plötzlicher Hausbesuch ohne Termin des Jobcenters

Begonnen von wirsindindividuell, 05. September 2021, 23:07:06

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wirsindindividuell

Bezüglich der Video-Thematik: Es ist nett gemeint, aber es geht an meiner Fragestellung vorbei. Ich merke nur, dass Ihr euch wegen einer für mich irrelevanten Frage zankt.


Zitat von: BigMama am 06. September 2021, 13:33:21
Klick mich Hier, insbesondere Randziffer 6.5 ist zu beachten. Demnach darf der AED auch in anderen Fällen, außer bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch beauftragt werden.
Hallo BigMama,

und vielen Dank für deinen Beitrag.

Exakt auf dieses Dokument berufe ich mich in zwei vorherigen Beiträgen.
Als Ökonom finde ich es übrigens lobenswert, dass Du mit Quellenangabe schreibst.

Nur so lässt sich die Validität von hier getroffenen Aussagen überprüfen.

In Punkt 6.5 steht natürlich, in einem Hausbesucht Zitat: Dabei sollen Sachverhalte
überprüft werden, die nicht allein aufgrund der Aktenlage beurteilt
werden können.

Punkt 6.16 spezifiert dann detailierter weiter die Hausbesuchsgrundbedingung(en):
"Eine routinemäßige Durchführung von Hausbesuchen zur Feststellung von Leistungsmissbrauch ohne vorherige Indizien ist nicht zulässig."


Das ist ja genau das, was ich bereits zweimal geschrieben habe: Nur bei einem Anfangsverdacht des Leistungsmissbrauchs dürfen die eine Überprüfung starten.



Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Gast48661

Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 15:15:01Der TE filmt in dem fiktiven Beispiel ja nur seine eigene Wohnung und keine fremde Wohnung. Du vergleichst hier nicht nur Äpfel mit Birnen sondern gleich mit einem Kürbis.
Das mit dem Leseverständnis ist wirklich nicht so deine Stärke, da ich nirgends einen Vergleich gemacht habe und schon gar nicht zwischen eigener und fremder Wohnung. Es steht dir aber frei, mir die Stelle mit entsprechendem Zitat zu zeigen.

Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 15:15:01Zur anderen Frage, lies doch mal den Verlauf.
Habe ich und meine Frage wird dort von dir nicht beantwortet. Von daher bleibt die Frage offen und mir reicht ein einfaches Ja oder Nein.

BTT:
Zitat von: wirsindindividuell am 06. September 2021, 15:19:15"Eine routinemäßige Durchführung von Hausbesuchen zur Feststellung von Leistungsmissbrauch ohne vorherige Indizien ist nicht zulässig."
Hier findet allerdings kein routinemäßiger Besuch statt, sondern ein Besuch aus konkretem Anlass. Sofern es eine Möglichkeit gibt, wie die Anschaffung des Bettes nachgewiesen werden kann, ohne dass deine Wohnung betreten werden muss, dann teile diese dem JC mit.
Die Anschaffung und ob das Bett tatsächlich bei dir steht, lässt sich nunmal nicht mit einem Blick in die Akte prüfen.

AnnaLe32

@RedChili

Also dich kann ich nicht mehr ernst nehmen. Du schreibst selber "Und als weitere Frage: Wenn jemand deine Wohnung filmen wollen würde, würdest du zustimmen oder ablehnen?"  was ne völlig andere Situation darstellt als die von mir bzw. dem TE beschriebene. Wenn das für dich beides die gleiche situation darstellt, dann hapert es bei dir nicht nur am Leseverständnis.  Das kann von dir jetzt eigentlich nur getrolle sein.
Selten so ein Schwachsinn gelesen. :lol:

wirsindindividuell

Zitat von: wirsindindividuell am 06. September 2021, 15:19:15"Eine routinemäßige Durchführung von Hausbesuchen zur Feststellung von Leistungsmissbrauch ohne vorherige Indizien ist nicht zulässig."
Hier findet allerdings kein routinemäßiger Besuch statt, sondern ein Besuch aus konkretem Anlass.
[/quote]
Uh, damit könntest Du recht haben.
Ich muss das später nochmal genauer lesen und durchdenken.
Jetzt muss ich erstmal los.

