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Nachfrage zur Bewerbung

Begonnen von Forensiker, 03. September 2021, 12:10:09

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Forensiker

Hallo an Alle, ich brauche eure Hilfe. Darf mein Arbeitsvermittler meine Bewerbungsunterlagen bei dem potentiellen Arbeitgeber anfordern ohne meine Zustimmung, bzw darf der Arbeitgeber ohne meine Zustimmung meine Bewerbungsunterlagen an das JC weiterleiten ? Es geht um den Datenschutz. Danke und schönen Freitag. Forensiker

BigMama

Hat diese Frage einen konkreten Hintergrund? Unterstellt/vermutet der AG oder das JC, dass du dich vorsätzlich negativ in der Bewerbung dargestellt hast?

Grundsätzlich dürfen solche Daten nicht einfach hin- und hergeschickt werden. Es kommt auf den konkreten Sachverhalt an. Wenn der AG sich beim JC meldet und mitteilt, dass die Bewerbung ganz eindeutig erkenne lässt, dass der Bewerber sich absichtlich so bewirbt, dass er die Stelle auf jeden Fall nicht gekommt. Dann wird das JC von amtswegen diesen Sachverhalt ermitteln. Ob es sich direkt die Unterlagen vom AG schicken lassen darf oder ob es erst von dir die entsprechende Bewerbung sehen möchte, kann ich nicht rechtssicher beantworten. Sicherlich spielt es auch eine Rolle ob es ein Vermittlungsvorschlag war oder ob es eine eigenintiative Bewerbung war.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast50787

Das habe ich dazu im Netz gefunden:

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.01.2012 (AZ: B 14 AS 65/11 R ) entschieden, dass Jobcenter dazu verpflichtet sind, in jedem Fall die schutzwürdigen Interessen von Leistungsempfänger/innen zu beachten und vor einer Kontaktaufnahme mit Dritten zunächst das Einverständnis der Betroffenen einzuholen, bevor sie Dritten gegenüber Sozialdaten offenbaren. Nach den auch für das SGB II geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften habe jede/r Anspruch darauf, dass die sie/ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Es darf daher weder Ihre Adresse und insbesondere auch nicht die Mitteilung an den Träger erfolgen, dass Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen.

jens123

Nein, derjenige, bei dem du dich beworben hast, darf diese Daten nicht weitergeben, auch nicht ans Jobcenter. Das Unternehmen würde in mehrfacher Hinsicht gegen den Datenschutz verstoßen. Desweiteren würden die Betriebe dem JC eins husten, die haben besseres zu tun, als deren Arbeit zu machen.

Vorsicht ist immer geboten bei beauftragten Arbeitsvermittlern, Zeitarbeitfirmen usw., die stecken teilweise mit dem JC unter einer Decke! Deshalb diese Anbieter, solange diese nicht nachweislich vertrauenswürdig sind, am besten weitläufig umfahren.

Forensiker

Ja es geht darum das meine Vermittlerin mir unbedingt nachweisen möchte das ich mich negativ in der Bewerbung darstelle, aber ich schreibe nur die Wahrheit, das ich mich aufgrund eines VV um diesen Job bewerbe(Helfer z. B. ) aber eigentlich etwas in meinem Bereich (IT ) suche. Das entspricht nur der Wahrheit und man sollte dch in einer Bewerbung nicht lügen

Zitat von: BigMama am 03. September 2021, 12:14:02
Hat diese Frage einen konkreten Hintergrund? Unterstellt/vermutet der AG oder das JC, dass du dich vorsätzlich negativ in der Bewerbung dargestellt hast?

Grundsätzlich dürfen solche Daten nicht einfach hin- und hergeschickt werden. Es kommt auf den konkreten Sachverhalt an. Wenn der AG sich beim JC meldet und mitteilt, dass die Bewerbung ganz eindeutig erkenne lässt, dass der Bewerber sich absichtlich so bewirbt, dass er die Stelle auf jeden Fall nicht gekommt. Dann wird das JC von amtswegen diesen Sachverhalt ermitteln. Ob es sich direkt die Unterlagen vom AG schicken lassen darf oder ob es erst von dir die entsprechende Bewerbung sehen möchte, kann ich nicht rechtssicher beantworten. Sicherlich spielt es auch eine Rolle ob es ein Vermittlungsvorschlag war oder ob es eine eigenintiative Bewerbung war.

Gast50147

lese halt mal das da:
Zitat von: Gast50787 am 03. September 2021, 12:20:14
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.01.2012 (AZ: B 14 AS 65/11 R ) entschieden, dass Jobcenter dazu verpflichtet sind, in jedem Fall die schutzwürdigen Interessen von Leistungsempfänger/innen zu beachten und vor einer Kontaktaufnahme mit Dritten zunächst das Einverständnis der Betroffenen einzuholen

crazy

Forensiker,
Du schreibst quasi, ich will nicht aber ich muss ja... Das ist tatsächlich Negativbewerbung. Dass Du Dich auf den Vorschlag hin bewirbst ist OK.

IT? Da gibt es bei uns in der Gegend massig freie Stellen!

Gast50147

Zitat von: Forensiker am 03. September 2021, 18:34:13und man sollte dch in einer Bewerbung nicht lügen
Lügen nicht da hast du recht, aber...
Zitat von: Forensiker am 03. September 2021, 18:34:13eigentlich etwas in meinem Bereich (IT )
... diesen Satzteil weg lassen!