plötzlicher Hausbesuch ohne Termin des Jobcenters

Begonnen von wirsindindividuell, 05. September 2021, 23:07:06

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AnnaLe32

Zitat von: mystik-1 am 06. September 2021, 14:07:27
@AnnaLe32

Sie müssen es nicht dulden.
Heißt in der Praxis: wenn der Außendienst reingebeten wird unter der Voraussetzung Videoüberwachung oder sogar Livestream, wird dieser den Besuch u.U.abbrechen und im Formular vermerken.



Sagte ich doch, es steht denen ja frei dann den Besuch abzubrechen. Was haben JC Mitarbeiter eigentlich zu verbergen, dass die so Kamerascheu sind?
Ein Schelm...

Bezweifle stark, dass das JC damit vor einem Gericht damit durchkommen würde wenn sie wegen sowas Leistungen verweigern.
Davon mal ganz abgesehen. Wieso dürfen JC mich eigentlich ohne meine Zustimmung filmen in ihren Gebäuden?  Die begründen es doch genauso mit Sicherheit. ;)

Gast48661

Wenn jemand nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, dann ist das nicht diskussionswürdig, sondern zu akzeptieren, weil hierbei Grundrechte tangiert werden. Punkt!
Wir diskutieren schließlich auch nicht die Unverletzlichkeit der Wohnung des TE, oder?

AnnaLe32

Zitat von: Gast48661 am 06. September 2021, 14:12:11
Wenn jemand nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, dann ist das nicht diskussionswürdig, sondern zu akzeptieren, weil hierbei Grundrechte tangiert werden. Punkt!
Wir diskutieren schließlich auch nicht die Unverletzlichkeit der Wohnung des TE, oder?

Was ist das für ein Rechtsverständnis? Die Person dringt in meinen oder in dem Fall in den privaten Bereich des TE ein. Wenn diese Person auf Teufel komm raus nicht gefilmt werden möchte, dann muss sich halt draußen bleiben.

Wenn ich eine Vorladung zum JC habe und nicht gefilmt werden möchte und dann wegbleibe werde ich aber sanktioniert? Oder schalten die dann wegen "Wenn jemand nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, dann ist das nicht diskussionswürdig, sondern zu akzeptieren, weil hierbei Grundrechte tangiert werden. Punkt!" die Kameras aus? Wohl kaum.  Arbeitest du zufällig beim JC, dass es dich so triggert?  :lachen:

bebe82

Man muss nicht im JC arbeiten im Deine vermeintliche Schlaumeier-Logik bescheuert zu finden  :weisnich:

AnnaLe32

Zitat von: bebe82 am 06. September 2021, 14:17:01
Man muss nicht im JC arbeiten im Deine vermeintliche Schlaumeier-Logik bescheuert zu finden  :weisnich:

Das ist keine Schlaumeierlogik sondern ein Sinn für Gerechtigkeit. Der JC Mitabreiter muss sich also beim eindringen in Privaträume nicht filmen lassen aber der Bewohner der Wohnung soll auf Sicherheit verzichten und einfach naiv und doof vertrauen? (Besonders dann wenn er den Außendienstmitarbeiter nicht kennt und diese sich nicht mal anständig vorher anmelden.)

Deine Logik scheint um einges bescheuerter zu sein als meine. Glückwunsch.
Scheint ja hier nur so von JC Mitarbeitern zu wimmeln im Forum.

Herrlich hier. Angebliche Alg Bezieher verteidigen JC's. Bewerbt euch doch auf ne Stelle beim JC als Aushilfe oder so. Vielleicht klappts ja.

mystik-1

@AnnaLe32  Beiträge schreddern ist für TE nicht zielführend

Der Außendienst des JC ist kein Räumkommando. Von "eindringen" kann keine Rede sein. Die Person in der Wohnung darf nämlich hereinbitten oder nicht.
Eine Videoüberwachung in dieser Wohnung muss weder der Außendienst noch bestfriends der fragestellenden Person dulden.

Da Du hier wiederholt Videoüberwachung in Privatwohnung und einer Videoüberwachung öffentlicher Gebäude, untermalt mit Smileys,  vergleichst: mach doch einen eigenen Thread dazu auf. Redebedarf scheinst Du zu haben und vielleicht wird man Dir die Unterschiede privat/öffentlich; welche Voraussetzungen besonders bedacht und gegeben sein müssen usw.