An den Rest: Bitte lasst diese Video-Unterhaltung. Es geht am Thema vorbei und ihr schlagt euch wegen nichts die Köpfe ein.
Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Gast48661

Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 15:27:53Also dich kann ich nicht mehr ernst nehmen. [.....] Das kann von dir jetzt eigentlich nur getrolle sein.
Selten so ein Schwachsinn gelesen.
Wenn die Argumente ausgehen, .....

AnnaLe32

Zitat von: wirsindindividuell am 06. September 2021, 15:31:51


An den Rest: Bitte lasst diese Video-Unterhaltung. Es geht am Thema vorbei und ihr schlagt euch wegen nichts die Köpfe ein.

Nach seiner/ihrer Trollaussage da, macht das sowieso kein Sinn noch weiter zu diskutieren.

PS: Derjenige der Äpfel mit nem Kürbis vergleicht, redet von Argumenten.  :lachen: :lol:
Danke dafür. Made my Day.

BigMama

Zitat von: wirsindindividuell am 06. September 2021, 15:19:15Punkt 6.16 spezifiert dann detailierter weiter die Hausbesuchsgrundbedingung(en):
"Eine routinemäßige Durchführung von Hausbesuchen zur Feststellung von Leistungsmissbrauch ohne vorherige Indizien ist nicht zulässig."


Das ist ja genau das, was ich bereits zweimal geschrieben habe: Nur bei einem Anfangsverdacht des Leistungsmissbrauchs dürfen die eine Überprüfung starten.

Schau dir doch mal die Beispiele unter Randziffer 6.9 an. Dort steht an zweiter Stelle, die Überprüfung der Notwendigkeit der beantragten Erstausstattung. In deinem Fall wäre das das Bett. Meine persönliche Einschätzung, nach den von dir genannten Daten, zielt auf genau diesen Punkt ab, nämlich die Notwendigkeit der beantragten Erstausstattung in Verbindung mit dem späten Einreichen der Rechnung. Ich glaube nicht, dass es hier um die Überprüfung eines Anfangsverdachts eines Leistungsmissbrauchs geht.
Solltest du weiterhin den Eindruck haben, dass es um einen Missbrauchsverdacht geht, kannst du dir vor Betreten der Wohnung durch den AED den Auftrag zeigen lassen. Dort steht drin war überprüft werden soll. Und natürlich sollte jeder Mitarbeiter des JC einen Dienstausweis besitzen und ihn auf Verlangen vorzeigen können.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

mystik-1

Zitat von: wirsindindividuell am 06. September 2021, 15:31:51
Zitat von: wirsindindividuell am 06. September 2021, 15:19:15"Eine routinemäßige Durchführung von Hausbesuchen zur Feststellung von Leistungsmissbrauch ohne vorherige Indizien ist nicht zulässig."
Hier findet allerdings kein routinemäßiger Besuch statt, sondern ein Besuch aus konkretem Anlass.
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Uh, damit könntest Du recht haben.


Was bereits auf Seite 1 und in weiteren Antworten stand ...

AnnaLe32

@mystik-1 Und das gibt den jetzt das Recht, ohne Anmeldung auf der Matte zu stehen oder wie?

Gast50787

Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 15:05:53Wenn ich jemanden auf die Kameras hinweise und er trotzdem die Wohnung betritt, dann hat er eben kein Recht aufnahmen zu verweigern.
Doch das Recht hat er. Nennt sich Recht am eigenen Bild.
Zitat von: BigMama am 06. September 2021, 15:36:46Dort steht an zweiter Stelle, die Überprüfung der Notwendigkeit der beantragten Erstausstattung.
Zeig ihm doch einfach das Bett. Mehr will er doch gar nicht sehen.
Zitat von: wirsindindividuell am 06. September 2021, 15:19:15Ich merke nur, dass Ihr euch wegen einer für mich irrelevanten Frage zankt.
Das kommt hier öfter vor :lol:

AnnaLe32

Zitat von: Gast50787 am 06. September 2021, 16:01:34
Zitat von: AnnaLe32 am 06. September 2021, 15:05:53Wenn ich jemanden auf die Kameras hinweise und er trotzdem die Wohnung betritt, dann hat er eben kein Recht aufnahmen zu verweigern.
Doch das Recht hat er. Nennt sich Recht am eigenen Bild.

Das ist Wunschdenken deinerseits.

