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BWA vom Steuerberater als Voraussetzung der Weiterbewilligung

Begonnen von Schwarzweiß, 11. November 2021, 17:45:53

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Schwarzweiß

Hallo!

Ich habe Schwierigkeiten mit meinem WBA und hoffe, dass Ihr mir Tipps geben könnt, wie ich mich verhalten soll.

Das JC hat meinen Antrag auf Eis gelegt, weil es die abschließende EKS und zusätzlich monatliche BWA - angefertigt von einem Steuerberater - der letzten sechs Monate haben möchte (siehe Anlage).

Noch zur Info:
Ich habe vorgestern mit meinem SB telefoniert, weil ich vom JC keine Rückmeldung bekommen habe. Das Schreiben, das am 3.11. rausgegangen ist, war erst heute in der Post.

Bei diesem Telefonat sagte mir der SB, er würde eine BWA benötigen, da er selbst kein Buchhalter sei. Meine Umsätze wären jetzt so hoch, dass er "das alles" nicht mehr beurteilen könne.

Es ist richtig, dass meine Umsätze seit Corona-Beginn gestiegen sind. Aber an den Buchungsposten hat sich nichts geändert, das heißt, statt 10 Salatköpfen verkaufe ich jetzt 70 pro Monat (nur so als Beispiel  :grins:).
Ich habe weder Personal eingestellt noch Investitionen, Abschreibungen oder andere komplexe Posten in meiner Buchführung. Es sind einfach nur höhere Zahlen. Dementsprechend sind meine Leistungen, die ich vom JC erhalte, auch sukzessive gesunken in den letzten Monaten - aber ich bin eben noch in geringem Maße darauf und auf die Krankenversicherung angewiesen, wobei die Krankenversicherung meine größte Sorge (und ein hoher potenzieller Kostenfaktor) ist.

Da ich keinen Steuerberater habe, müsste ich mir auf die Schnelle erstmal einen suchen und wahrscheinlich die Buchungen in eine Form bringen, die für den StB auch verwertbar ist. Solche Dinge mache ich gern in Ruhe, aber nicht im beginnenden wichtigen Weihnachtsgeschäft.
Außerdem habe ich gerade gar nicht das Geld dafür, weil September/Oktober sehr umsatzschwach waren; ich kann mir das frühestens im Januar leisten.

Kann das JC nun tatsächlich meinen Antrag auf Weiterbewilligung ablehnen, weil ich die monatlichen BWA nicht vorlegen kann? Die abschließende EKS kann ich ja machen.

Dankeschön im Voraus für Eure Einschätzung!  :sehrgut:




[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

blaumeise

Zitat von: Schwarzweiß am 11. November 2021, 17:45:53Das JC hat meinen Antrag auf Eis gelegt, weil es die abschließende EKS und zusätzlich monatliche BWA - angefertigt von einem Steuerberater - der letzten sechs Monate haben möchte (siehe Anlage).
Das ist natürlich Quatsch. Das JC hat Anspruch auf die abschließenden Angaben in der EKS samt Belegen. Eine BWA dagegen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Schon gar nicht, von einem Steuerberater erstellt. Die Tatsache, dass der SB sich nicht auskennt, ist sein Problem, nicht deins. Ich würde übrigens nicht mehr mit dem SB telefonieren. Ab sofort nur noch nachweislich schriftlich.

Wann beginnt denn dein neuer BWZ?

Zitat von: Schwarzweiß am 11. November 2021, 17:45:53Kann das JC nun tatsächlich meinen Antrag auf Weiterbewilligung ablehnen, weil ich die monatlichen BWA nicht vorlegen kann?
Nein. Mit der EKS samt Nachweisen kommst du deinen Mitwirkungspflichten voll und ganz nach.

Maunzi

Er soll dir (schriftlich) die Grundlage für diese Forderung geben und rein Mitwirkungspflicht kann da nicht gelten. Zumal: wie soll das mit dem WBA zusammenhängen? Es geht doch in dem Fall nur darum, die abschließende Bewertung für den bereits geleisteten - vorläufigen - Zeitraum zu erledigen?

Es kann eigentlich nicht angehen, dass du seinen Mangel an Kompetenz bezahlen musst.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Schwarzweiß

Oh mein Gott, Ihr seid so schnell! Vielen lieben Dank!  :flag:

Puh - da rieseln mir schonmal ein paar Kieselsteinchen vom Herzen!


Zitat von: blaumeise am 11. November 2021, 18:07:08
Wann beginnt denn dein neuer BWZ?

Er begann vor 11 Tagen.  :wand:


Zitat von: Maunzi am 11. November 2021, 18:08:49
Er soll dir (schriftlich) die Grundlage für diese Forderung geben und rein Mitwirkungspflicht kann da nicht gelten. Zumal: wie soll das mit dem WBA zusammenhängen?