AnnaLe32

Zitat von: mystik-1 am 06. September 2021, 14:33:40
@AnnaLe32  Beiträge schreddern ist für TE nicht zielführend

Der Außendienst des JC ist kein Räumkommando. Von "eindringen" kann keine Rede sein. Die Person in der Wohnung darf nämlich hereinbitten oder nicht.
Eine Videoüberwachung in dieser Wohnung muss weder der Außendienst noch bestfriends der fragestellenden Person dulden.

Da Du hier wiederholt Videoüberwachung in Privatwohnung und einer Videoüberwachung öffentlicher Gebäude, untermalt mit Smileys,  vergleichst: mach doch einen eigenen Thread dazu auf. Redebedarf scheinst Du zu haben und vielleicht wird man Dir die Unterschiede privat/öffentlich; welche Voraussetzungen besonders bedacht und gegeben sein müssen usw.

Mein Reden, niemand muss sich in einer privaten Wohnung filmen lassen. Auch nicht der "best friend". Deswegen steht es jedem frei die Wohnung zu betreten oder eben nicht. Es kann aber keiner verlangen in meinen privaten Räumen meine Kameras auszuschalten.
Man ist nur per Gesetz verpflichtet vor betreten der Räumen darauf hinzuweisen, dass gefilmt wird. Sei es mündlich oder durch für jeden sichtbar angebrachte Schilder!

Ich weiß schon worauf du jetzt mit deinem privat/öffentlich Vergleich hinaus willst.  Über die Kameras im JC ( Und Sanktionen wenn man deswegen keine Termine wahrnimmt) könnte man natürlich jetzt auch diskutieren. Frage mich sowieso wozu die Kameras brauchen!? Sind doch alles höfliche nette zuvorkommende Leute im JC die anständig und respektvoll mit ihren Kunden umgehen. Wer sollte denen den auch nur ein Haar krümmen wollen, dass die so Angst haben und Kameras in Ihren Gebäuden haben!? Seltsam!

Ändert aber nix daran, dass ich in meinen privaten Räumen das Hausrecht habe und für niemanden irgendwelche Kameras abschalten muss. Wer nicht gefilmt werden möchte, dem steht es wie gesagt frei die Räumlichkeiten zu meiden. Das gilt auf für best Friends. Wer sagt, dass vermeintliche "best friends" denn nichts einstecken wenn ich auf dem stillen Örtchen bin!? Aber das ist eine andere Geschichte.  :lol:

blaumeise

Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 14:44:19Ändert aber nix daran, dass ich in meinen privaten Räumen das Hausrecht habe und für niemanden irgendwelche Kameras abschalten muss. Wer nicht gefilmt werden möchte, dem steht es wie gesagt frei die Räumlichkeiten zu meiden.
Mit der Konsequenz, dass dem Leistungsempfänger die von ihm beantragten Leistungen versagt werden, da der Bedarf nicht festgestellt werden konnte.

AnnaLe32

Zitat von: blaumeise am 06. September 2021, 14:51:33
Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 14:44:19Ändert aber nix daran, dass ich in meinen privaten Räumen das Hausrecht habe und für niemanden irgendwelche Kameras abschalten muss. Wer nicht gefilmt werden möchte, dem steht es wie gesagt frei die Räumlichkeiten zu meiden.
Mit der Konsequenz, dass dem Leistungsempfänger die von ihm beantragten Leistungen versagt werden, da der Bedarf nicht festgestellt werden konnte.

Stellt sich dann halt die Frage, was haben die JC Mitarbeiter zu verbergen, dass sie nicht gefilmt werden wollen.  :weisnich:

Gast40555

Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 13:52:47
Zitat von: mystik-1 am 06. September 2021, 13:48:18
@AnnaLe32
Ich schrieb: der Außendienst muss eine solche Überwachung nicht dulden!
Ich schrieb NICHT: in der Whg darf man keine Videoüberwachung vornehmen

Ja, dieses "nicht dulden müssen" greift aber soweit ich weiß nur bei Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit und nicht wenn irgendwelche Mitarbeiter darauf bestehen in private Räumen einzudringen. Du solltest um auf Nummer sicher zu gehen, wie schon erwähnt nur darauf hinweisen dass Kameras zur eigenen Sicherheit laufen.

Kann ja jeder behaupten, dass er JC Außendienstmitarbeiter ist um in deine Wohnung einzudringen.
Gab ja auch schon Vorfälle  wo Diebe getarnt als Mitarbeiter von Telekommunikationsunternehmen oder ähnliches in Wohnungen kamen.
Gibts genug Ergebnisse wenn man mal googelt.