Gast50787

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Bei dem Recht am eigenen Bild handelt es sich um das wichtigste besondere Persönlichkeitsrecht. Es ist spezialgesetzlich geregelt.

Erst googeln, dann denken und begreifen, danach sachlich schreiben und du ersparst dir die Blamage deiner unmaßgeblichen Privatmeinung

AnnaLe32

Zitat von: Gast50787 am 06. September 2021, 16:18:55
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Bei dem Recht am eigenen Bild handelt es sich um das wichtigste besondere Persönlichkeitsrecht. Es ist spezialgesetzlich geregelt.

Erst googeln, dann denken und begreifen, danach sachlich schreiben und du ersparst dir die Blamage deiner unmaßgeblichen Privatmeinung

Du solltest erstmal selber lesen bevor du hier große Töne spuckst.

"Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. "

Das ist dein sogenanntes "Recht am eigenen Bild" und das wird auch nicht tangiert, wenn du nicht gefilmt werden willst, aber trotzdem einen privaten überwachten Bereich betrittst, obwohl du von der Videoüberwachung weißt. Die Aufnahmen werden nicht veröffentlicht, sondern dienen dazu dich zu überführen falls du strafrechtlich relevantes Verhalten an den Tag legst.

Nochmal für dich zum mitschreiben.

Wenn du darauf hingewiesen wirst, dass in einem privaten Bereich (Wohnung etc.) Videoüberachung vorhanden ist, spielt es keine Rolle ob du gefilmt werden möchtest oder nicht, wenn du dann trotzdem diesen Bereich betrittst, dann kannst du da gar nichts untersagen. Du hast lediglich weiterhin das Recht den überwachten Bereich zu verlassen und dass man keine Aufnahmen veröffentlicht, auf denen du erkennbar bist.

Von Aufnahmen veröffentlichen war zu keinem Zeitpunkt die Rede.
Also gilt für dich um so mehr. "Erst googeln, dann denken und begreifen, danach sachlich schreiben und du ersparst dir die Blamage deiner unmaßgeblichen Privatmeinung"  :lachen:

BigMama

Zitat von: wirsindindividuell am 06. September 2021, 15:31:51An den Rest: Bitte lasst diese Video-Unterhaltung. Es geht am Thema vorbei und ihr schlagt euch wegen nichts die Köpfe ein.
Ist es so schwierig den ausdrücklichen Wunsch des TE zu respektieren?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

wirsindindividuell

Zitat von: BigMama am 06. September 2021, 15:36:46
Zitat von: wirsindindividuell am 06. September 2021, 15:19:15Punkt 6.16 spezifiert dann detailierter weiter die Hausbesuchsgrundbedingung(en):
"Eine routinemäßige Durchführung von Hausbesuchen zur Feststellung von Leistungsmissbrauch ohne vorherige Indizien ist nicht zulässig."


Das ist ja genau das, was ich bereits zweimal geschrieben habe: Nur bei einem Anfangsverdacht des Leistungsmissbrauchs dürfen die eine Überprüfung starten.

Schau dir doch mal die Beispiele unter Randziffer 6.9 an. Dort steht an zweiter Stelle, die Überprüfung der Notwendigkeit der beantragten Erstausstattung.
Du hast komplett Recht. Die von dir genannten Punkte habe ich nicht gesehen. 6.9 beantwortet wirklich mein Threatanliegen.
Ich gehe jetzt davon aus, dass man mir keinen Leistungsbetrug unterstellt.

Zitat von: mystik-1 am 06. September 2021, 15:42:06
Was bereits auf Seite 1 und in weiteren Antworten stand ...

Das stand nirgendswo mit Quellen belegt. Irgendwelche Forenbeiträge sind keine Fakten.

Mit Quellen sieht das anders aus, genau darum ging es.

Fakten sind, soweit es keine allgemein bekannten Axiome sind, immer mit Quellen zu versehen.

Ich möchte schließlich mit Hand und Fuß wissen, wie meine Situation aussieht und ob ich einer Straftat verdächtig werde.

Was mir wenig hilft, sind ausufernde Meinungen mit Hörensagen-Kontext.


Nochmal vielen Dank an alle konstruktiven Beitragschreiber. Mein Anliegen hat sich dank BigMama geklärt.
Ich bin raus hier, weil ich keine Lust auf diese Agressionen habe.



Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.