Dankeschön! Also werde ich die EKS einreichen und bezüglich der BWA um die Rechtsgrundlage bitten.
Kann ich - bevor er denkt, er könnte jetzt erstmal in Ruhe eine Begründung schreiben - auf seine vorläufige Leistungspflicht hinweisen?

blaumeise

Die abschließenden Angaben haben nichts damit zu tun, dass dir der WBA bewilligt werden muss. Dafür ist die EKS mit den vorläufigen Angaben relevant, die du zusammen mit deinem Weiterbewilligungsantrag eingereicht hast. Hast du das?

Schwarzweiß

Zitat von: blaumeise am 11. November 2021, 18:46:28
Dafür ist die EKS mit den vorläufigen Angaben relevant, die du zusammen mit deinem Weiterbewilligungsantrag eingereicht hast. Hast du das?

Ja, habe ich.

blaumeise

Dann hättest du ganz normal - sofern du das nicht erst kurz vor knapp eingereicht hast - Geld zum 1. November auf dem Konto haben müssen.

Guck hier bitte mal rein: Leistungspflicht des Leistungsträgers  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=10.0

Du musst nicht mal vorläufige Leistungen beantragen, da die abschließenden Angaben nicht nötig sind, um die vorläufigen Angaben zu lesen, die der SB schon längst erhalten hat. Wie knapp bist du aktuell bei Kasse?

Schwarzweiß

Danke, das lese ich mir nochmal in Ruhe genau durch. Die Kernpunkte habe ich mir schon notiert.

Ich habe nur Angst, dass der SB - wie in diesem Schreiben auch - mit der Mitwirkungspflicht und mit der Gefahr der Überzahlung argumentiert.
Aber das ist für den aktuellen BWZ unerheblich, richtig? Wenn ich etwas zurück- oder nachzahlen müsste, wäre es ja mein Problem.

Momentan kommen die Umsätze wieder so in Gang, dass die nächste Woche erstmal gesichert ist.

blaumeise

Zitat von: Schwarzweiß am 11. November 2021, 20:11:51Ich habe nur Angst, dass der SB - wie in diesem Schreiben auch - mit der Mitwirkungspflicht und mit der Gefahr der Überzahlung argumentiert.
Aber das ist für den aktuellen BWZ unerheblich, richtig?
Ganz genau. Eine Prognose ist und bleibt eine Prognose. Nur weil die Geschäfte z. B. im Sommer gut liefen, müssen sie im Winter nicht genauso gut laufen. Das kann der SB nicht beurteilen, nur du allein. Daher muss der SB sich an deine EKS mit den vorläufigen Angaben halten. Die Leistungen werden dementsprechend auch nur vorläufig bewilligt, sodass das JC eine mögliche Überzahung zurückfordern kann.

Ich würde dem SB nachweislich schriftlich antworten und sagen, dass es für seine Forderung nach einer BWA eines Steuerberaters keine Rechtsgrundlage gibt. Das Ganze noch ausführen, ähnlich wie ich es oben geschrieben habe, und auf unverzüglicher Zahlung der Leistungen für November bestehen. Dafür eine Frist mit Datum setzen. Falls bis dahin nichts passiert ist, würde ich Eilantrag beim SG stellen.

Gast32644

Ich nehme an, dein SB hat dich im Verdacht, dass du in der EKS absichtlich unter der Hartz4 Grenze bleibst, um z.B. die Krankenkasse nicht selbst zahlen müssen. Er hat gesehen, dass du mehr Einnahmen hast und will deshalb eben die BWA von einem Fachmann haben, um deine Angaben prüfen zu können.

Falls du ein Buchhaltungsprogramm nutzen tust, kannst die BWA auch selbst ausdrucken und die Stellen unterstreichen, die für deine EKS relevant sind. Das wäre ein Kompromiss, wenn du deinem SB entgegen kommen möchtest, um weiteren Stress zu vermeiden.

Man kann viele Probleme durch Gespräche (auch schriftlich) lösen.

Schwarzweiß

Zitat von: Gast32644 am 12. November 2021, 13:07:34
Ich nehme an, dein SB hat dich im Verdacht, dass du in der EKS absichtlich unter der Hartz4 Grenze bleibst, um z.B. die Krankenkasse nicht selbst zahlen müssen.

Dann soll er mir das genau so mitteilen. Vermutlich wäre das sogar eine solide Rechtsgrundlage, meinen WBA auf Eis zu legen (oder nicht?).
Abgesehen davon hätte ich ja die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der KV-Kosten zu stellen. Ich liege aber tatsächlich momentan noch unter der Grenze.

Deshalb werde ich jetzt erstmal so vorgehen wie blaumeise es vorgeschlagen hat.

Maunzi

Die Bescheide sind nicht ohne Grund vorläufig, gerade um seitens des Amtes später etwas zurückfordern zu können. Daher wäre das kein Grund dir die Leistungen auf Verdacht vorzuenthalten.

Wenn der SB mit seinem Taschenrechner Beziehungsprobleme hat, dann hast du deswegen noch lange keine Verpflichtung dich in Unkosten zu stürzen (die er dir am besten später noch als nicht abzugsfähig moniert :nea:).
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)