JEDER Besucher in einer privaten Wohnung oder einem privaten Haus hat das Recht, Aufnahmen von sich zu verweigern. Man kann ihnen dann natürlich den Einlass verwehren, aber im Falle von einem JC-Mitarbeiter kann das in Situationen, wo man etwas von denen möchte böse nach hinten losgehen. Dann muss man halt mit den Konsequenzen leben können und nicht hinterher in einem Forum wie diesem Zeter und Mordio schreien.

Gast48661

Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 14:15:24Was ist das für ein Rechtsverständnis?
Ein Rechtsverständnis dahingehend, dass nicht nur ich (Grund-)Rechte für mich beanspruchen kann, sondern eben auch anderen Menschen, unabhängig von der Person, (Grund-)Rechte zustehen.
Dass du anderen Menschen Grundrechte absprichst, sagt mehr über dich aus als mein Beitrag über mich.

AnnaLe32

Zitat von: Gast40555 am 06. September 2021, 15:00:14
JEDER Besucher in einer privaten Wohnung oder einem privaten Haus hat das Recht, Aufnahmen von sich zu verweigern.

Was ist das denn für ein Quatsch. Wenn ich jemanden auf die Kameras hinweise und er trotzdem die Wohnung betritt, dann hat er eben kein Recht aufnahmen zu verweigern.  Du darfst die Aufnahmen natürlich nur nicht veröffentlichen. (Abgesehen von der Weitergabe an die Polizei im Falle von Straftaten.)

@RedChili

Ich bin die letzte die irgendjemandem seine Grundrechte abspricht. Nur gelten die Grundrechte für alle und nicht nur für JC Mitarbeiter wie es hier manche versuchen hinzudrehen.


Gast48661

Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 15:05:53Nur gelten die Grundrechte für alle und nicht nur für JC Mitarbeiter wie es hier manche versuchen hinzudrehen.
Wer versucht das denn?

Und als weitere Frage: Wenn jemand deine Wohnung filmen wollen würde, würdest du zustimmen oder ablehnen?

Gast40555

Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 15:05:53
Zitat von: Gast40555 am 06. September 2021, 15:00:14
JEDER Besucher in einer privaten Wohnung oder einem privaten Haus hat das Recht, Aufnahmen von sich zu verweigern.

Was ist das denn für ein Quatsch. Wenn ich jemanden auf die Kameras hinweise und er trotzdem die Wohnung betritt, dann hat er eben kein Recht aufnahmen zu verweigern.  Du darfst die Aufnahmen natürlich nur nicht veröffentlichen. (Abgesehen von der Weitergabe an die Polizei im Falle von Straftaten.)

Mit dem Lesen und/oder dem Verständnis hapert es bei Dir offensichtlich? Du darfst schon gerne mal den Satz, der danach folgt, auch lesen.

Ich zitiere mich selbst:

Man kann ihnen dann natürlich den Einlass verwehren

Dann gilt aber im konkreten Fall:

Aber im Falle von einem JC-Mitarbeiter kann das in Situationen, wo man etwas von denen möchte böse nach hinten losgehen.

Und daraus folgt:

Dann muss man halt mit den Konsequenzen leben können und nicht hinterher in einem Forum wie diesem Zeter und Mordio schreien.

Wenn das Jobcenter etwas zu kontrollieren hat, z.B. weil man etwas beantragt hat was eine Kontrolle rechtfertigt wie im Fall einer Erstausstattung, vor allem eine, die erst im Nachinein beantragt wird, dann wäre ich mir im Gegensatz zu Dir sehr sicher, dass das Jobcenter dann auch rechtsgültig den Antrag ablehnen kann, mindestens bis zur Nachholung der Pflicht des LE, und zwar ohne dass der Außendienstmitarbeiter gefilmt wird, wenn er dieses strikt ablehnt.

AnnaLe32

Zitat von: Gast48661 am 06. September 2021, 15:11:31
Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 15:05:53Nur gelten die Grundrechte für alle und nicht nur für JC Mitarbeiter wie es hier manche versuchen hinzudrehen.
Wer versucht das denn?

Und als weitere Frage: Wenn jemand deine Wohnung filmen wollen würde, würdest du zustimmen oder ablehnen?

Der TE filmt in dem fiktiven Beispiel ja nur seine eigene Wohnung und keine fremde Wohnung. Du vergleichst hier nicht nur Äpfel mit Birnen sondern gleich mit einem Kürbis.

Zur anderen Frage, lies doch mal den Verlauf.