgabe.

Gast50147

Ich weiß langsam nicht mehr was ich denken soll.
@ sjadha ist doch im anderen Thread von uns vollständig aufgeklärt worden über ihre Möglichkeiten.
Morgen ist das P Konto nutzbar und rd. 1.200 € sind automatisch geschützt.
Falls die beiden 800 € auf dem Girokonto H 4-Gelder sind, sind sie dem jeweiligen Zahlungszeitraum zuzuordnen und müssten beide Beträge geschützt sein.

Falls nicht, kann sie versuchen - Erfolg nicht garantiert - sich bei der Bank eine Kopie des PfüB zu holen und zum Gericht zu gehen und Freigabe des unpfändbaren Betrages verlangen, wenn sie schon wegen Beratungsschein zum Gericht rennt.

Langsam wirkt das ganze komisch! Frage mich da schon  nach dem Sinn unserer Aufklärungsarbeit wenn TE dann doch zum RA geht. Kann man dann auch gleich tun!!


sjadha

Zitat von: Gast50147 am 02. September 2021, 12:38:24
Frage mich da schon  nach dem Sinn unserer Aufklärungsarbeit
Tue ich auch.
ZitatAufklärungsarbeit
Motzen passt besser.

ZitatMorgen ist das P Konto nutzbar und rd. 1.200 € sind automatisch geschützt.
Und wenn nicht - überweisst du mir den Rest?

Es geht hier nur um das was im OP steht. IHR trollt doch hier.

Gast40555