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Corona Soforthilfe

Begonnen von seifert55, 02. September 2021, 01:23:56

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seifert55

Hallo Forum,

ich muss eine aEKS für 2020 machen. BWZ waren 6 Monate. Im 5.Monat bekam ich Corona SH. Dazu habe ich mehrere Fragen. Darf die Corona SH auch wie normale Einnahmen auf alle 6 Monate angerechnet werden? Der BWZ begann ja schon Dez.2019 und endete im Mai 2020. Die Corona SH kam im April. Das passt ja nicht mit dem Zeitraum der Aktualität der Pandemie zusammen. Nun habe ich ca. 700,-- Euro aus der Corona Zahlung übrigbehalten weil ja auch kein Zeitraum von der IHK genannt wurde in dem ich alles aufbrauchen muss. Dieser Betrag ist für mich weiterhin eine kleine Reserve für Investitionen denn ich habe immer noch Umsatzeinbrüche durch Corona (habe beruflich mit Werbeveranstaltungen zu tun in denen viele Kunden in einen kleinen Vortragssaal gepresst werden müssen. Leere Stühle kann sich da keiner leisten).

Ich freue mich auf Eure Antworten.
Herzlichst
S.

seifert55

Hallo Forum, mein Beitrag war noch nicht fertig als ich ihn veröffentlichte. Leider kann ich ihn nicht ändern oder löschen, deswegen nochmal neu:

Hallo Forum,

ich muss eine aEKS für 2020 machen. BWZ waren 6 Monate. Im 5.Monat bekam ich Corona SH. Dazu habe ich mehrere Fragen. Darf die Corona SH auch wie normale Einnahmen auf alle 6 Monate angerechnet werden? Der BWZ begann ja schon Dez.2019 und endete im Mai 2020. Die Corona SH kam im April. Das passt ja nicht mit dem Zeitraum der Aktualität der Pandemie zusammen. Nun habe ich ca. 700,-- Euro aus der Corona Zahlung übrigbehalten weil ja auch kein Zeitraum von der IHK genannt wurde in dem ich alles aufbrauchen muss. Dieser Betrag ist für mich weiterhin eine kleine Reserve für Investitionen denn ich habe immer noch Umsatzeinbrüche durch Corona (habe beruflich mit Werbeveranstaltungen zu tun in denen viele Kunden in einen kleinen Vortragssaal gepresst werden müssen. Leere Stühle kann sich da keiner leisten). Darf ich das Geld behalten? Oder darf es das JC einfordern obwohl die IHK sagt ich müsste es an sie zurückzahlen.

Ich freue mich auf Eure Antworten.
Herzlichst
S.

Sheherazade

Zitat von: seifert55 am 03. September 2021, 10:21:21
obwohl die IHK sagt ich müsste es an sie zurückzahlen.

Du hast schon eine Rückforderung von der IHK? Wenn ja, in welcher Höhe?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

blaumeise

Zitat von: seifert55 am 02. September 2021, 01:23:56Darf die Corona SH auch wie normale Einnahmen auf alle 6 Monate angerechnet werden?
In den Fachlichen Weisungen steht dazu:

Zitat(3) Nach dem geltenden Recht sind diese Liquiditätshilfen aber als Betriebseinnahme (i. S. des § 3 Absatz 1 Satz 2 Alg II-V) in    Fördermonaten zu berücksichtigen, soweit es um die Anerken-nung von Betriebsausgaben geht. Anderenfalls würden Betriebsausgaben doppelt privilegiert: Einerseits durch die Nichtberücksichtigung einer dafür zweckbestimmten Einnahme und ande-rerseits durch eine Absetzung der bereits mit den Liquiditätshilfen gedeckten Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen bei der Berechnung des Einkommens. Die Hilfen werden zu dem Zweck erbracht, die Betriebsausgaben im jeweiligen Förderzeitraum zu decken. Sie sind der Höhe nach abhängig von den tatsächlichen Betriebsausgaben und zurückzuzahlen, sofern die Betriebsausgaben geringer als prognostiziert ausfallen. Entsprechend § 3 Absatz 3 Satz 4 und 5 Alg II-V werden die Liquiditätshilfen deshalb den Be-triebsausgaben für die Monate gegenübergestellt, für die sie gewährt werden. Übersteigt die ge-währte Soforthilfe die sodann tatsächlich anfallenden Betriebsausgaben und sind die überstei-genden Beträge zu erstatten, werden diese übersteigenden und zu erstattenden Beträge nicht bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt. [bitte weiterlessen]
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisungen-zu--67-sgb-ii_ba146402.pdf  S. 31 von 53

seifert55

#4
Zitat von: Sheherazade am 03. September 2021, 10:26:33
Zitat von: seifert55 am 03. September 2021, 10:21:21
obwohl die IHK sagt ich müsste es an sie zurückzahlen.

Du hast schon eine Rückforderung von der IHK? Wenn ja, in welcher Höhe?

Nein, ich habe nur auf dem Corona SH-Bescheid den Hinweis dass der Rest zurückzuzahlen ist. Es steht keine Frist dabei. Auch steht nicht dabei für welchen Zeitraum die Corona SH ist. Ich gehe mal von 3 Monaten aus. Das heisst es würden zwei Drittel in den BZ 12/19 - 5/20 fallen also für April und Mai und ein Drittel währe für den ersten Monat nach dem BZ also Juni.

S.

seifert55

Zitat von: blaumeise am 03. September 2021, 10:55:03
Zitat von: seifert55 am 02. September 2021, 01:23:56Darf die Corona SH auch wie normale Einnahmen auf alle 6 Monate angerechnet werden?
In den Fachlichen Weisungen steht dazu: werden die Liquiditätshilfen deshalb den Be-triebsausgaben für die Monate gegenübergestellt, für die sie gewährt werden.  [bitte weiterlessen]
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisungen-zu--67-sgb-ii_ba146402.pdf  S. 31 von 53
[/quote]

Ok, das heisst meine Corona SH ist also nur für April und Mai relevant ja? ALGII BWZ 12/19 - 5/20. Corona Soforthilfe bekommen im April.
Aber jetzt bleibt die Frage offen für welchen Zeitraum die Corona-SH war, denn im Bescheid steht nichts.

S

blaumeise

Ist das denn eine Soforthilfe des Bundes oder des Landes?

seifert55

Zitat von: blaumeise am 04. September 2021, 14:11:00
Ist das denn eine Soforthilfe des Bundes oder des Landes?

Der Bescheid ist von der Landeshauptstadt München. Ich frage mich jetzt welchen Teil ich davon in die aEKS eintragen muss denn der JC BWZ überschneidet sich ja mit der Corona Beihilfe.
S.